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Dampfen hinter Gittern: E-Zigarette im Gefängnis verboten

14. Oktober 2015By ASW

Es ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, das für Aufsehen sorgen könnte. Die Richter entschieden: Eine E-Zigarette im Gefängnis ist verboten.

Nach Ansicht des Gerichts kann einem Strafgefangenen die Nutzung einer E-Zigarette im Haftraum untersagt werden. Voraussetzung ist, dass die Justiz­vollzugs­anstalt konkrete Missbrauchsrisiken benennt. So berichtet die Website Kostenlose-Urteile.de. Auch wenn der Betreffende mit Blick auf seine Gesundheit sich das Rauchen abgewöhnen möchte und die E-Zigarette als Ersatz für die Glimmstängel nutzen möchte – die Risiken sahen die Richter als schwerwiegender an.

Alles begann im Herbst vergangenen Jahres. Der entsprechende Antrag auf Nutzung der E-Zigarette wurde von der Leitung der Justizvollzugsanstalt abgelehnt. Dann begann der Weg durch die Instanzen, nachzulesen unter diesem Link bei Kostenlose-Urteile.de.

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Es ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, das für Aufsehen sorgen könnte. Die Richter entschieden: Eine E-Zigarette im Gefängnis ist verboten.

Nach Ansicht des Gerichts kann einem Strafgefangenen die Nutzung einer E-Zigarette im Haftraum untersagt werden. Voraussetzung ist, dass die Justiz­vollzugs­anstalt konkrete Missbrauchsrisiken benennt. So berichtet die Website Kostenlose-Urteile.de. Auch wenn der Betreffende mit Blick auf seine Gesundheit sich das Rauchen abgewöhnen möchte und die E-Zigarette als Ersatz für die Glimmstängel nutzen möchte – die Risiken sahen die Richter als schwerwiegender an.

Alles begann im Herbst vergangenen Jahres. Der entsprechende Antrag auf Nutzung der E-Zigarette wurde von der Leitung der Justizvollzugsanstalt abgelehnt. Dann begann der Weg durch die Instanzen, nachzulesen unter diesem Link bei Kostenlose-Urteile.de.

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