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Das Bundesfinanzministerium in Berlin. Foto: Shutterstock.com / 4kclips

Der Bundesrat empfiehlt

23. April 2021By ASW

Weil Corona so manche Präsenzveranstaltung vereitelt, hat auch die Länderkammer ihre Beratungen zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz im schriftlichen Umlaufverfahren vorgenommen.




Eigentlich waren drei Ausschüsse des Bundesrates mit dem TabStMoG befasst, nämlich Gesundheit, Finanzen und Wirtschaft, wie eGarage berichtete. Um es gleich zu sagen: Der federführende Finanzausschuss und der Gesundheitsausschuss winkten den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers einfach durch und empfehlen die Annahme des Gesetze ohne „Einwendungen“.

Nicht so der Wirtschaftsausschuss, wie man in der Drucksache 243/1/21 von gestern nachlesen kann. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Länderkammer in vier Punkten Nachfragen oder Nachbesserungen der Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben oder wie es im Amtsdeutsch heißt: „zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen“.

Und dann kommen die Schwachstellen oder Appelle, die fast jeder Dampfer oder Händler schon im Schlaf singen kann.

1.) Die Höhe der Steuer für nikotinhaltige Liquids soll überdacht werden – wegen Wettbewerbsnachteilen für deutsche Händler angesichts des Online-Handels auch gegenüber anderen EU-Ländern, die keine Steuer auf diese erheben. Und – da wird sich der Kanzlerkandidat nicht wirklich freuen können – der Vergleich von Liquid-Verbrauchsmenge im gleichen Zeitraum mit einer klassischen Tabakzigarette „hält einer objektiven Gegenüberstellung…nicht stand“. Äpfel mit Birnen vergleichen und dann einen Analogschluss treffen, ist nicht zielführend oder lehrbuchhaft.

2.) Rügt der Bundesrat die nationalstaatliche Benachteiligung der deutschen KMUs, weil das Bundesfinanzministerium nicht auf eine EU-weite Regelung warten will, dafür aber umso drastischer die Steuer vorgibt. „Kurzum führt der gewählte, dem Gesetz zugrundeliegende Steuertarif objektiv zu Verwerfungen auf dem Markt, die nach eigenem Bekunden vom Bundesfinanzministerium nicht gewollt sind.“

3.) Die vorgesehene Steuerbanderole bedeutet für die junge E-Zigaretten-Branche – Hersteller und Handel – nichts anderes als eine Vorfinanzierung der Steuer, weil die Steuerbanderolen vor dem Verkauf der Ware bestellt, gezahlt und abgeholt werden müssen – noch bevor das nikotinhaltige Liquid im Laden oder gar über den Tresen ist. Da passt der alte Karnevalssong „Wer soll das bezahlen, wer hat das bestellt?“. Deshalb empfiehlt der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates, die Steuer erst zu erheben, wenn die Ware im Handel ist.




4.) Verweist das Gremium auf die durch den Lockdown verursachte schwierige Lage der Kleinunternehmen und bestenfalls mittelständischen Unternehmen, die größtenteils während der Pandemie ihre Ladengeschäfte schließen mussten. Wegen der Beratungsintensität bei E-Zigaretten und Liquids konnte nicht eins zu eins auf Online-Handel ausgewichen werden. Im Vergleich zu den Tabakmultis, die E-Zigaretten eher als Spielbein denn als wirtschaftliches Standbein betreiben, sind die Hersteller und Händler der unabhängigen E-Zigaretten-Sparte einzig und allein auf das Dampfen ausgerichtet.

Liest man diese differenzierte, einfühlsame und kenntnisreiche Betrachtung der Branche, kann man nur mit dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil sinngemäß sagen: „Wir werden die Ministerpräsidentenrunde mit dem Kanzleramt vermissen.“

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23. April 2021By ASW

Weil Corona so manche Präsenzveranstaltung vereitelt, hat auch die Länderkammer ihre Beratungen zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz im schriftlichen Umlaufverfahren vorgenommen.




Eigentlich waren drei Ausschüsse des Bundesrates mit dem TabStMoG befasst, nämlich Gesundheit, Finanzen und Wirtschaft, wie eGarage berichtete. Um es gleich zu sagen: Der federführende Finanzausschuss und der Gesundheitsausschuss winkten den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers einfach durch und empfehlen die Annahme des Gesetze ohne „Einwendungen“.

Nicht so der Wirtschaftsausschuss, wie man in der Drucksache 243/1/21 von gestern nachlesen kann. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Länderkammer in vier Punkten Nachfragen oder Nachbesserungen der Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben oder wie es im Amtsdeutsch heißt: „zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen“.

Und dann kommen die Schwachstellen oder Appelle, die fast jeder Dampfer oder Händler schon im Schlaf singen kann.

1.) Die Höhe der Steuer für nikotinhaltige Liquids soll überdacht werden – wegen Wettbewerbsnachteilen für deutsche Händler angesichts des Online-Handels auch gegenüber anderen EU-Ländern, die keine Steuer auf diese erheben. Und – da wird sich der Kanzlerkandidat nicht wirklich freuen können – der Vergleich von Liquid-Verbrauchsmenge im gleichen Zeitraum mit einer klassischen Tabakzigarette „hält einer objektiven Gegenüberstellung…nicht stand“. Äpfel mit Birnen vergleichen und dann einen Analogschluss treffen, ist nicht zielführend oder lehrbuchhaft.

2.) Rügt der Bundesrat die nationalstaatliche Benachteiligung der deutschen KMUs, weil das Bundesfinanzministerium nicht auf eine EU-weite Regelung warten will, dafür aber umso drastischer die Steuer vorgibt. „Kurzum führt der gewählte, dem Gesetz zugrundeliegende Steuertarif objektiv zu Verwerfungen auf dem Markt, die nach eigenem Bekunden vom Bundesfinanzministerium nicht gewollt sind.“

3.) Die vorgesehene Steuerbanderole bedeutet für die junge E-Zigaretten-Branche – Hersteller und Handel – nichts anderes als eine Vorfinanzierung der Steuer, weil die Steuerbanderolen vor dem Verkauf der Ware bestellt, gezahlt und abgeholt werden müssen – noch bevor das nikotinhaltige Liquid im Laden oder gar über den Tresen ist. Da passt der alte Karnevalssong „Wer soll das bezahlen, wer hat das bestellt?“. Deshalb empfiehlt der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates, die Steuer erst zu erheben, wenn die Ware im Handel ist.




4.) Verweist das Gremium auf die durch den Lockdown verursachte schwierige Lage der Kleinunternehmen und bestenfalls mittelständischen Unternehmen, die größtenteils während der Pandemie ihre Ladengeschäfte schließen mussten. Wegen der Beratungsintensität bei E-Zigaretten und Liquids konnte nicht eins zu eins auf Online-Handel ausgewichen werden. Im Vergleich zu den Tabakmultis, die E-Zigaretten eher als Spielbein denn als wirtschaftliches Standbein betreiben, sind die Hersteller und Händler der unabhängigen E-Zigaretten-Sparte einzig und allein auf das Dampfen ausgerichtet.

Liest man diese differenzierte, einfühlsame und kenntnisreiche Betrachtung der Branche, kann man nur mit dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil sinngemäß sagen: „Wir werden die Ministerpräsidentenrunde mit dem Kanzleramt vermissen.“

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