Nun liegt das sogenannte Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 10. Dezember vor mit dem bedrohlichen Titel: „Verbraucher- und Gesundheitsschutz bei Tabakprodukten und E-Zigaretten“.
Und wie die Überschrift schon ahnen lässt, es ist fast und mit Einschränkungen wieder passiert, nämlich die Gleichsetzung von Tabakzigaretten und E-Zigaretten. Und das gilt dann auch für das Werbeverbot, das nun für Tabak- und Dampfprodukte angestrebt wird. Der langanhaltende Widerstand des Wirtschaftsflügels gegen Werbeverbote in der Union ist überstimmt worden mit nur 46 Gegenstimmen wurde das Unions-Konsenspapier von der Bundestagsfraktion angenommen.
Nun zur Büchse der Pandorra: zum 1. Januar 2021soll ein Kinowerbeverbot für Tabak bei Filmen für unter 18-Jährige gelten, ab 1. Januar 2022 soll das Außenwerbeverbot für klassische Tabakprodukte kommen, ab 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab 1. Januar 2024 für E-Zigaretten, wie „Zeit Online“ weiß.
Da der Konsum von E-Zigaretten stetig ansteigt, muss der Staat kontrollieren, insbesondere um Jugendliche vom Dampfen abzuhalten. Gleichzeitig wird aber konstatiert, dass E-Zigaretten keinen Tabak und weniger Schadstoffe als die Tabakzigarette enthalten. Trotzdem soll das Regulierungsaugenmerk auf die Inhaltsstoffe von nikotinhaltigen und nikotinfreien Liquids gelenkt werden – unter besonderer Beachtung von den sogenannten „Shake and Vape“-Produkten. Und das im Sinne der Gleichbehandlung, wie es im Positionspapier heißt, das eGarage vorliegt.
Der Jubel bei den Sozialdemokraten ist groß, diesmal sogar beim Fraktionsvorsitzenden Matthias Miersch, der so zitiert wird: «Ich bin froh, dass nach jahrelanger Blockade bei der Union jetzt offenbar klare Bereitschaft besteht, endlich einem umfassenden Verbot der Tabakaußenwerbung zuzustimmen». Und zur Regulierung bei Dampfen meint er: «Wir werden sicherstellen, dass die Inhaltsstoffe der E-Zigaretten besser erforscht, kontinuierlich kontrolliert und wo notwendig, klar verboten werden».
Der nächste Schritt ist nun die Formulierung eines Gesetzentwurfes. Nun hat die Große Koalition endlich mal ein Regulierungsfeld gefunden, auf dem man sich einig zu sein scheint. Das sehen aber die Vertreter der E-Zigarettenbranche ganz anders. In einer gemeinsamen Presseerklärung von BfTG und VdeH heißt es: „Bei der Diskussion rund um das Tabakwerbeverbot zeichnet sich ab, dass bei der für Tabak geplanten Ausweitung der Werbeverbote die E-Zigarette erneut unter die Räder der Regulierung geraten soll. Dabei handelt es sich um zwei Produktgruppen, die unterschiedlicher nicht sein können und es gelten schon jetzt strenge Regeln bei Werbung für E-Zigaretten, die die deutschen Branchenverbände mit einer Selbstverpflichtung sogar noch übertreffen.“
Und der Präsident vom Bündnis für Tabakfreien Genuss, Dustin Dahlmann, sagt exklusiv zu eGarage: „Im Hinblick auf die gesundheitlichen Risiken, ist die E-Zigarette überhaupt nicht mit der Tabak-Zigarette vergleichbar. E-Zigaretten sind signifikant weniger schädlich. Es ist deshalb ein schwerer Fehler beide Produktarten in einen Topf zu werfen. Zwei Drittel der deutschen Bevölkerung wissen nichts von der geringeren Schädlichkeit des Dampfens. Darüber muss dringend aufgeklärt werden, aber statt aufzuklären, verbietet man die entsprechende Werbung. So bleiben Raucher weiterhin Raucher, obwohl es bessere Alternativen gibt. Der BfTG Vorstand berät sich zu einer möglichen Verfassungsbeschwerde.”