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Photoquelle: BMEL/Photothek

Brief an Klöckner zum Werbeverbot

8. January 2020By ASW

Irgendwie schien das große Schweigen in der Großen Koalition ausgebrochen zu sein beim Thema: Werbeverbote für Tabakprodukte und tabakähnliche Produkte.




Das ist aber falsch: eGarage liegt ein gemeinsamer Brief der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, und des stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Matthias Miersch, der sich auch um die relevanten Bereiche Ernährung und Landwirtschaft kümmert.
In dem fast dreiseitigen Brief wird die Ressortministerin um eine Formulierungshilfe zur Positionsfindung der Koalitionsfraktionen im ersten Quartal dieses Jahres gebeten. Angestrebt wird ein Gesetzgebungsverfahren noch vor Ostern.
Der Brief mit Datum vom 13. Dezember vergangenen Jahres ist an die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, CDU gerichtet, nachrichtlich werden auch der Chef des Bundeskanzleramtes, Helge Braun, und die beiden Fraktionsvorsitzenden der GroKo informiert sowie das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Der große Verteiler trägt dem Wunsch Rechnung, den Gesetzentwurf als gemeinsame Initiative der Bundestagsfraktionen der Großen Koalition zu verstehen.
Betreff des Briefes lautet: Verbraucher- und Gesundheitsschutz bei Tabakprodukten und E-Zigaretten

Dann werden die Vorhaben und Positionspunkte widergegeben:

– Außenwerbeverbot für Tabakwaren (ausgenommen der Außenflächen des fachhandels)
– Kinowerbeverbot für Filme unter 18 Jahren
– Verbot der kostenlosen Abgabe von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak außerhalb des Fachhandels
– Verbot von gewerbsmäßigen Ausspielungen von Tabakprodukten
– Ausweitung der Regelungen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie Liquids
– Ausweitung der Beschränkungen für Tabakprodukten hinsichtlich von Außen- und Kinowerbung sowie für Ausspielungen auf E-Zigaretten
– Ausweitung des Verbots von audiovisueller Werbung bei nikotinhaltigen Produkten auf nikotinfreie
– Inkrafttreten zum 1. Januar 2021 und Außenwerbeverbot für Tabakprodukte zum 1. Januar 2022, für risikoreduzierte Tabakprodukte/Tabakerhitzer zum 1. Januar 2023 und für E-Zigaretten zum 1. Januar 2024.

Des Weiteren wird um einen Bericht gebeten wegen der Regelungsgleichstellung von nikotinfreien mit nikotinhaltigen Liquids, in dem festgehalten ist, welche Inhaltsstoffe bereits erfasst sind, wie die Liste aktualisiert wird und in welchem Umfang neue Stoffe in der Vergangenheit hinzukamen.

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8. January 2020By ASW

Irgendwie schien das große Schweigen in der Großen Koalition ausgebrochen zu sein beim Thema: Werbeverbote für Tabakprodukte und tabakähnliche Produkte.




Das ist aber falsch: eGarage liegt ein gemeinsamer Brief der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, und des stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Matthias Miersch, der sich auch um die relevanten Bereiche Ernährung und Landwirtschaft kümmert.
In dem fast dreiseitigen Brief wird die Ressortministerin um eine Formulierungshilfe zur Positionsfindung der Koalitionsfraktionen im ersten Quartal dieses Jahres gebeten. Angestrebt wird ein Gesetzgebungsverfahren noch vor Ostern.
Der Brief mit Datum vom 13. Dezember vergangenen Jahres ist an die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, CDU gerichtet, nachrichtlich werden auch der Chef des Bundeskanzleramtes, Helge Braun, und die beiden Fraktionsvorsitzenden der GroKo informiert sowie das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Der große Verteiler trägt dem Wunsch Rechnung, den Gesetzentwurf als gemeinsame Initiative der Bundestagsfraktionen der Großen Koalition zu verstehen.
Betreff des Briefes lautet: Verbraucher- und Gesundheitsschutz bei Tabakprodukten und E-Zigaretten

Dann werden die Vorhaben und Positionspunkte widergegeben:

– Außenwerbeverbot für Tabakwaren (ausgenommen der Außenflächen des fachhandels)
– Kinowerbeverbot für Filme unter 18 Jahren
– Verbot der kostenlosen Abgabe von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak außerhalb des Fachhandels
– Verbot von gewerbsmäßigen Ausspielungen von Tabakprodukten
– Ausweitung der Regelungen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie Liquids
– Ausweitung der Beschränkungen für Tabakprodukten hinsichtlich von Außen- und Kinowerbung sowie für Ausspielungen auf E-Zigaretten
– Ausweitung des Verbots von audiovisueller Werbung bei nikotinhaltigen Produkten auf nikotinfreie
– Inkrafttreten zum 1. Januar 2021 und Außenwerbeverbot für Tabakprodukte zum 1. Januar 2022, für risikoreduzierte Tabakprodukte/Tabakerhitzer zum 1. Januar 2023 und für E-Zigaretten zum 1. Januar 2024.

Des Weiteren wird um einen Bericht gebeten wegen der Regelungsgleichstellung von nikotinfreien mit nikotinhaltigen Liquids, in dem festgehalten ist, welche Inhaltsstoffe bereits erfasst sind, wie die Liste aktualisiert wird und in welchem Umfang neue Stoffe in der Vergangenheit hinzukamen.

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