Bundestag berät Liquidsteuer

Foto: Inge Eberhardt

So kurz vor dem Fest wird es im Bundestag nochmal kräftig qualmen oder dampfen – man berät über eine Liquidsteuer.




Ein kurzer Rückblick: Im Mai diesen Jahres die Grünen ein Antrag im Hohen Hause ein mit dem sperrigen Titel und der Bundestagsdrucksache 19/18978:
„EU-Tabaksteuerrichtlinie zu einer Steuerrichtlinie für Rauch-und Dampfprodukte weiterentwickeln und an gesundheitlichen Auswirkungen ausrichten“. Darin wurde gefordert, dass die Bundesregierung sich dafür einsetze in der EU schnellstmöglich die Steuerrichtlinie für Rauch- und Tabakprodukte so weiterzuentwickeln, dass nikotinhaltige, nikotinfreie und tabakfreie Liquids bzw. Produkte erfasst werden, eGarage berichtete darüber.

Danach folgte sogleich nach der parlamentarischen Sommerpause am 3. September eine sehr vielschichtige und spannende Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages, die live übertragen wurde und viele Zuschauer hatte, zu der ganz unterschiedliche Experten geladen wurden, deren Resümee und Empfehlung aber sehr eindeutig war und viel Aufsehen erregte: Steuern auf neue Produkte helfen nicht bei der Rauchentwöhnung.

Die Anhörung im federführenden Finanzausschuss war aber nur der Auftakt des parlamentarischen Anhörungsreigens; am morgigen Mittwoch beschäftigen sich der Europa- und Gesundheitsausschuss mit dem Grünen-Antrag, aber auch nochmal der Finanzausschuss.

Alle Voten müssen bis Donnerstag abgegeben sein, denn dann steht der Antrag auf der Agenda des Bundestagesplenums. Unter Tagesordnungspunkt 27 findet sich die „Abschließende Beratungen ohne Aussprache h) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7.Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Danyal Bayaz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN EU-Tabaksteuerrichtlinie zu einer Steuerrichtlinie für Rauch-und Dampfprodukte weiterentwickeln und an gesundheitlichen Auswirkungen ausrichten“.

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