Bei Streit muss der Schiedsmann her
Über das Urteil des Bundesgerichtshofs, dass die grenzenlose Freiheit für Mieter gar nicht so grenzenlos ist und schon auf dem Balkon endet, haben wir hier schon berichtet.
Über das Urteil des Bundesgerichtshofs, dass die grenzenlose Freiheit für Mieter gar nicht so grenzenlos ist und schon auf dem Balkon endet, haben wir hier schon berichtet.
Wir wissen nicht, ob die Richter des Oberverwaltungsgerichts in Köln nur nach den Buchstaben des Gesetzes entschieden haben (was wir natürlich voraussetzen), oder ob da auch noch eine feine Nase im Spiel war. Jedenfalls entschieden die Richter: Dampfen ist nicht rauchen.
Ein Ehepaar aus Brandenburg rauchte bis zu 20 Zigaretten täglich auf dem Balkon – sehr zum Unmut der Nachbarn. Die waren Nichtraucher und zogen vor Gericht. Der hochziehende Qualm war ihnen – im wahrsten Sinne des Wortes – in die Nase gestiegen.
Das Thema E-Zigarette beschäftigt Politik und Medien gleichermaßen: So berichten die Stuttgarter Nachrichten, dass Bundesfamilienministerin Schwesig nun eine Gesetzeslücke schließen will. Dann würde die Abgabe von E-Zigaretten an Jugendliche verboten.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in drei Revisionsverfahren entschieden, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten (sog. Liquids), die mittels elektronischer Zigaretten (sog. E-Zigaretten) verdampft und inhaliert werden, keine Arzneimittel sind und dementsprechend die E-Zigarette selbst kein Medizinprodukt ist.
Die eZigarette ist ein absolutes Erfolgsprodukt. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts darf das Produkt in Deutschland überall dort vertrieben werden, wo auch die Tabakzigarette verkauft wird.
Elektrische Zigaretten werden nach dem Urteil von Münster in Nordrhein-Westfalen zukünftig auch dort genutzt werden können, wo das Rauchen nach Nichtraucherschutzgesetz untersagt ist.