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Bundesrat empfiehlt E-Werbeverbot

7. June 2016By ASW

Am 17. Juni wird der Bundesrat eine erste Abstimmung zum Werbeverbot im Plenum vornehmen, wir berichteten: Neuer Terminplan fürs E-Werbeverbot




Nun gab es bereits ein Vortreffen der Landeswirtschaftsministerien, um die Positionen der 16 Bundesländer abzustimmen, wenn es um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes geht – also hier ist gemeint das Gesetz mit dem Werbeverbot – auch für E-Zigaretten.

Man beriet und suchte Formulierungen, einigte sich und stimmte ab: 14 Länder für Werbeverbot, keine Gegenstimmen und nur zwei Enthaltungen, eine aus Hamburg und eine aus Sachsen.

Und in der Drucksache 229/16 steht auch die Begründung aus Dresden, die wir gerne so lesen und liefern:

Der Vertreter des Freistaates Sachsen gibt zum Stimmverhalten seines Landes folgende Erklärung zu Protokoll:
“Die gerade erst in Kraft gesetzten Regelungen des Tabakerzeugnisgesetzes erscheinen aus Sicht des Freistaates Sachsen geeignet, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsschäden besser zu schützen. Immer neue und weitergehende Verbote und Reglementierungen, die nicht das Rauchen selbst, sondern den Umgang mit einem erlaubten Produkt betreffen, helfen in der Sache jedoch nicht weiter und erzeugen eher Ablehnung dem Gesetz gegen¬über. Vielmehr sollte durch die Bereitstellung umfassender Informationen und eine aktive Aufklärung die Eigenverantwortlichkeit der Menschen gestärkt werden. Überregulierungen sollten vermieden werden.”

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Am 17. Juni wird der Bundesrat eine erste Abstimmung zum Werbeverbot im Plenum vornehmen, wir berichteten: Neuer Terminplan fürs E-Werbeverbot




Nun gab es bereits ein Vortreffen der Landeswirtschaftsministerien, um die Positionen der 16 Bundesländer abzustimmen, wenn es um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes geht – also hier ist gemeint das Gesetz mit dem Werbeverbot – auch für E-Zigaretten.

Man beriet und suchte Formulierungen, einigte sich und stimmte ab: 14 Länder für Werbeverbot, keine Gegenstimmen und nur zwei Enthaltungen, eine aus Hamburg und eine aus Sachsen.

Und in der Drucksache 229/16 steht auch die Begründung aus Dresden, die wir gerne so lesen und liefern:

Der Vertreter des Freistaates Sachsen gibt zum Stimmverhalten seines Landes folgende Erklärung zu Protokoll:
“Die gerade erst in Kraft gesetzten Regelungen des Tabakerzeugnisgesetzes erscheinen aus Sicht des Freistaates Sachsen geeignet, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsschäden besser zu schützen. Immer neue und weitergehende Verbote und Reglementierungen, die nicht das Rauchen selbst, sondern den Umgang mit einem erlaubten Produkt betreffen, helfen in der Sache jedoch nicht weiter und erzeugen eher Ablehnung dem Gesetz gegen¬über. Vielmehr sollte durch die Bereitstellung umfassender Informationen und eine aktive Aufklärung die Eigenverantwortlichkeit der Menschen gestärkt werden. Überregulierungen sollten vermieden werden.”

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