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Bundesrat macht Ernst mit Rauchverbot im Auto
Eigentlich ist das schon wie in dem Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“, aber diesmal wird es vielleicht umgesetzt das erweiterte Nichtraucherschutzgesetz.
Wir ahnen es: Bald ist wieder Ferienzeit, wo sich endlose KfZ-Schlangen in die Berge oder an die Küste unterwegs sind, teils mit endlosen Staus und blankliegenden Nerven. Aber, keine Panik, es geht „nur“ um den Passivrauchschutz für mitfahrende Kinder im Auto. Ein Thema, das schon Generationen von Drogenbeauftragten der Bundesregierung beschäftigte und stets für sichere Schlagzeilen in der Vorurlaubszeit sorgte – aber nie umgesetzt wurde. Zuletzt kam der Gesetzentwurf im Oktober 2019 zum Stillstand, wie auf der A8 beim Albaufstieg. Damals hatte der Bundesrat die Drucksache 435/19 auf seiner 981. Sitzung die Einbringung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag beschlossen. Aber dann kam – nichts.
So starten die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein einen erneuten Versuch nach dem Diskontinuitätsprinzip. Das heißt: Sollte ein Gesetzentwurf während einer Legislatur nicht abschließend befasst werden, kann das Gesetzgebungsverfahren in der nächsten Legislatur fortgesetzt werden. Also: neues Spiel, neues Glück. Für die nächste Sitzung des Bundesrates am 11. März 2022 findet sich unter Tagesordnungspunkt 5 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG)“. In der Drucksache 77/22 heißt es:
„Die Tabakrauchbelastung in geschlossenen Fahrgasträumen erreiche bereits beim Rauchen einer einzigen Zigarette innerhalb weniger Minuten ein Vielfaches einer stark verrauchten Gaststätte.“ Daraus folgt ein bußgeldbewährtes Rauchverbot im Auto, sobald Kinder und Schwangere mitfahren.
Ob das auch für Heat not burn-Produkte gilt, ist noch ungeklärt. Sicher aber ist, die E-Zigarette ist bislang nicht betroffen. Schließlich geht es um karzinogene Stoffe, die beim Verbrennen von Tabak entstehen.
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So starten die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein einen erneuten Versuch nach dem Diskontinuitätsprinzip. Das heißt: Sollte ein Gesetzentwurf während einer Legislatur nicht abschließend befasst werden, kann das Gesetzgebungsverfahren in der nächsten Legislatur fortgesetzt werden. Also: neues Spiel, neues Glück. Für die nächste Sitzung des Bundesrates am 11. März 2022 findet sich unter Tagesordnungspunkt 5 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG)“. In der Drucksache 77/22 heißt es:
„Die Tabakrauchbelastung in geschlossenen Fahrgasträumen erreiche bereits beim Rauchen einer einzigen Zigarette innerhalb weniger Minuten ein Vielfaches einer stark verrauchten Gaststätte.“ Daraus folgt ein bußgeldbewährtes Rauchverbot im Auto, sobald Kinder und Schwangere mitfahren.
Ob das auch für Heat not burn-Produkte gilt, ist noch ungeklärt. Sicher aber ist, die E-Zigarette ist bislang nicht betroffen. Schließlich geht es um karzinogene Stoffe, die beim Verbrennen von Tabak entstehen.