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Bundesrat beschließt Rauchverbot im Auto mit Kindern
Es war bereits angekündigt worden und eGarage berichtete, nun ist es beschlossene Sache: Die Bundesländer haben heute einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der das Rauchen im Auto verbieten soll, wenn Schwangere und Kinder mit an Bord sind.
Im Falle eines Verstoßes soll ein Bußgeld von 500 bis 3000 Euro drohen, teilte der Bundesrat am Freitag mit. Der Gesetzentwurf wird nun an die Bundesregierung geschickt, die ihn dem Bundestag weiterleitet. Das heißt aber nicht, dass das Gesetz auf jeden Fall kommt – das Parlament ist frei in der Entscheidung, es könnte den Entwurf auch noch einmal verändern und dann verabschieden. Allerdings: Die Länder arbeiten nicht in einem politischen Vakuum, dort sind dieselben Parteien vertreten wie im Bundestag. Die Chancen solcher Bundesratsinitiativen stehen in aller Regel nicht schlecht, und diese wurde immerhin von Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein angestoßen.
Ein Problem allerdings ist nicht behoben: Das Bundes-Nichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG), das geändert werden soll durch den Länder-Antrag, ist eigentlich gar nicht das Hauptvehikel für Rauchverbote. Diese werden viel umfassender durch Ländergesetze geregelt. Man kennt es zum Beispiel von den Rauchverboten in Kneipen, die sehr unterschiedlich gehandhabt werden von Land zu Land. Bislang gilt das Bundesgesesetz lediglich für Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs und in öffentlichen Bahnhöfen. Bald also auch für Autos mit Kindern und schwangeren an Bord?
Für Dampfer besonders wichtig: Während die Länder in der Regel klarstellen, ob E-Zigaretten unter Nichtrauchervorschriften fallen (in der Regel ja), ist das beim BNichtrSchG schwer umstritten. Rechtlich ging es mal in die eine, mal in die andere Richtung. Ob es also auch ein Dampf-Verbot im Auto gibt, wenn Schwangere und Kinder an Bord sind und der Bundesrat Erfolg hat, werden also vermutlich erst die Gerichte klären, denn auch die Bundesregierung gab darauf vor mehr als zehn Jahren nur eine äußerst schwammige Antwort.
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Für Dampfer besonders wichtig: Während die Länder in der Regel klarstellen, ob E-Zigaretten unter Nichtrauchervorschriften fallen (in der Regel ja), ist das beim BNichtrSchG schwer umstritten. Rechtlich ging es mal in die eine, mal in die andere Richtung. Ob es also auch ein Dampf-Verbot im Auto gibt, wenn Schwangere und Kinder an Bord sind und der Bundesrat Erfolg hat, werden also vermutlich erst die Gerichte klären, denn auch die Bundesregierung gab darauf vor mehr als zehn Jahren nur eine äußerst schwammige Antwort.
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