Das BMF gibt Auskunft

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Es gibt ein so wunderbares Gedicht von Erich Kästner, „Ein Mann gibt Auskunft“, die Geschichte und Analyse einer im Ende befindlichen Beziehung mit dem bemerkenswerten Satz: „Du bist mir böse, weil du mich verlässt.“




Um eine Art der Aufarbeitung geht es auch bei der Einordnung und Erklärung des Bundesministeriums für Finanzen, an dessen Spitze ja bekanntlich der SPD-Kanzlerkandidat steht. In seinem Monatsbericht für Juli, so etwas wie eine Tätigkeitsdarstellung gibt es das Kapitel „Analysen und Berichte: Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts“.
Der Inhalt ist ja allen hinlänglich bekannt, aber interessant ist die Begründung für das TagStMoG, die so lautet: „Das Gesetz trägt neben der Verstetigung beziehungsweise einem moderaten Anwachsen der Steuereinnahmen gesundheitlichen Aspekten Rechnung, indem es die Hemmschwelle zum Rauchen von Zigaretten und sonstigen Produkten wie E-Zigaretten, Shishas und anderen neuartigen Rauchprodukten erhöht.“

Irgendwie fehlt da dem geneigten und ungeneigten Leser doch schon die Wissenschaftsposition von Harm reduction und ist doch irritiert über die ungefragte und unbewiesene Gleichsetzung von Fabrikzigaretten mit E-Zigaretten. Liest sich schon ein bisserl nach intellektuellem Selbstbetrug.

Da passt dann schon die Position von einigen Seiten weiter im Kapitel „Veränderte Rauchgewohnheiten und Neue Produkte“ bezogen auf E-Zigaretten: „Diese Produkte sind genau wie die klassischen Rauchprodukte nicht als harmlos anzusehen. Ihr Konsum stellt ebenfalls eine Gesundheitsgefährdung dar und birgt Abhängigkeitspotenzial.“ Und weiter heißt es zur Steuerbegründung: „E-Zigaretten sind ein Ausweichprodukt für klassische Zigaretten und bergen sowohl ein Sucht- als auch Gesundheitsgefährdungspotenzial. Um diesem angemessen begegnen zu können, unterliegen diese Substanzen ab dem 1. Juli 2022 ebenfalls der Besteuerung. Damit es in dieser jungen Branche nicht zu Marktverwerfungen oder starken Ausweichbewegungen auf andere Märkte kommt, wurde hier ein späterer Zeitpunkt für den Beginn der Besteuerung gewählt, welcher ausreichend Vorlauf zur Vorbereitung auf die neuen Bedingungen ermöglicht.“




Und im Kapitel „Schutz der Gesundheit“ – endlich, könne man meinen, kommt dann die Erkenntnis: „Auch die neuartigen Rauchprodukte wie E-Zigaretten und erhitzter Tabak sind keine harmlosen Genussprodukte, sondern bergen eine Gefährdung der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Dem wird durch eine angepasste, höhere Besteuerung begegnet, die die Produkte verteuert und so die Hemmschwelle zum Konsum der Produkte erhöht.“
Da kann man doch beim Blick in den parlamentarischen Spiegel doch nur sagen: Alles gut und richtig gemacht. Oder. Das Fazit muss man bitte selbst lesen, nur so viel: „modern, angemessen und durchdacht“.

Nein, jetzt nicht gleich Analogien zur Bundestagswahl am 26. September herstellen – auch wenn der letzte Reim des Kästner-Gedichts so lautet:

„Es ist bequem mit Worten zu erklären.
Ich tu es nur, weil du es so verlangst.
Das Jahr war schön und wird nicht wiederkehren.
Und wer kommt nun? Leb wohl! Ich habe Angst.“