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Nachrichten und Informationen aus Politik und Wissenschaft rund ums Dampfen seit 2014

Dampfen in Corona-Zeiten
Kein Tag vergeht in Deutschland, Europa und der Welt ohne neue Zahlen der mit dem Virus infizierten Menschen und mit neuen staatlichen Regulierungen im Kampf gegen eine weitere Verbreitung.
Die John Hopkins University & Medicine mit seinem Coronavirus Resource Center gab am Mittag die neuesten Zahlen der in Deutschland mit dem Covid-19-Virus infizierten Menschen mit 7.588 an, 17 Erkrankte sind demnach in Deutschland an den Folgen der Infektion verstorben.
Zuvor hatte morgens das Robert Koch-Institut das Gesundheitsrisiko für Deutschland angesichts der dynamischen Entwicklung der Infizierten von „mäßig“ auf „hoch“ neu eingestuft.
Und die Politik reagierte mit entsprechenden Maßnahmen wie Reisebeschränkungen und der bundesweiten Schließung von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Gotteshäuser, Geschäften, Fitnessstudios und gastronomischen Betrieben zwischen 18h und 6h. Offen bleiben aber sollen alle Supermärkte und Läden, die der Versorgung der Menschen dienen, also für Lebens- und Futtermittel, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Banken und Sparkassen, und Wochenmärkte sowie Tierbedarf und Baumärkte. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, denn täglich werden neue Einschränkungen bekanntgegeben – so wohl auch heute Abend in einer neuen Pressekonferenz der Kanzlerin nach der Videokonferenz mit den anderen europäischen Regierungschefs.
Bei der Aufzählung der Ausnahmen findet man leider keine Betriebe mit Publikumsverkehr zum Verkauf von E-Zigaretten oder/und Lqiuids. Die Versorgung von Dampfern mit den less harmful-Produkten kann nicht ausreichend bis wenig sichergestellt werden durch Tankstellen, Lebensmitteleinzelhandel oder Kioske, wie der BfTG in seiner Stellungnahme feststellt. Darin fordert er eine „Grundversorgung“ durch und im Fachhandel, um einen „Rückfall“ der Konsumenten zum Rauchen von Tabakzigaretten zu verhindern. Gleichzeitig wird auf die Einhaltung von den Hygienevorschriften verwiesen. Ob und unter welchen Bedingungen Dampferläden geschlossen werden, hängt von den jeweiligen kommunalen Behörden ab und deren Bereitschaft, eine „Ausnahmeregelung“ zu genehmigen. Und wenn es ganz hart auf hart kommt, muss hat im Onlineshop bestellt werden.
eGarage wünscht allen Dampfern, Herstellern und Händlern, dass sie gesund bleiben möchten.
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Zuvor hatte morgens das Robert Koch-Institut das Gesundheitsrisiko für Deutschland angesichts der dynamischen Entwicklung der Infizierten von „mäßig“ auf „hoch“ neu eingestuft.
Und die Politik reagierte mit entsprechenden Maßnahmen wie Reisebeschränkungen und der bundesweiten Schließung von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Gotteshäuser, Geschäften, Fitnessstudios und gastronomischen Betrieben zwischen 18h und 6h. Offen bleiben aber sollen alle Supermärkte und Läden, die der Versorgung der Menschen dienen, also für Lebens- und Futtermittel, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Banken und Sparkassen, und Wochenmärkte sowie Tierbedarf und Baumärkte. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, denn täglich werden neue Einschränkungen bekanntgegeben – so wohl auch heute Abend in einer neuen Pressekonferenz der Kanzlerin nach der Videokonferenz mit den anderen europäischen Regierungschefs.
Bei der Aufzählung der Ausnahmen findet man leider keine Betriebe mit Publikumsverkehr zum Verkauf von E-Zigaretten oder/und Lqiuids. Die Versorgung von Dampfern mit den less harmful-Produkten kann nicht ausreichend bis wenig sichergestellt werden durch Tankstellen, Lebensmitteleinzelhandel oder Kioske, wie der BfTG in seiner Stellungnahme feststellt. Darin fordert er eine „Grundversorgung“ durch und im Fachhandel, um einen „Rückfall“ der Konsumenten zum Rauchen von Tabakzigaretten zu verhindern. Gleichzeitig wird auf die Einhaltung von den Hygienevorschriften verwiesen. Ob und unter welchen Bedingungen Dampferläden geschlossen werden, hängt von den jeweiligen kommunalen Behörden ab und deren Bereitschaft, eine „Ausnahmeregelung“ zu genehmigen. Und wenn es ganz hart auf hart kommt, muss hat im Onlineshop bestellt werden.
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