Dass das Rauchen am Arbeitsplatz im Nichtraucherschutzgesetz und in der Arbeitsstättenverordnung geregelt ist, ist wirklich weithin bekannt. Aber wie sieht das mit dem Dampfen aus?
Bereits letzten Herbst haben wir uns dieses Themas angenommen: Dampfen am Arbeitsplatz
Aber immer wieder tauchen die Frage nach der Dampfmöglichkeit an der eigenen Wirkungsstätte auf – und die Fragestellung, was der Arbeitgeber gestatten muss und was nicht.
Grundsätzlich gilt: Da der Gebrauch von Dampfen nicht gesetzlich geregelt ist, sollte es überall möglich sein.
Außer: Der Chef übt sein Hausrecht aus und verbietet das Dampfen. Das gilt auch für Arbeitsplätze, an denen besondere Hygienevorschriften gelten wie in der Lebensmittelbranche oder zum Beispiel in „reinen“ Räumen wie in der Chipbranche.
Das Onlineportal „das Marburger.“ hat sich dieses Themas kurz und überschaubar angenommen – auch mit den Verweisen auf die jeweiligen Gerichtsurteile: E-Zigarette – darf ich am Arbeitsplatz dampfen?