In Restaurants ist die Sache ja geklärt: Das Dampfen fällt nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz und muss deshalb erlaubt sein – außer der Besitzer oder Pächter des Lokals übt sein Hausrecht aus. Wie aber sieht es am Arbeitsplatz aus.
Das Rauchen am Arbeitsplatz wird auch im Nichtraucherschutzgesetz geregelt. Und was sagt das Gesetz zu Dampfen am Arbeitsplatz. Dieser Frage hat sich das Online-Portal GmbHchef.gewidmet, das sich an Geschäftsführer richtet, also an die Chefs.
Und kommt zu einem für die Dampfer spannenden Ergebnis: Weder das Nichtraucherschutzgesetz noch die Arbeitsstättenverordnung kommen bei der E-Zigarette zur Anwendung.
Natürlich gibt es Ausnahmen wie im Lebensmittelhandel oder im Operationssaal – was ja ziemlich einleuchtend ist. Das oberste Ziel muss aber stets der Betriebsfrieden sein, will heißen; alle müssen damit einverstanden sein.
Am Ende der Betrachtung steht die bange Frage, inwieweit der Gesetzgeber noch lange zuschaut, also ob und wann er regulierend zum Dampfen am Arbeitsplatz eingreift.
Für alle Dampfer, die gerade am Schreibtisch sitzen, Ihr könnt und dürft, aber fragt erst den Kollegen gegenüber.
Hier geht es zum Link: Die E-Zigarette am Arbeitsplatz: Was sagt das Gesetz?