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Dampfer-Branche knöpft sich Schwarze Schafe vor

7. April 2017By JJS

E-Zigaretten-Händler gehen massiv gegen Schwarze Schafe in ihrer Branche vor, die sich nicht an die gesetzlichen Regeln bei der Produktzulassung halten. Der Unternehmensverband Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) hat zu Jahresbeginn eine Beschwerdestelle eingerichtet, die bereits über 150 Schreiben (siehe Anhang dieser Meldung) versendet hat. Mitgliedsunternehmen des Verbandes haben, sofern keine Reaktion des Händlers erfolgte, anschließend Abmahnungen in die Wege geleitet.




Dabei geht es um einen Marktvorteil, den sich offenbar einige Händler verschaffen wollen, sofern sie nicht aus Unwissenheit handeln. Denn nach den neuen von der EU vorgegebenen Regeln ist es verboten, Liquids und E-Zigaretten zu verkaufen, wenn sie nicht ein halbes Jahr zuvor registriert worden sind. Genaueres regelt eine deutsche Rechtsvorschrift, der §24 Abs. 3 der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse.

Dustin Dahlmann, der Vorsitzende des BfTG, sagte eGarage auf Anfrage: “Wir können nicht akzeptieren, dass sich einige Schwarze Schafe einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, während der Rest der Branche sich an die Spielregeln hält.” Die Innovationsgeschwindigkeit in der E-Zigaretten-Branche sei enorm. “Wenn ein Händler das iPhone 5 verkaufen muss, der andere aber schon das iPhone 7 in den Regalen hat, weil er verbindliche Vorgaben ignoriert, dann müssen wir dagegen vorgehen.” Auch der Eindruck auf die Politik sei fatal, wenn sich die Branche dauerhaft nicht an Recht und Gesetz halte.

Die Beschwerdestelle habe bislang sehr erfolgreiche und effektive Arbeit geleistet, sagte Dahlmann weiter. “Wir haben über 150 Schreiben verschickt, über 90 Prozent der Händler haben schnell reagiert und ihr Angebot so gestaltet, dass es den Regeln entspricht”, sagte er. Aber es sei dementsprechend auch jeder zehnte Händler abgemahnt worden.  Der Sachverhalt sei nun jedem Händler bekannt und es werde zukünftig auf Aufklärungsschreiben verzichtet. “Unternehmen müssen direkt mit Maßnahmen rechnen.” Abmahnungen würden durch Mitgliedsunternehmen übernommen, da der Verband per Satzung noch nicht abmahnen könne.

Eigentlich sollte neben der Abmahnung durch konkurrierende Händler auch ein anderer Kontrollweg funktionieren: Gesundheitsämter müssten die Einhaltung der Vorschriften überprüfen. Das laufe aber erst langsam an, so Dahlmann: “Wir sehen, dass die örtlichen Überwachungsbehörden schon in einigen Fällen aktiv waren und sogar dabei Ware konfisziert haben. Insgesamt muss man aber sagen, das die Aktionen der Überwachungsbehörden noch sehr schleppend verlaufen weil Tabakerzeugnisgesetz und Tabakerzeugnisverordnung noch sehr neu sind.

Das Schreiben an die Händler enthält nicht nur Details über den Sachverhalt, sondern auch eine Liste von Geräten, die noch nicht in Deutschland verkauft werden können. Diese Liste ändert sich aber ständig: Etwas ältere Geräte haben die Halbjahresfrist absolviert und können auf den Markt kommen, dafür kommen neue hinzu, die in die Warteschleife zur Produktregistrierung müssen.

Für weitere Informationen hier zum Download das Dokument: Schreiben BfTG Verstoß gegen §24 Abs. 3 TabakerzV.

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E-Zigaretten-Händler gehen massiv gegen Schwarze Schafe in ihrer Branche vor, die sich nicht an die gesetzlichen Regeln bei der Produktzulassung halten. Der Unternehmensverband Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) hat zu Jahresbeginn eine Beschwerdestelle eingerichtet, die bereits über 150 Schreiben (siehe Anhang dieser Meldung) versendet hat. Mitgliedsunternehmen des Verbandes haben, sofern keine Reaktion des Händlers erfolgte, anschließend Abmahnungen in die Wege geleitet.




Dabei geht es um einen Marktvorteil, den sich offenbar einige Händler verschaffen wollen, sofern sie nicht aus Unwissenheit handeln. Denn nach den neuen von der EU vorgegebenen Regeln ist es verboten, Liquids und E-Zigaretten zu verkaufen, wenn sie nicht ein halbes Jahr zuvor registriert worden sind. Genaueres regelt eine deutsche Rechtsvorschrift, der §24 Abs. 3 der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse.

Dustin Dahlmann, der Vorsitzende des BfTG, sagte eGarage auf Anfrage: “Wir können nicht akzeptieren, dass sich einige Schwarze Schafe einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, während der Rest der Branche sich an die Spielregeln hält.” Die Innovationsgeschwindigkeit in der E-Zigaretten-Branche sei enorm. “Wenn ein Händler das iPhone 5 verkaufen muss, der andere aber schon das iPhone 7 in den Regalen hat, weil er verbindliche Vorgaben ignoriert, dann müssen wir dagegen vorgehen.” Auch der Eindruck auf die Politik sei fatal, wenn sich die Branche dauerhaft nicht an Recht und Gesetz halte.

Die Beschwerdestelle habe bislang sehr erfolgreiche und effektive Arbeit geleistet, sagte Dahlmann weiter. “Wir haben über 150 Schreiben verschickt, über 90 Prozent der Händler haben schnell reagiert und ihr Angebot so gestaltet, dass es den Regeln entspricht”, sagte er. Aber es sei dementsprechend auch jeder zehnte Händler abgemahnt worden.  Der Sachverhalt sei nun jedem Händler bekannt und es werde zukünftig auf Aufklärungsschreiben verzichtet. “Unternehmen müssen direkt mit Maßnahmen rechnen.” Abmahnungen würden durch Mitgliedsunternehmen übernommen, da der Verband per Satzung noch nicht abmahnen könne.

Eigentlich sollte neben der Abmahnung durch konkurrierende Händler auch ein anderer Kontrollweg funktionieren: Gesundheitsämter müssten die Einhaltung der Vorschriften überprüfen. Das laufe aber erst langsam an, so Dahlmann: “Wir sehen, dass die örtlichen Überwachungsbehörden schon in einigen Fällen aktiv waren und sogar dabei Ware konfisziert haben. Insgesamt muss man aber sagen, das die Aktionen der Überwachungsbehörden noch sehr schleppend verlaufen weil Tabakerzeugnisgesetz und Tabakerzeugnisverordnung noch sehr neu sind.

Das Schreiben an die Händler enthält nicht nur Details über den Sachverhalt, sondern auch eine Liste von Geräten, die noch nicht in Deutschland verkauft werden können. Diese Liste ändert sich aber ständig: Etwas ältere Geräte haben die Halbjahresfrist absolviert und können auf den Markt kommen, dafür kommen neue hinzu, die in die Warteschleife zur Produktregistrierung müssen.

Für weitere Informationen hier zum Download das Dokument: Schreiben BfTG Verstoß gegen §24 Abs. 3 TabakerzV.

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