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Brüssel: TDP III und Steuern

25. May 2022By ASW

Manchmal ist Politik so schrecklich geordnet, funktional und legalistisch – aber das bietet auch allen Teilnehmer Sicherheit und Schutz, und hoffentlich auch gleiche Chance auf Gleichbehandlung.




Vor einigen Tagen meldete eGarage, dass Brüssel mit der Regulierung der Tabakproduktrichtlinie drei, Tobacco Products Directive, kurz TPD III, beginnen werde. Die Europäische Kommission hat nun die Öffentliche Anhörung gestartet. Diese läuft seit 20. Mai bis 17. Juni. Der Titel lautet: „Die Kommission möchte gerne Ihre Meinung hören“. Und Mitmachen kann man hier.

Mögliche Punkte zur weiteren Regulierung von Tabakzigaretten könnten sein: Das sogenannte Plain packaging ohne Markennamen, das Verbot von sogenannten Slim Zigaretten und weitere Restriktionen bei Zusatzstoffen wie zum Beispiel Zucker oder Süßstoffe – was auch für E-Zigaretten beziehungsweise E-Liquids, Stichwort Sucralose, von Bedeutung wäre. Dabei wird immer wieder auf den so misslichen und kritischen SCHEER-Report verwiesen.




Auch bei der Tabaksteuer hatte sich, wie eGarage berichtet hatte, die Generaldirektion TAXUD sich auf den Weg gemacht, für die Tabaksteuerrichtlinie wenigstens bis Ende des Jahres erste Vorschläge zur Tabaksteuerharmonisierung in Europa zu unterbreiten. Jetzt kommt ein bisschen Europajuristisches Grundseminar und entsprechend tröge, aber muss leider sein, um die Abläufe nachvollziehen zu können und die Klimmzüge zu verstehen.

Bei der EU-Tabaksteuer bedarf es keines Gesetzgebungsverfahrens, das zwischen Parlament und Rat verhandelt wird, sondern es gibt ein Anhörungsverfahren seitens der Kommission. Deshalb hatte die Generaldirektion Steuern und Zoll die Öffentliche Anhörung durchgeführt. Im nächsten Schritt erarbeitet die Kommission nach fachlicher Rücksprache und Beratungen einen Vorschlag, der gerne auch nur eine einfache Mehrheit in der Kommission findet. Aber er muss unbedingt im Rat einstimmig angenommen werden.

Sollte dafür sich im Vorfeld abzeichnen, dass es zu keiner Einstimmigkeit im Ministerrat kommen wird, muss in den strittigen Punkten seitens der Kommission weiter- und nachverhandelt werden. Legt die Kommission einen „chancenreichen“ Vorschlag dem Rat vor, wird dieser mitberaten vom Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie vom Europäischen Parlament und diesen zur Konsultation vorgelegt.

Die möglichen Änderungsvorschläge von diesen beiden Institutionen können zwar abgegeben werden, sind aber nicht für den Rat bindend. Gleichzeitig bedarf aber jeder Änderungsvorschlag des eigentlichen Kommissionsvorschlages auch wiederum der Einstimmigkeit im Rat. Sollten die Veränderungen zu drastisch sein und in zu vielen Punkten vom ursprünglichen Kommissionsvorschlag abweichen, gehen diese erneut in den oben genannten Ausschuss und ins Parlament.

Dabei kommt dem EU-Parlament aber eine Schlüsselstellung zu: An ihm vorbei gibt es keine neue Tabaksteuerrichtlinie. Mit einem einfachen Dreh: Das Parlament berät einfach nicht den Kommissionsvorschlag, sondern macht dem Rat klar, dass ohne die Berücksichtigung der Parlaments-Einwände, dieses keine formale und für die Tabaksteuerrichtlinie unabdingbare Stellungnahme abgeben werde. Somit kommt es zu keiner Verabschiedung des Kommissionsvorschlages ohne Respektierung und Beachtung des Parlaments.

