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Karl Lauterbach im Deutschen Bundestag. Foto: Juergen Nowak / Shutterstock.com

Cannabis und E-Zigarette

7. August 2023By ASW

Um es gleich zu sagen, es geht nicht um das Dampfen von THC-haltigen Liquids. Es geht um das neue Gesetz für die Cannabis-Legalisierung – und um die möglichen Auswirkungen für die E-Zigarette.




Anfang Juli forderte das Bundesgesundheitsministerium unter Führung des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach die „betroffenen“ Verbände auf, zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ Stellung zu nehmen, innerhalb von 18 Tagen. Weit über 50 Verbände und Unternehmen waren angesprochen vom ADAC und Zigarrenverband über Cannabis Social Clubs Dachverband und Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin bis hin zu Deutscher Städtetag und Zentralverband Gartenbau. Selbstverständlich waren auch die Hauptstelle für Suchtfragen, die Kriminalbeamten, Bundesärztekammer, Suchtforscher und die E-Zigarette angefragt.
Inhaltlich geht es vor allem hinsichtlich der Dampfer um die Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes. Gemäß dem Referentenentwurf in Artikel sechs auf den Seiten 64 und 65 sollen alle Verbote des Rauchens von Tabakzigaretten ausgeweitet werden auf das Dampfen. Dort heißt es:

“ § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) nach dem Wort „Rauchen“ werden die Wörter „von Tabak- und Cannabisprodukten, einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen sowie von Geräten zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten“ eingefügt.“




Um es mit anderen Worten zu sagen: alles, was inhaliert wird, ist gleich zu behandeln, egal ob Tabakzigarette, Cannabis oder Liquids – ganz besonders hinsichtlich der Verbote. Das kommt einer totalen Gleichstellung von Rauchen und Dampfen gleich – unter Hinweis des Gesetzgebers auf Gesundheitsschutz. Das Nichtraucherschutzgesetz hat als wissenschaftliche Basis für die Verbote das Passivrauchen und die gesundheitlichen Implikationen. Gibt es denn ähnliche Erkenntnisse hierzu auch für das Dampfen, die bislang nicht publiziert wurden und deshalb nicht argumentativ eingeordnet werden können? Oder um aus der Stellungnahme des BfTG zu zitieren: „Mehrere Studien weisen nach, dass der Dampf einer E-Zigarette im Gegensatz zum Tabak-Rauch keine krebserregenden Stoffe wie Formaldehyd oder Acetaldehyd freisetzt, die Menschen in der Umgebung schädigen könnten.“

Wissenschafts- und evidenzbasierte Gesetzgebung sieht anders aus.
Warten wir die Debatten im Bundestag nach der Sommerpause ab.

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Um es gleich zu sagen, es geht nicht um das Dampfen von THC-haltigen Liquids. Es geht um das neue Gesetz für die Cannabis-Legalisierung – und um die möglichen Auswirkungen für die E-Zigarette.




Anfang Juli forderte das Bundesgesundheitsministerium unter Führung des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach die „betroffenen“ Verbände auf, zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ Stellung zu nehmen, innerhalb von 18 Tagen. Weit über 50 Verbände und Unternehmen waren angesprochen vom ADAC und Zigarrenverband über Cannabis Social Clubs Dachverband und Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin bis hin zu Deutscher Städtetag und Zentralverband Gartenbau. Selbstverständlich waren auch die Hauptstelle für Suchtfragen, die Kriminalbeamten, Bundesärztekammer, Suchtforscher und die E-Zigarette angefragt.
Inhaltlich geht es vor allem hinsichtlich der Dampfer um die Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes. Gemäß dem Referentenentwurf in Artikel sechs auf den Seiten 64 und 65 sollen alle Verbote des Rauchens von Tabakzigaretten ausgeweitet werden auf das Dampfen. Dort heißt es:

“ § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) nach dem Wort „Rauchen“ werden die Wörter „von Tabak- und Cannabisprodukten, einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen sowie von Geräten zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten“ eingefügt.“




Um es mit anderen Worten zu sagen: alles, was inhaliert wird, ist gleich zu behandeln, egal ob Tabakzigarette, Cannabis oder Liquids – ganz besonders hinsichtlich der Verbote. Das kommt einer totalen Gleichstellung von Rauchen und Dampfen gleich – unter Hinweis des Gesetzgebers auf Gesundheitsschutz. Das Nichtraucherschutzgesetz hat als wissenschaftliche Basis für die Verbote das Passivrauchen und die gesundheitlichen Implikationen. Gibt es denn ähnliche Erkenntnisse hierzu auch für das Dampfen, die bislang nicht publiziert wurden und deshalb nicht argumentativ eingeordnet werden können? Oder um aus der Stellungnahme des BfTG zu zitieren: „Mehrere Studien weisen nach, dass der Dampf einer E-Zigarette im Gegensatz zum Tabak-Rauch keine krebserregenden Stoffe wie Formaldehyd oder Acetaldehyd freisetzt, die Menschen in der Umgebung schädigen könnten.“

Wissenschafts- und evidenzbasierte Gesetzgebung sieht anders aus.
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