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Bundesregierung nimmt Stellung
Nein, es geht nicht um die Pressekonferenz des Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Gescheitert am selbstdefinierten und im Koalitionsvertrag festgesetzten Liberalisierung von Cannabis, arbeitet er sich nun an Tabak, Alkohol und Spielsucht ab.
Es handelt sich um den umfangreichen Fragenkatalog der Links-Fraktion aus den letzten Tagen des alten Jahres. Es hätte Herrn Blienert gut angestanden, sowohl die 34 Fragen unter Federführung des Drogenpolitischen Sprechers der Linken, Ates Gürpinar, sich anzusehen als auch die Antworten darauf aus dem Finanzministerium des liberalen Koalitionspartners. Hätte seine Lernkurve extrem abgeflacht. Allein der Titel des Fragenkatalogs hätte so manch Hürde bei ihm genommen oder ihn auf die richtige Fährte leiten können: „Schadensminderung (Harm Reduction) und die neue Besteuerung von Liquids für E-Zigaretten“.
Das Nämliche gilt für die Vorbemerkung der fragestellenden Fraktion in der Drucksache 20/5015: (…)“ Bei der Bemessung der Steuer ist nach Ansicht der Fragestellenden zu berücksichtigen, dass Menschen, die von konventionellen Zigaretten auf E-Zigaretten umsteigen wollen, hiervon nicht durch unverhältnismäßig hohe Steuern abgeschreckt werden. E-Zigaretten sind weniger schädlich als Tabak und helfen beim Tabak-Stopp (Berichte von Public Health England bzw. Office for Health Improvement and Disparities aus den Jahren 2015, 2018, 2021, 2022; Cochrane Review zu E-Zigaretten). Die derzeitige Steuergesetzgebung entfaltet nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller keine Lenkungswirkung weg vom Tabak. Im Gegenteil: Die Raucherquote ist von ihrem Tiefststand im Juli 2020 (25,4 Prozent) im August 2022 auf den höchsten Stand (36,2 Prozent) seit Beginn der Erhebungen gestiegen (Deutsche Befragung zum Rauchverhalten, Stand: 11/2022, www.debra-study.info). (…) Sofern also der Gleichheitsgrundsatz beachtet werden soll, sollte nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller auch die Besteuerung nur einen Bruchteil betragen.“
Nehmen wir uns nur mal drei Fragen und Antworten der Bundesregierung, vertreten durch das Bundesfinanzministerium in Drucksache 20/5254 vor.
In Frage 1 heißt es: „Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf an der Besteuerung von Liquids“. Die Antwort aus dem Bundesfinanzministerium lautet: „Die Regelungen des Tabaksteuergesetzes werden kontinuierlich evaluiert. Es erfolgt eine fortlaufende Beobachtung des Tabakwarenmarktes, einschließlich des Marktes für neuartige Produkte. Insbesondere wegen der erst seit kurzer Zeit geltenden Regelungen sieht die Bundesregierung derzeit keinen Änderungsbedarf bei der Besteuerung von Substituten für Tabakwaren. Ein Änderungsbedarf könnte sich möglicherweise künftig aufgrund umzusetzender Regelungen aus der anstehenden Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie ergeben.“ – Die Antwortschemata und Verweise auf Brüssel sind doch längst wohlbekannt.
In Frage 10 will man wissen: „Weshalb vergleicht die Bundesregierung in ihrem Entwurf zum TabStModG die Steuerbelastung von Liquids mit Fertigzigaretten und nicht mit Feinschnitt oder Zigarren bzw. Zigarillos?“ Dazu die Bundesregierung: „In ihrer Konsumform entsprechen Substitute für Tabakwaren Zigaretten. Ein Vergleich mit Zigarren/Zigarillos ist demgegenüber nicht sachgerecht, da Konsumform, -frequenz und -anlass in aller Regel nicht vergleichbar sind. Feinschnitt hingegen erfüllt eine Pufferfunktion zu Zigaretten des Schwarzmarktes oder zu Märkten mit niedrigen Preisniveaus.“ – Da wird sich der Feinschnitt als Puffer aber freuen.
