Als im Sommer vor zwei Jahren die sogenannte „Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ mit der Mehrheit der GroKo im Bundestag verabschiedet wurde, wollte das Hohe Haus über die Entwicklung der E-Zigarette stets unterrichtet werden.
Kaum im Amt, kommt die Ampel-Regierung dieser Verpflichtung nach – in Gestalt der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Ophelia Nick. Die Erkenntnisse fasst die Veterinärmedizinerin in einem Brief vom 04. Januar an – es folgt eine ziemlich bunte Mischung, die dem neuen Zuschnitt der Bundesministerien und der Bundestagsausschüsse geschuldet ist – die Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse von Ernährung und Landwirtschaft, Familien, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Umwelt, Natur, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie Gesundheitsausschuss und Wirtschaftsausschuss zusammen. Im „Schriftlichen Bericht“, der eGarage vorliegt, heißt es in der Vorbemerkung: „Tabakkonsum stellt nach wie vor das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko dar. Ein Schwerpunkt der Gesundheitspolitik der Bundesregierung ist es deshalb, den Einstieg in das Rauchen zu verhindern und den Nichtraucheranteil in der Bevölkerung zu erhöhen. Dabei wird ein möglichst umfassender Schutz vor den mit dem Tabakkonsum und dem Konsum weiterer nikotinhaltiger sowie nikotinfreier Erzeugnisse wie E-Zigaretten verbundenen Gefahren mit präventiven, gesetzlichen und strukturellen Maßnahmen angestrebt.“
Besonders bedeutet ist die Darstellung des Status Quo, der anhand der sogenannten DEBRA-Studie der Universität Düsseldorf unter Leitung von Prof. Kotz für das Jahr 2021 erstellt wurde. Es wird im Kapitel „Zu der Entwicklung des Konsums von E-Zigaretten insbesondere bei Jugendlichen und Neueinsteigern bzw. bisherigen Nichtrauchern“ festgestellt: „Nach den vorläufigen Ergebnissen für das Jahr 2021 (Erhebung läuft noch bis Ende 2021) betrug der prozentuale Anteil aktueller E-Zigarettennutzer und E-Zigarettennutzerinnen 0,6 Prozent bei den 14- bis 17-Jährigen und 2,3 Prozent bei den 18- bis 24-Jährigen. Der prozentuale Anteil aktueller E-Zigarettennutzer und E-Zigarettennutzerinnen unter den Nie Rauchern und Nie-Raucherinnen betrug 0,6 Prozent bei den 14- bis 17-Jährigen und 0,5 Prozent bei den 18- bis 24-Jährigen. Der E-Zigarettenkonsum ist seit 2019 tendenziell rückläufig, im Jahr 2019 betrug er noch 2,1 Prozent bei den 14- bis 17-Jährigen und 4,5 Prozent bei den 18 bis 24-Jährigen.“
Um im nächsten Absatz mit der Überschrift „Zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Inhaltsstoffen einschließlich Aromastoffen in E-Zigaretten und Regelungen zu verbotenen Stoffen in Tabakerzeugnissen und E Zigaretten“ heißt es im Bericht der Grünen Staatssekretärin: „Zusatzstoffe in Zigarettentabak oder Liquids für E-Zigaretten können Gesundheitsrisiken bergen oder den Eindruck erwecken, einen gesundheitlichen Nutzen zu haben.“ Es folgt eine Aufzählung der verbotenen Aromen wie beispielsweise Vitamine, Koffein, Taurin und Zusatzstoffe mit färbenden Eigenschaften.
Dabei stützt sich das Ministerium auf das Bundesinstituts für Risikobewertung, kurz BfR, das mit seiner Expertise die Entscheidungen der Bundesregierung berät und von dieser Studienaufträge erhält. Und in einer ganz neuen, noch unveröffentlichten Studie kommt das BfR zu dem Schluss: „Soweit es die Daten erlaubten, wurden die Ergebnisse mit den für Tabakzigaretten vorliegenden Informationen verglichen. Da die Emissionen von E-Zigaretten im Vergleich zu denen von Tabakzigaretten deutlich reduzierte Gehalte an toxizitätstreibenden Stoffen wie z. B. Benzol und Formaldehyd enthalten, war ein direkter Vergleich der Toxizität methodisch schwierig. Zudem sind die gesundheitlichen Aspekte und möglicherweise schädlichen Auswirkungen erhitzter und inhalierbarer Bestandteile von E-Liquids noch nicht komplett erforscht. Man kann nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass verminderte Schadstoffgehalte in den Aerosolen auch im selben Maß zu verminderten gesundheitlichen Risiken führen. Das BfR wird die Studie auf seiner Internetseite veröffentlichen.“, heißt es auf Seite 7 des Briefes von Frau Dr. Nick an die Ausschussvorsitzenden. Und weiter heißt es darin: „Die Bundesregierung wird auf der Grundlage der Bewertungen des BfR die weitere nationale Vorgehensweise und das Bestehen von Anpassungsbedarf prüfen. Sie wird in diesem Zusammenhang die Entwicklung des Forschungsstandes über die Risiken von E-Zigaretten und Aromastoffen auch in Zukunft aufmerksam begleiten und dabei auch den Aspekt der Geeignetheit von E-Zigaretten als Ausstiegsprodukt und Mittel zur Tabakentwöhnung besonders in den Blick nehmen.“
Man darf gespannt die weiteren Studienergebnisse des BfR und die daraus resultierenden Schritte der Bundesregierung erwarten. Gerne hat man im Ohr, wie die ehemalige Opposition in diversen Bundestagsdebattenbeiträgen auch eine „schadensbasierte“ Besteuerung von E-Zigaretten beziehungsweise deren Liquids forderte.