Einfache Grundregel: Einstimmigkeit im Rat – einfache Mehrheit in Kommission – und ganz viel Verhandlungen davor und dazwischen.

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Vor einigen Tagen meldete eGarage, dass Brüssel mit der Regulierung der Tabakproduktrichtlinie drei, Tobacco Products Directive, kurz TPD III, beginnen werde. Die Europäische Kommission hat nun die Öffentliche Anhörung gestartet. Diese läuft seit 20. Mai bis 17. Juni. Der Titel lautet: „Die Kommission möchte gerne Ihre Meinung hören“. Und Mitmachen kann man hier.

Mögliche Punkte zur weiteren Regulierung von Tabakzigaretten könnten sein: Das sogenannte Plain packaging ohne Markennamen, das Verbot von sogenannten Slim Zigaretten und weitere Restriktionen bei Zusatzstoffen wie zum Beispiel Zucker oder Süßstoffe – was auch für E-Zigaretten beziehungsweise E-Liquids, Stichwort Sucralose, von Bedeutung wäre. Dabei wird immer wieder auf den so misslichen und kritischen SCHEER-Report verwiesen.




Auch bei der Tabaksteuer hatte sich, wie eGarage berichtet hatte, die Generaldirektion TAXUD sich auf den Weg gemacht, für die Tabaksteuerrichtlinie wenigstens bis Ende des Jahres erste Vorschläge zur Tabaksteuerharmonisierung in Europa zu unterbreiten. Jetzt kommt ein bisschen Europajuristisches Grundseminar und entsprechend tröge, aber muss leider sein, um die Abläufe nachvollziehen zu können und die Klimmzüge zu verstehen.

Bei der EU-Tabaksteuer bedarf es keines Gesetzgebungsverfahrens, das zwischen Parlament und Rat verhandelt wird, sondern es gibt ein Anhörungsverfahren seitens der Kommission. Deshalb hatte die Generaldirektion Steuern und Zoll die Öffentliche Anhörung durchgeführt. Im nächsten Schritt erarbeitet die Kommission nach fachlicher Rücksprache und Beratungen einen Vorschlag, der gerne auch nur eine einfache Mehrheit in der Kommission findet. Aber er muss unbedingt im Rat einstimmig angenommen werden.

Sollte dafür sich im Vorfeld abzeichnen, dass es zu keiner Einstimmigkeit im Ministerrat kommen wird, muss in den strittigen Punkten seitens der Kommission weiter- und nachverhandelt werden. Legt die Kommission einen „chancenreichen“ Vorschlag dem Rat vor, wird dieser mitberaten vom Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie vom Europäischen Parlament und diesen zur Konsultation vorgelegt.

Die möglichen Änderungsvorschläge von diesen beiden Institutionen können zwar abgegeben werden, sind aber nicht für den Rat bindend. Gleichzeitig bedarf aber jeder Änderungsvorschlag des eigentlichen Kommissionsvorschlages auch wiederum der Einstimmigkeit im Rat. Sollten die Veränderungen zu drastisch sein und in zu vielen Punkten vom ursprünglichen Kommissionsvorschlag abweichen, gehen diese erneut in den oben genannten Ausschuss und ins Parlament.

Dabei kommt dem EU-Parlament aber eine Schlüsselstellung zu: An ihm vorbei gibt es keine neue Tabaksteuerrichtlinie. Mit einem einfachen Dreh: Das Parlament berät einfach nicht den Kommissionsvorschlag, sondern macht dem Rat klar, dass ohne die Berücksichtigung der Parlaments-Einwände, dieses keine formale und für die Tabaksteuerrichtlinie unabdingbare Stellungnahme abgeben werde. Somit kommt es zu keiner Verabschiedung des Kommissionsvorschlages ohne Respektierung und Beachtung des Parlaments.

Einfache Grundregel: Einstimmigkeit im Rat – einfache Mehrheit in Kommission – und ganz viel Verhandlungen davor und dazwischen.

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