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CDU-Gesundheitsexpertin: E-Zigarette ist gesünder als Tabakrauch

6. Juli 2015By JJS

Für Dampfer stehen reihenweise wichtige politische Entscheidungen an – denn für die E-Zigarette sollen bald strengere staatliche Vorschriften gelten. egarage.de hat sich deshalb an die entscheidenden Bundestagsabgeordneten gewandt, um herauszufinden, was die Volksvertreter von der E-Zigarette halten. Wie schätzen sie Dampfen im Vergleich zum Rauchen ein, was sagen sie zu höherer Besteuerung? Im ersten Interview antwortet uns Maria Michalk (CDU), die als Obfrau der Unionsfraktion im Gesundheitsausschuss eine Schlüsselposition im Bundestag besetzt.

Frau Michalk, wie schätzen Sie allgemein die E-Zigarette unter gesundheitspolitischen Aspekten ein?

Auch wenn eine E-Zigarette ziemlich schick aussieht, wirft sie gesundheitspolitische Fragen auf. Warum nutzt einige Jahre nach der Einführung nur ein kleiner Teil der Bevölkerung dauerhaft diese Form des Rauchens? Einerseits gibt es bisher keine relevanten Studien über die Langzeitwirkungen. Aber wir wissen, dass sie bei der Rauchentwöhnung kaum eine Rolle spielt. Das Nikotin in ihr ist allemal gesundheitsschädlich und die gesundheitlichen Auswirkungen der verdampfenden chemischen Flüssigkeiten kann man eher vermuten als nachweisen. Kurz gesagt: die E-Zigarette hat im Vergleich zur traditionellen Zigarette durchaus einige Vorteile. Gesund aber ist auch sie nicht.

Ist die E-Zigarette Ihrer Ansicht nach ein gesundheitlicher Fortschritt gegenüber der Tabakzigarette?

Anders als bei der klassischen Tabakzigarette findet bei der E-Zigarette keine Verbrennung statt. Deshalb werden die hochgiftigen und krebserregenden Stoffe des Tabakrauchs nicht freigesetzt. Im Vergleich zum Tabakrauchen ist das Dampfen einer E-Zigarette aus heutiger Sicht ein gesundheitlicher Fortschritt für Raucher.

Wie sollte der Verkauf reguliert und die Produktqualität von E-Zigaretten sichergestellt werden? Sind die Vorschriften in der neuen Tabakrichtlinie der EU sinnvoll? Wie sollten sie in Deutschland genau umgesetzt werden?

Die neue Tabakproduktrichtlinie ist von den Mitgliedsstaaten der EU bis zum 20. Mai 2016 in nationales Recht umzusetzen. Erstmals werden dort auch nikotinhaltige E-Inhalatoren einbezogen und der Nikotingehalt in den enthaltenen Flüssigkeiten auf 20 Milligramm pro Milliliter begrenzt. Zudem werden Warnhinweise vorgeschrieben und eine Kindersicherung eingeführt. Auch das Verbot von Zusatzstoffen wie Vitaminen oder Koffein in den nikotinhaltigen Flüssigkeiten sowie die Meldepflicht für Hersteller und Importeure über die in Verkehr gebrachten Produkte sind in der Richtlinie enthalten. Das ist ein Fortschritt.

Sollten E-Zigaretten überall dort verboten werden, wo Tabakrauch verboten ist? Oder ist eine großzügigere Handhabung angezeigt, so wie sie das Oberverwaltungsgericht Köln in einem Urteil 2014 zunächst rechtlich bestätigt hat?

Die Intention der Nichtraucherschutzgesetze ist der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren durch unerwünschte Rauchbelästigung. Bei E-Zigaretten können Gesundheitsgefahren für andere Menschen nach derzeitigem Stand nicht ausgeschlossen werden, da sie Nikotin und andere potentiell gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten und abgeben. Inwieweit in den Nichtraucherschutzgesetzen eine Konkretisierung auch auf E-Zigaretten notwendig ist, muss vom erwarteten weiteren Erkenntnisgewinn aus der Erforschung der Gesundheitsfolgen der E-Zigarette abhängig gemacht werden. Die Frage des Nichtraucherschutzes darf aus meiner Sicht nicht an der Definition des Begriffs „Rauch“ festgemacht werden.

Ist das Jugendverbot, wie es von der Bundesregierung derzeit geplant ist, wünschenswert? Sollte es aufgeweicht oder ausgeweitet werden?

E-Zigaretten sind in Deutschland keine Randerscheinung mehr. Vor allem die Werbung nimmt auch Jugendliche als potenzielle Konsumenten ins Visier. Gerade mit angenehmen Aromen und einer ansprechenden Produktgestaltung können Jugendliche zum Rauchen verleitet werden. Allein durch das simulierte „Rauchen“ ist der Einstieg in eine Raucherkarriere denkbar. Es wäre schade, wenn die in den letzten Jahren erzielten Erfolge der Nikotinprävention nicht mehr wirken.

Derzeit gibt es keine spezifische Besteuerung der E-Zigarette. Wie sollte die E-Zigarette aus steuerlicher Sicht in Zukunft gehandhabt werden?

Steuerrechtliche Aspekte zur E-Zigarette sind nicht Gegenstand gesundheitspolitischer Erwägungen. Aber über den Preis wird auch Konsumverhalten gesteuert.

