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Das Bundesratsgebäude in Berlin. Foto: Richard Visnak / Shutterstock.com

Bundesrat macht den Deckel auf das TabStMoG

21. June 2021By JJS

Die Einführung einer hohen Steuer auf E-Zigaretten-Liquids kommt. Der Bundestag hat schon vor zehn Tagen zugestimmt.




Nun fehlt noch der Bundesrat. Denn alle Gesetze in Deutschland müssen beide Kammern passieren: Der direkt vom Volk gewählte Bundestag hat das letzte Wort, aber der Bundesrat kann Gesetze entweder verzögern oder gar fast sicher verhindern, je nachdem, um welches Thema es geht.

Nun, der Bundesrat hat nichts dergleichen vor. Das war schon absehbar, schließlich hatte die Kammer, in die die Landesregierungen ihre Vertreter entsenden, schon zu Beginn des Gesetzgebungsprozesses nichts auszusetzen gehabt am Vorstoß der Bundesregierung. In der Sitzung am Freitag kommt dann aber formell der Deckel drauf. “Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen”, heißt es in den Unterlagen zum Tagesordnungspunkts 19 der Freitagssitzung. Zur Erläuterung: In den Ausschüssen wird eine gemeinsame Entscheidung von den Stäben der Fachminister vorbereitet. Und im Vermittlungsausschuss würden Bundestag und Bundesrat miteinander verhandeln, falls der Bundesrat etwas einzuwenden hat. Hat er aber nicht.

Die Chance, dass sich auf den letzten Metern noch etwas tut, liegt also bei Null. Die Hoffnung stirbt zwar zuletzt, aber Tote werden nicht wieder lebendig, könnte man dazu sagen. Ganz am Ende ist der Gesetzgebungsprozess übrigens auch mit der folgenlosen Schleife im Bundesrat noch nicht. Der angenommene Entwurf wird anschließend von der Bundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet, der es unterschreibt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Dann tritt es in Kraft und sieht vor, dass ab 1. Juli 2022 genau 16 Cent pro Milliliter Liquid fällig werden, nach und nach dann noch mehr.

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Die Einführung einer hohen Steuer auf E-Zigaretten-Liquids kommt. Der Bundestag hat schon vor zehn Tagen zugestimmt.




Nun fehlt noch der Bundesrat. Denn alle Gesetze in Deutschland müssen beide Kammern passieren: Der direkt vom Volk gewählte Bundestag hat das letzte Wort, aber der Bundesrat kann Gesetze entweder verzögern oder gar fast sicher verhindern, je nachdem, um welches Thema es geht.

Nun, der Bundesrat hat nichts dergleichen vor. Das war schon absehbar, schließlich hatte die Kammer, in die die Landesregierungen ihre Vertreter entsenden, schon zu Beginn des Gesetzgebungsprozesses nichts auszusetzen gehabt am Vorstoß der Bundesregierung. In der Sitzung am Freitag kommt dann aber formell der Deckel drauf. “Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen”, heißt es in den Unterlagen zum Tagesordnungspunkts 19 der Freitagssitzung. Zur Erläuterung: In den Ausschüssen wird eine gemeinsame Entscheidung von den Stäben der Fachminister vorbereitet. Und im Vermittlungsausschuss würden Bundestag und Bundesrat miteinander verhandeln, falls der Bundesrat etwas einzuwenden hat. Hat er aber nicht.

Die Chance, dass sich auf den letzten Metern noch etwas tut, liegt also bei Null. Die Hoffnung stirbt zwar zuletzt, aber Tote werden nicht wieder lebendig, könnte man dazu sagen. Ganz am Ende ist der Gesetzgebungsprozess übrigens auch mit der folgenlosen Schleife im Bundesrat noch nicht. Der angenommene Entwurf wird anschließend von der Bundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet, der es unterschreibt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Dann tritt es in Kraft und sieht vor, dass ab 1. Juli 2022 genau 16 Cent pro Milliliter Liquid fällig werden, nach und nach dann noch mehr.

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