Das Dokument ist schon etwas älter, aber bislang noch nicht aufgegriffen worden. Im März hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages eine Einschätzung zur EU-Tabakbesteuerung und auch zur E-Zigarette verfasst. Darin gibt es – mehr oder weniger – vorerst Entwarnung. 2019 könnte sich das aber schon ändern. Interessant ist vor allem die Zusammenfassung der Meinung der EU-Kommission, die zum Beispiel eine europaweite Mindeststeuer auf E-Liquids vorschlagen könnte, der die Mitgliedsländer allerdings zustimmen müssten.
Unbekannt ist die Position der EU-“Regierung” nicht. Dennoch ist die prägnante Einschätzung lesenswert. Wörtlich heißt es: “Die Europäische Union verzichtet vorerst noch auf die Besteuerung von E-Zigaretten (Diskussionsstand Januar 2018). Die EU-Kommission spricht sich derzeit gegen einen entsprechenden Gesetzesvorschlag aus. Gründe dafür sind eine zu geringe und unvollständige Datenlage über E-Zigaretten. Es lässt sich gegenwärtig noch nicht abschätzen, wie sich der E-Zigarettenmarkt entwickeln wird. Hinzu kommt, dass noch zu wenig Klarheit über die gesundheitlichen Risiken der EZigaretten besteht. Sie sollen weniger gesundheitsschädlich sein, aber ausreichende Erkenntnisse liegen noch nicht vor. Vor diesem gesundheitspolitischen Hintergrund ist nach Auffassung der EU- Kommission bei den E-Zigaretten eine behutsame Herangehensweise und vorsichtige Annäherung an harmonisierte Steuerregeln ratsam. ‘Die derzeit verfügbaren Daten reichen als Grundlage für einen Vorschlag für einen harmonisierten Ansatz für die Besteuerung von E-Zigaretten nicht aus.'”
Laut den Recherchen des Dienstes werden E-Zigaretten derzeit in neun der 28 Mitgliedsländer der EU gesondert besteuert: Italien, Portugal, Rumänien, Slowenien, Lettland, Ungarn, Finnland, Griechenland und Kroatien. Auffällig: Bis auf Italien sind es allesamt kleinere Staaten.
2019 allerdings könnte sich der Wind drehen. Dann will die EU-Kommission das Thema einheitliche Besteuerung von E-Zigaretten noch einmal aufgreifen. Allerdings: Die Mindeststeuersätze, sofern sie verhängt werden, sind in der Regel niedrig. Sie sollen lediglich verhindern, dass eine Besteuerung komplett unterlaufen werden kann. Entscheidend ist also nach wie vor, was die deutsche Regierungskoalition plant. Hier gibt es bislang keine Signale, dass eine zusätzliche Steuer im Gespräch sein könnte.
Übrigens: Volker Stendel von der Interessengemeinschaft E-Dampfen (IGED) wird in dem Dokument zitiert: “Eine Lenkungssteuer auf ein Produkt einzuführen, das zum einen zur Reduktion des Tabakkonsums beitragen kann, zum anderen aber … zweifelsfrei die bekannten Schäden durch fortgesetzten Tabakkonsum verhindert, widerspricht der Gesundheitsvorsorge, der sich die EU verpflichtet hat.”