Darf der Chef die E-Zigarette am Arbeitsplatz verbieten?

Die Frage ist brisant: Darf der Chef die E-Zigarette am Arbeitsplatz verbieten und dem Dampfer quasi den Stecker ziehen?

Eigentlich nicht! So beschreibt es jedenfalls der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bissels in einem Beitrag der Ausgabe Oktober/November der Zeitschrift „Human Resources Manager“ (www.humanresourcesmanager.de).

Und nun hat auch die Süddeutsche Zeitung das Thema aufgegriffen.

Dampfen am Arbeitsplatz fällt nicht unter das Nichtraucherschutzgestz, so die Einschätzung des Juristen. Das bedeutet, dass der Chef mit Hinweis auf die Arbeitsstättenverordnung den Daumen nicht senken kann.

Allerdings: Anders könne das bei direktem Kundenkontakt aussehen. Man stelle sich beispielsweise einen Mitarbeiter am Bankschalter mit E-Zigarette vor ….Hier plädiert der Jurist für einvernehmliche Lösungen. Dampf frei am Schreibtisch.