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Dampfen am Arbeitsplatz

19. Juli 2022By ASW

Vor Jahren war es keine Frage: Dampfen im Lokal, im Kino, im Geschäft und am Arbeitsplatz war kein Ding. In Pandemiezeiten stellten sich dann diese Fragen nicht mehr, das ohnehin es kaum Gelegenheiten gab, unterwegs zu sein und andere Zeitgenossen zu treffen. Jetzt aber schon wieder.




Und somit kommen wieder Fragen in den Blickpunkt, die da lauten: Ist das Dampfen am Arbeitsplatz erlaubt? Und da kommt sogleich der erfundene „Radio Eriwan“-Sender, eine Erfindung und Fiktion zu Sowjetzeiten zur Beantwortung von Alltagsproblemen der Bürger, mit der Standardantwort: „Im Prinzip ja, aber….“ – dann folgten tausende von Wenns und Abers – und aus dem Ja wurde schnell ein Nein.
Wie wunderbar klar da doch Juristen antworten, die nehmen als Basis einfach das Gesetz – wie das Internetportal „arbeitsrechte.de“.

Und da wird das Tun und Lassen am Arbeitsplatz im Arbeitsstättengesetz geregelt – und das gilt auch für das Rauchen am Arbeitsplatz, nämlich im § 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Wer nun aber denkt, das klingt mal wieder verdächtig nach Gleichschaltung von Rauchen und Dampfen, liegt gänzlich daneben. Denn: Darin wird lediglich das Verbrennen von Tabakzigaretten behandelt im Sinne von Tabakrauch wegen der karzinogenen Produkte auch im sogenannten Nebenstromrauch – nicht aber das Verdampfen von Liquids. Schließlich geht es hierbei nicht um Pyrolyse. Es existiert einfach keine gesetzliche Grundlage. Und somit liegt es in den Händen der jeweiligen Arbeitgeber, ob sie das Dampfen zulassen wollen oder es wie bei Rauchen mit Pausenzeiten belegen. Am besten ist es immer, erst mit den Kollegen sprechen und sich einigen, um dann gegebenenfalls den Segen des Chefs einholen – oder eine Betriebsvereinbarung dazu zu formulieren.




Und jetzt kommt wieder Radio Eriwans Einwand: das gilt natürlich nicht an Arbeitsplätzen, die besonderen Hygieneregeln unterworfen sind mit Reinräumen oder auf Krankenstationen. Aber das versteht sich ohnehin von selbst.

Als Abschluss und Rauswerfer ein kleiner Humor-Happen aus Sowjetzeiten:
Frage an Radio Eriwan: “Wir wollen in unserer Schule Schillers Wilhelm Tell aufführen – dürfen wir das?”
Antwort: “Im Prinzip ja – aber woher wollt ihr den Apfel nehmen?”

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19. Juli 2022By ASW

Vor Jahren war es keine Frage: Dampfen im Lokal, im Kino, im Geschäft und am Arbeitsplatz war kein Ding. In Pandemiezeiten stellten sich dann diese Fragen nicht mehr, das ohnehin es kaum Gelegenheiten gab, unterwegs zu sein und andere Zeitgenossen zu treffen. Jetzt aber schon wieder.




Und somit kommen wieder Fragen in den Blickpunkt, die da lauten: Ist das Dampfen am Arbeitsplatz erlaubt? Und da kommt sogleich der erfundene „Radio Eriwan“-Sender, eine Erfindung und Fiktion zu Sowjetzeiten zur Beantwortung von Alltagsproblemen der Bürger, mit der Standardantwort: „Im Prinzip ja, aber….“ – dann folgten tausende von Wenns und Abers – und aus dem Ja wurde schnell ein Nein.
Wie wunderbar klar da doch Juristen antworten, die nehmen als Basis einfach das Gesetz – wie das Internetportal „arbeitsrechte.de“.

Und da wird das Tun und Lassen am Arbeitsplatz im Arbeitsstättengesetz geregelt – und das gilt auch für das Rauchen am Arbeitsplatz, nämlich im § 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Wer nun aber denkt, das klingt mal wieder verdächtig nach Gleichschaltung von Rauchen und Dampfen, liegt gänzlich daneben. Denn: Darin wird lediglich das Verbrennen von Tabakzigaretten behandelt im Sinne von Tabakrauch wegen der karzinogenen Produkte auch im sogenannten Nebenstromrauch – nicht aber das Verdampfen von Liquids. Schließlich geht es hierbei nicht um Pyrolyse. Es existiert einfach keine gesetzliche Grundlage. Und somit liegt es in den Händen der jeweiligen Arbeitgeber, ob sie das Dampfen zulassen wollen oder es wie bei Rauchen mit Pausenzeiten belegen. Am besten ist es immer, erst mit den Kollegen sprechen und sich einigen, um dann gegebenenfalls den Segen des Chefs einholen – oder eine Betriebsvereinbarung dazu zu formulieren.




Und jetzt kommt wieder Radio Eriwans Einwand: das gilt natürlich nicht an Arbeitsplätzen, die besonderen Hygieneregeln unterworfen sind mit Reinräumen oder auf Krankenstationen. Aber das versteht sich ohnehin von selbst.

Als Abschluss und Rauswerfer ein kleiner Humor-Happen aus Sowjetzeiten:
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