Dampfverbot an deutschen Flughäfen?!

Das ist mal eine mehr als überraschende Nachricht, die so ganz locker über den Bildschirm flimmert: in den deutschen Flughafengebäuden herrscht ein Dampfverbot.

Begründung: „Die E-Zigarette unterliegt denselben Verboten: Dampfen ist weder im Flughafengebäude noch im Flugzeug erlaubt.“ So schreibt es das Flughafenmagazin für die deutschen Airports, die „airportzentrale.de“: E-Zigarette an Bord: Was ist erlaubt – und wie lange noch?.




Das verblüfft, denn dafür gibt es – noch – keine gesetzliche Grundlage – außer dem jeweiligen Hausrecht. Aber auch dies müsste doch entsprechend kundgetan werden. Wie wäre es mit Piktogrammen an den Eingängen der Flughäfen.

Ganz schleichend wird hier das Dampfen mit dem Rauchen gleichgesetzt. Ohne Grundlage.
Das ist nur für den Gesetzgeber einfach, nicht aber für den Dampfer.
Denn die Begründung für zahllose Rauchverbote war und ist ja stets das sogenannte Passivrauchen.
Aber von „Passivdampfen“ hat noch keiner je gehört oder gesprochen.

Und dann gibt es in dem Text des Onlineportals noch einen kleinen Hinweis: E-Zigaretten dürfen im Handgepäck mitgenommen werden. Für die Liquids gilt die gleiche Regelung wie für alle Flüssigkeiten, nämlich eine Obergrenze von 100 ml. Achtung, lieber Viel-Dampfer, wenn der Urlaub lang und das Dampfverhalten groß ist, dann ab mit den Liquids in den Koffer.