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Dampfen im Bundestag

7. September 2016By ASW

Na klar, müssen unsere Volksvertreter beschützt werden. Läuft fast wie am Flughafen: Alles aufs Band legen, das durch ein Sichtgerät läuft, beim Piepston erfolgt kurzes Abtasten – und dann kommt es:




„Haben Sie Insulin in der Tasche“ – als ob ich einen Abgeordneten mit Insulin pushen oder lahmlegen möchte. Der Blick war so fragend und irritiert, nur Sprachlosigkeit. Oder sah ich krank aus? Muss ich mir eine Spritze setzen, aber ich habe keine. Insulin als Waffe: Ein toller Plot für den nächsten Krimi – Terroristenanschlag mit Insulinspritzen statt Schnellfeuergewehren.

Aber nein, es ist nur das Liquidfläschchen, das ich zum Beweis rausziehe. Ich oute mich als Dampferin. Und zur Demonstration – wie früher am Flughafen-Sicherheits-Check als man noch das Handy oder den Laptop anmachen musste – dampfe ich zwei-dreimal.

Die weibliche Security-Mitarbeiterin meldet sich sofort zu Wort, ihre Tochter würde auch dampfen, früher hätte sie geraucht, jetzt nicht mehr. Sogleich entspinnt sich ein Gespräch über E-Zigaretten und Liquids, Onlineshops und Akkus. Wirkt irgendwie wie früher die Gespräche von Rauchern vor der Tür des Restaurants – so mit Fragen wie „Schmeckt diese total Leichte überhaupt?“ – „Keine Zusatzstoffe, die muss doch zerbröseln?“

Bei so viel Fachsimpelei schmeckt die E-Zigarette gleich noch besser, bis die Stimme des männlichen Kollegen ertönt: „Aber Sie dürfen hier nicht Dampfen“. Als Ex-Raucher huscht mein geübter Blick von Wand zu Wand auf der Suche nach entsprechenden Verbotsschildern. Das einzige, was ich finde, ist das Piktogramm einer durchgestrichenen qualmenden Zigarette. Das ist doch kein Dampf-Verbotsschild, wundere ich mich und habe sogleich das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Köln im Kopf: Nichtraucherschutzgesetz mit Rauchverbot in Restaurants und Bars kommt beim Dampfen nicht zur Anwendung: Dampfen in Nordrhein-Westfalens Kneipen erlaubt

Und dann kommt der unschlagbare, durch nichts zu toppende Satz, unerschütterlich und dem man einfach nichts mehr entgegnen kann, gemeißelt in Stein wie die Zehn Gebote: „Ja, aber die Bundestagsverwaltung sieht das anders“. Wahrscheinlich ist das mit den Gerichten halt ein bisserl blöd, da üben wir halt das Hausrecht des Hohen Hauses aus. Oder wissen die Damen und Herren gar nicht, wie eine E-Zigarette aussieht für ihren Schildermaler. Die eGarage hat es im Logo.

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Na klar, müssen unsere Volksvertreter beschützt werden. Läuft fast wie am Flughafen: Alles aufs Band legen, das durch ein Sichtgerät läuft, beim Piepston erfolgt kurzes Abtasten – und dann kommt es:




„Haben Sie Insulin in der Tasche“ – als ob ich einen Abgeordneten mit Insulin pushen oder lahmlegen möchte. Der Blick war so fragend und irritiert, nur Sprachlosigkeit. Oder sah ich krank aus? Muss ich mir eine Spritze setzen, aber ich habe keine. Insulin als Waffe: Ein toller Plot für den nächsten Krimi – Terroristenanschlag mit Insulinspritzen statt Schnellfeuergewehren.

Aber nein, es ist nur das Liquidfläschchen, das ich zum Beweis rausziehe. Ich oute mich als Dampferin. Und zur Demonstration – wie früher am Flughafen-Sicherheits-Check als man noch das Handy oder den Laptop anmachen musste – dampfe ich zwei-dreimal.

Die weibliche Security-Mitarbeiterin meldet sich sofort zu Wort, ihre Tochter würde auch dampfen, früher hätte sie geraucht, jetzt nicht mehr. Sogleich entspinnt sich ein Gespräch über E-Zigaretten und Liquids, Onlineshops und Akkus. Wirkt irgendwie wie früher die Gespräche von Rauchern vor der Tür des Restaurants – so mit Fragen wie „Schmeckt diese total Leichte überhaupt?“ – „Keine Zusatzstoffe, die muss doch zerbröseln?“

Bei so viel Fachsimpelei schmeckt die E-Zigarette gleich noch besser, bis die Stimme des männlichen Kollegen ertönt: „Aber Sie dürfen hier nicht Dampfen“. Als Ex-Raucher huscht mein geübter Blick von Wand zu Wand auf der Suche nach entsprechenden Verbotsschildern. Das einzige, was ich finde, ist das Piktogramm einer durchgestrichenen qualmenden Zigarette. Das ist doch kein Dampf-Verbotsschild, wundere ich mich und habe sogleich das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Köln im Kopf: Nichtraucherschutzgesetz mit Rauchverbot in Restaurants und Bars kommt beim Dampfen nicht zur Anwendung: Dampfen in Nordrhein-Westfalens Kneipen erlaubt

Und dann kommt der unschlagbare, durch nichts zu toppende Satz, unerschütterlich und dem man einfach nichts mehr entgegnen kann, gemeißelt in Stein wie die Zehn Gebote: „Ja, aber die Bundestagsverwaltung sieht das anders“. Wahrscheinlich ist das mit den Gerichten halt ein bisserl blöd, da üben wir halt das Hausrecht des Hohen Hauses aus. Oder wissen die Damen und Herren gar nicht, wie eine E-Zigarette aussieht für ihren Schildermaler. Die eGarage hat es im Logo.

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