Dampfen in Bayern

Manchmal dauert es halt etwas länger, um offiziell bestätigt zu bekommen, was rechtlich längst klar ist: das Nichtraucherschutzgesetz, das die Zigaretten und die Raucher vor die Restauranttüren schickt, um die anderen Gäste und das Bedienungspersonal nicht dem Passivrauch auszusetzen, gilt nicht für das Dampfen.

Das „Main-Echo“ hat dankenswerterweise beim Bayerischen Gesundheitsministerium angefragt und viel Geduld bewiesen, bis die offizielle Antwort kam: E-Zigaretten in Bayerns Gasthäusern erlaubt Rauchverbot: E-Dampfer sind vom Gesundheitsschutzgesetz nicht betroffen – Ministerin Huml fordert besseren Schutz für Jugendliche.