Brüssel nimmt Tabakerhitzer ins Visier

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Manchmal können die EU-Behörden ganz schön tricky sein, wenn man die ganz große Mitbestimmungsrunde umgehen will – schnell und direkt sollen die Tabakerhitzer reguliert werden.




Jetzt wird das nächste „Gleichstellungsrad“ gedreht für die Heat not burn-Produkte, wie der Redakteur der Stuttgarter Zeitung Markus Grabitz heute berichtet: Es geht um die Schockbilder, die seit Jahren auf den Zigarettenpackungen abgebildet sind. Diese sollen jetzt auch die Nutzer von Tabakerhitzern abschrecken. Und dabei nutzt man in Brüssel einen kleinen Trick. Um EU-Parlament und Ministerrat gar nicht erst damit zu befassen und alles auf die lange Bank zu schieben, nutzt die Kommission den sogenannten “delegierten Rechtsakt“, vorbei an den eigentlichen bei Richtlinien mitbefassten Institutionen. Die 27 Mitgliedsstaaten dürfen sich in Stellungnahmen äußern.

Das dürfte für große Aufregung bei den Herstellern und Anbietern von Tabakerhitzern in Deutschland sorgen, nämlich Philip Morris mit der IQOS und British American Tobacco für die Glow. Okay, der Marktanteil ist bei den Tabakerhitzern mit nur 0,3 Prozent bei 30 Prozent Rauchern in Deutschland überschaubar, aber die Gleichbehandlung von Heat not burn-Produkten, die für sich in Anspruch nehmen, 90 Prozent weniger schädlich zu sein im Vergleich zu Tabakzigarette, schmerzt und lässt weitere Regulierungen befürchten. Schon stellt sich der BVTE, in dem der Tabakriese BAT Mitglied ist, die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der EU-Kommission, das notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof geklärt werden müsste.

Besonders schnell reagierte das Berliner Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft, kurz BMEL, mit einer Mail vom 01. März an die betroffenen Verbände, die eGarage vorliegt. Es wird um Stellungnahme gebeten bis zum 09. März für den “Entwurf der Europäischen Kommission für eine
Delegierte Richtlinie hinsichtlich der Ausnahmen für Tabakerhitzer und Änderungen der Artikel
7 und 11 der Tabakprodukt-RL 2014/40/EU”.

Und für die Nutzer der E-Zigarette die kleine Beruhigung: Für sie gibt es in der Tabakproduktrichtlinie eine Ausnahme.

Hier geht es zur Stuttgarter Zeitung – leider mit Bezahlschranke.