Weiter mit Frage 11 „Geht die Bundesregierung davon aus, dass Feinschnitt-, Zigarren- oder Zigarillokonsum geringere Gesundheitsschäden verursacht als mit Liquid betriebene E-Zigaretten?“ – Und darauf weiß das Bundesfinanzministerium: „Nein, die Bundesregierung geht nicht davon aus.“
Können wir dann bitte nochmals Frage 1 diskutieren, ach nein, es geht ja nur um europäische Finanzharmonisierungs- und nicht um deutsche Gesundheitsfragen.
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Das Nämliche gilt für die Vorbemerkung der fragestellenden Fraktion in der Drucksache 20/5015: (…)“ Bei der Bemessung der Steuer ist nach Ansicht der Fragestellenden zu berücksichtigen, dass Menschen, die von konventionellen Zigaretten auf E-Zigaretten umsteigen wollen, hiervon nicht durch unverhältnismäßig hohe Steuern abgeschreckt werden. E-Zigaretten sind weniger schädlich als Tabak und helfen beim Tabak-Stopp (Berichte von Public Health England bzw. Office for Health Improvement and Disparities aus den Jahren 2015, 2018, 2021, 2022; Cochrane Review zu E-Zigaretten). Die derzeitige Steuergesetzgebung entfaltet nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller keine Lenkungswirkung weg vom Tabak. Im Gegenteil: Die Raucherquote ist von ihrem Tiefststand im Juli 2020 (25,4 Prozent) im August 2022 auf den höchsten Stand (36,2 Prozent) seit Beginn der Erhebungen gestiegen (Deutsche Befragung zum Rauchverhalten, Stand: 11/2022, www.debra-study.info). (…) Sofern also der Gleichheitsgrundsatz beachtet werden soll, sollte nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller auch die Besteuerung nur einen Bruchteil betragen.“
Nehmen wir uns nur mal drei Fragen und Antworten der Bundesregierung, vertreten durch das Bundesfinanzministerium in Drucksache 20/5254 vor.
In Frage 1 heißt es: „Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf an der Besteuerung von Liquids“. Die Antwort aus dem Bundesfinanzministerium lautet: „Die Regelungen des Tabaksteuergesetzes werden kontinuierlich evaluiert. Es erfolgt eine fortlaufende Beobachtung des Tabakwarenmarktes, einschließlich des Marktes für neuartige Produkte. Insbesondere wegen der erst seit kurzer Zeit geltenden Regelungen sieht die Bundesregierung derzeit keinen Änderungsbedarf bei der Besteuerung von Substituten für Tabakwaren. Ein Änderungsbedarf könnte sich möglicherweise künftig aufgrund umzusetzender Regelungen aus der anstehenden Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie ergeben.“ – Die Antwortschemata und Verweise auf Brüssel sind doch längst wohlbekannt.
In Frage 10 will man wissen: „Weshalb vergleicht die Bundesregierung in ihrem Entwurf zum TabStModG die Steuerbelastung von Liquids mit Fertigzigaretten und nicht mit Feinschnitt oder Zigarren bzw. Zigarillos?“ Dazu die Bundesregierung: „In ihrer Konsumform entsprechen Substitute für Tabakwaren Zigaretten. Ein Vergleich mit Zigarren/Zigarillos ist demgegenüber nicht sachgerecht, da Konsumform, -frequenz und -anlass in aller Regel nicht vergleichbar sind. Feinschnitt hingegen erfüllt eine Pufferfunktion zu Zigaretten des Schwarzmarktes oder zu Märkten mit niedrigen Preisniveaus.“ – Da wird sich der Feinschnitt als Puffer aber freuen.
Weiter mit Frage 11 „Geht die Bundesregierung davon aus, dass Feinschnitt-, Zigarren- oder Zigarillokonsum geringere Gesundheitsschäden verursacht als mit Liquid betriebene E-Zigaretten?“ – Und darauf weiß das Bundesfinanzministerium: „Nein, die Bundesregierung geht nicht davon aus.“
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