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Dampfen und Menschenrechtspolitik

8. Januar 2017By ASW

Das hört sich ganz schön gestelzt an, aber im „Zwölften Bericht der Bundesregierung über Menschenrechtspolitik“ (Berichtszeitraum 1. März 2014 bis 30. September 2016)” (BT-Drs 18/10800) findet sich auf Seite 32 folgendes Kapitel:
Jugendschutzgesetz




“Um Kinder und Jugendliche vor den Gefährdungen in den Medien, aber auch vor Gefährdungen durch den Konsum von Tabakwaren und alkoholischen Getränken zu schützen, müssen die Regelungen des Jugendschutzgesetzes konsequent eingehalten werden. Mit dem Internetportal „Jugendschutz aktiv“ leistet die Bundesregierung intensive Aufklärungs-und Informationsarbeit für Einzelhändler, Gastronomen und Veranstalter, aber auch für Eltern sowie für Kinder und Jugendliche.
Seit dem 1. April 2016 gilt das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas. Damit werden die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgedehnt. Zudem wird sichergestellt, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten- und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Wege des Versandhandels gelten.
Die Verbesserung des gesetzlichen Jugendschutzes ist eine ständige Aufgabe. Um Kinder und Jugendliche noch wirksamer vor Gefährdungen zu schützen, werden derzeit die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes auf weiteren Novellierungsbedarf hin überprüft.”

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8. Januar 2017By ASW

Das hört sich ganz schön gestelzt an, aber im „Zwölften Bericht der Bundesregierung über Menschenrechtspolitik“ (Berichtszeitraum 1. März 2014 bis 30. September 2016)” (BT-Drs 18/10800) findet sich auf Seite 32 folgendes Kapitel:
Jugendschutzgesetz




“Um Kinder und Jugendliche vor den Gefährdungen in den Medien, aber auch vor Gefährdungen durch den Konsum von Tabakwaren und alkoholischen Getränken zu schützen, müssen die Regelungen des Jugendschutzgesetzes konsequent eingehalten werden. Mit dem Internetportal „Jugendschutz aktiv“ leistet die Bundesregierung intensive Aufklärungs-und Informationsarbeit für Einzelhändler, Gastronomen und Veranstalter, aber auch für Eltern sowie für Kinder und Jugendliche.
Seit dem 1. April 2016 gilt das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas. Damit werden die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgedehnt. Zudem wird sichergestellt, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten- und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Wege des Versandhandels gelten.
Die Verbesserung des gesetzlichen Jugendschutzes ist eine ständige Aufgabe. Um Kinder und Jugendliche noch wirksamer vor Gefährdungen zu schützen, werden derzeit die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes auf weiteren Novellierungsbedarf hin überprüft.”

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