Wir haben Abgeordnete aller im Bundestag vertretenen Parteien zu diesen Themen angefragt und werden die weiteren Interviews in den kommenden Wochen veröffentlichen

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6. Juli 2015By JJS

Für Dampfer stehen reihenweise wichtige politische Entscheidungen an – denn für die E-Zigarette sollen bald strengere staatliche Vorschriften gelten. egarage.de hat sich deshalb an die entscheidenden Bundestagsabgeordneten gewandt, um herauszufinden, was die Volksvertreter von der E-Zigarette halten. Wie schätzen sie Dampfen im Vergleich zum Rauchen ein, was sagen sie zu höherer Besteuerung? Im ersten Interview antwortet uns Maria Michalk (CDU), die als Obfrau der Unionsfraktion im Gesundheitsausschuss eine Schlüsselposition im Bundestag besetzt.

Frau Michalk, wie schätzen Sie allgemein die E-Zigarette unter gesundheitspolitischen Aspekten ein?

Auch wenn eine E-Zigarette ziemlich schick aussieht, wirft sie gesundheitspolitische Fragen auf. Warum nutzt einige Jahre nach der Einführung nur ein kleiner Teil der Bevölkerung dauerhaft diese Form des Rauchens? Einerseits gibt es bisher keine relevanten Studien über die Langzeitwirkungen. Aber wir wissen, dass sie bei der Rauchentwöhnung kaum eine Rolle spielt. Das Nikotin in ihr ist allemal gesundheitsschädlich und die gesundheitlichen Auswirkungen der verdampfenden chemischen Flüssigkeiten kann man eher vermuten als nachweisen. Kurz gesagt: die E-Zigarette hat im Vergleich zur traditionellen Zigarette durchaus einige Vorteile. Gesund aber ist auch sie nicht.

Ist die E-Zigarette Ihrer Ansicht nach ein gesundheitlicher Fortschritt gegenüber der Tabakzigarette?

Anders als bei der klassischen Tabakzigarette findet bei der E-Zigarette keine Verbrennung statt. Deshalb werden die hochgiftigen und krebserregenden Stoffe des Tabakrauchs nicht freigesetzt. Im Vergleich zum Tabakrauchen ist das Dampfen einer E-Zigarette aus heutiger Sicht ein gesundheitlicher Fortschritt für Raucher.

Wie sollte der Verkauf reguliert und die Produktqualität von E-Zigaretten sichergestellt werden? Sind die Vorschriften in der neuen Tabakrichtlinie der EU sinnvoll? Wie sollten sie in Deutschland genau umgesetzt werden?

Die neue Tabakproduktrichtlinie ist von den Mitgliedsstaaten der EU bis zum 20. Mai 2016 in nationales Recht umzusetzen. Erstmals werden dort auch nikotinhaltige E-Inhalatoren einbezogen und der Nikotingehalt in den enthaltenen Flüssigkeiten auf 20 Milligramm pro Milliliter begrenzt. Zudem werden Warnhinweise vorgeschrieben und eine Kindersicherung eingeführt. Auch das Verbot von Zusatzstoffen wie Vitaminen oder Koffein in den nikotinhaltigen Flüssigkeiten sowie die Meldepflicht für Hersteller und Importeure über die in Verkehr gebrachten Produkte sind in der Richtlinie enthalten. Das ist ein Fortschritt.

Sollten E-Zigaretten überall dort verboten werden, wo Tabakrauch verboten ist? Oder ist eine großzügigere Handhabung angezeigt, so wie sie das Oberverwaltungsgericht Köln in einem Urteil 2014 zunächst rechtlich bestätigt hat?

Die Intention der Nichtraucherschutzgesetze ist der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren durch unerwünschte Rauchbelästigung. Bei E-Zigaretten können Gesundheitsgefahren für andere Menschen nach derzeitigem Stand nicht ausgeschlossen werden, da sie Nikotin und andere potentiell gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten und abgeben. Inwieweit in den Nichtraucherschutzgesetzen eine Konkretisierung auch auf E-Zigaretten notwendig ist, muss vom erwarteten weiteren Erkenntnisgewinn aus der Erforschung der Gesundheitsfolgen der E-Zigarette abhängig gemacht werden. Die Frage des Nichtraucherschutzes darf aus meiner Sicht nicht an der Definition des Begriffs „Rauch“ festgemacht werden.

Ist das Jugendverbot, wie es von der Bundesregierung derzeit geplant ist, wünschenswert? Sollte es aufgeweicht oder ausgeweitet werden?

E-Zigaretten sind in Deutschland keine Randerscheinung mehr. Vor allem die Werbung nimmt auch Jugendliche als potenzielle Konsumenten ins Visier. Gerade mit angenehmen Aromen und einer ansprechenden Produktgestaltung können Jugendliche zum Rauchen verleitet werden. Allein durch das simulierte „Rauchen“ ist der Einstieg in eine Raucherkarriere denkbar. Es wäre schade, wenn die in den letzten Jahren erzielten Erfolge der Nikotinprävention nicht mehr wirken.

Derzeit gibt es keine spezifische Besteuerung der E-Zigarette. Wie sollte die E-Zigarette aus steuerlicher Sicht in Zukunft gehandhabt werden?

Steuerrechtliche Aspekte zur E-Zigarette sind nicht Gegenstand gesundheitspolitischer Erwägungen. Aber über den Preis wird auch Konsumverhalten gesteuert.

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