Im Bundesrat macht sich Widerstand gegen Überregulierung breit

Am Freitag, den 12. Mai, kommt der Bundesrat zusammen und stimmt auch über die Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung ab. Da gibt es wohl einige Änderungen der Änderung vor allem bei E-Zigaretten.




eGarage hatte ja schon darüber berichtet, dass das wohl nicht wie geschnitten Brot durch die Länderkammer geht: Hamburg liebt die Dampfer.

Widerstand gegen Überregulierung macht sich breit und gewinnt Anhänger.

So wird in der Empfehlung an den federführenden Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) und den Wirtschaftsausschuss (Wi) das Mentholverbot zurückgewiesen, denn, so die Begründung: „Da die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse und gesundheitlichen Bewertungen für ein generelles Menthol-Verbot nicht ausreichend sind, könnte statt eines Verbots, welches erst im Jahr 2020 gilt, zeitnah eine Höchstmengenregelung für Menthol erlassen werden.“

Und zuvor heißt es: „Häufige Aromen für E-Zigaretten sind z.B. Blaubeere, Kirsche, Vanille oder Pfefferminz. In allen Fällen wird Menthol entweder als Hauptaroma (Pfefferminz) oder als Hintergrundaroma eingesetzt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung kommt in seiner Stellungnahme (Nr. 045/2015 vom 30. Juli 2015) zu der Einschätzung, dass E-Zigaretten keine reizenden und irritierenden Verbrennungsprodukte freisetzen, deren Wirkung durch Zusatzstoffe maskiert werden müssten. Des Weiteren heißt es, dass eine durch Menthol erleichterte Inhalation bei diesen Produkten deutlich weniger relevant ist als bei Tabakzigaretten.“

Zum ganzen Empfehlungspapier des Bundesrates an die Ausschüsse des Bundestages geht es hier.