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Dampfer nicht strafbewährt

11. Februar 2016By ASW

Das ganze Hin und Her mit dem Urteil aus Karlsruhe beschäftigt die Branche gewaltig. Sollen sie nun den Vertrieb einstellen – und damit natürlich ihr geschäftliches Überleben riskieren?

Oder sollen sie einfach so weiter machen wie bislang, in der Hoffnung nicht erwischt zu werden. Aber was bedeutet dieser „Strafverstoß“

Im Netz gibt es dazu ganz viele Rechtstipps wie zum Beispiel bei eRecht 24: BGH-Urteil: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar oder bei Anwalt.de: BGH – Handel mit E-Zigaretten strafbar Strafrecht .

Im Moment ist nur eins klar: Der Dampfer als solcher ist nicht betroffen, sein Verhalten ist nicht strafbar, egal was er dampft. Auch wenn der E-Verband zum Teil von Panikkäufen der Dampfer spricht, wir werden nicht dampflos bleiben.

Es gibt eigentlich nur eine Institution, die dem ganzen Hickhack ein Ende bereiten könnte: ein Wort aus der Politik ist gefragt. Ein klärendes, bitte. Kein elegantes und schwammiges „wir prüfen das“. Sondern ganz klar Kante: was geschieht in dieser Interimszeit von 90 Tagen bis das neuen Gesetz am 20. Mai in Kraft tritt mit den Händlern und der Ware.

Warum ist es so still um den ansonsten so umtriebigen und zuständigen Bundesminister Schmidt? Wo ist seine mittelstandsorientierte Politik, die er immer so gerne hervorhebt? Denn es geht ja „nur“ um diese kleinen und mittelständischen Händler und Hersteller.

Den ganz Großen ist eine mögliche Geldstrafe doch ziemlich schnurz. Und ein Vertriebsverbot von drei Monaten juckt die nicht wirklich – für so einen Kleinen ist das existenziell.

Immerhin, unsere Anfrage zu dem Thema wurde inzwischen beantwortet.

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11. Februar 2016By ASW

Das ganze Hin und Her mit dem Urteil aus Karlsruhe beschäftigt die Branche gewaltig. Sollen sie nun den Vertrieb einstellen – und damit natürlich ihr geschäftliches Überleben riskieren?

Oder sollen sie einfach so weiter machen wie bislang, in der Hoffnung nicht erwischt zu werden. Aber was bedeutet dieser „Strafverstoß“

Im Netz gibt es dazu ganz viele Rechtstipps wie zum Beispiel bei eRecht 24: BGH-Urteil: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar oder bei Anwalt.de: BGH – Handel mit E-Zigaretten strafbar Strafrecht .

Im Moment ist nur eins klar: Der Dampfer als solcher ist nicht betroffen, sein Verhalten ist nicht strafbar, egal was er dampft. Auch wenn der E-Verband zum Teil von Panikkäufen der Dampfer spricht, wir werden nicht dampflos bleiben.

Es gibt eigentlich nur eine Institution, die dem ganzen Hickhack ein Ende bereiten könnte: ein Wort aus der Politik ist gefragt. Ein klärendes, bitte. Kein elegantes und schwammiges „wir prüfen das“. Sondern ganz klar Kante: was geschieht in dieser Interimszeit von 90 Tagen bis das neuen Gesetz am 20. Mai in Kraft tritt mit den Händlern und der Ware.

Warum ist es so still um den ansonsten so umtriebigen und zuständigen Bundesminister Schmidt? Wo ist seine mittelstandsorientierte Politik, die er immer so gerne hervorhebt? Denn es geht ja „nur“ um diese kleinen und mittelständischen Händler und Hersteller.

Den ganz Großen ist eine mögliche Geldstrafe doch ziemlich schnurz. Und ein Vertriebsverbot von drei Monaten juckt die nicht wirklich – für so einen Kleinen ist das existenziell.

Immerhin, unsere Anfrage zu dem Thema wurde inzwischen beantwortet.

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