BfTG zu TabStMoG – Verfassungskonform?

Das Bundesfinanzministerium in Berlin. Foto: Shutterstock.com / 4kclips

So freudlos wie das obige Foto des Finanzministeriums in Berlin ist auch der Anlass für diesen Beitrag. Heute läuft die Frist des Ministeriums für Stellungnahmen aus anderen Ressorts sowie involvierte Stellen zum sogenannten TabakSteuerModernisierungsGesetz – kurz TabStMoG – ab.




Und ebenfalls heute endet die Option für die betroffenen Verbände und Marktteilnehmer, sich zu den im Referentenentwurf vorgesehenen Steuern zu äußern.
Für die E-Zigaretten und deren Liquids steht darin geschrieben: Nach den zwei Cent pro Milligramm Nikotin als „Tabaksteuer“ zum Start ab Juli 2022 kommt nach 18 weiteren Monaten ab Januar 2024 eine Verdoppelung auf vier Cent pro Milligramm Nikotin im Liquid.

Der E-Zigaretten-Verband Bündnis für Tabakfreien Genuss, kurz BfTG, hat in seiner 19-seitigen Stellungnahme für das Bundesfinanzministerium (abzurufen hier) berechnet, dass diese Besteuerung eine Verteuerung der nikotinhaltigen Liquids von bis zu 160 Prozent zur Folge hätte. Im Vergleich zu den extrem moderaten Tabaksteuererhöhungen für die Fabrikzigarette wäre das, so das BfTG, ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes.

Es folgt eine lange Liste der Irrtümer und Versäumnisse des Gesetzentwurfes, von fehlender wissenschaftlicher Quellensuche (Public Health England über DEBRA-Studie bis hin zu EU und Weltbank), mangelnde Kooperation mit Brüssel bzw. Harmonisierungsgebotsverletzung, Fehleinschätzung und Fehlberechnung der zu erwartenden E-Liquidsteuer, Nichtpraktikabilität der Steuerzeichen, sprich Steuerbanderolen wie bei Zigarettenschachteln.

Auch gegenüber dem Feinschnitt käme die E-Zigarette in eine beträchtliche Schieflage: Der Feinschnitt wäre nach dem Entwurf dann um 85 Prozent preisgünstiger als nikotinhaltige E-Zigaretten-Liquids.

Lenkungswirkung zulasten von E-Zigaretten und zugunsten von Tabakzigaretten und Feinschnitt – ob das im Sinne des Referentenentwurfes war? Und falls ja, war man gemäß dem uralt-Song „Smoke gets in your eyes“ durch Tränen auf dem Zigarettenauge fast erblindet. Wie schade, dass man wohl im BMF von der Lenkungswirkung schadensreduzierter Produkte nichts gehört oder gelesen hat. Wobei man doch immer so stolz ist auf das Deutsche Krebs Forschungszentrum, kurz DKFZ, nicht aber, wenn man sich dort weniger E-Zigaretten-kritisch äußert, als es einer Tabaksteuereinbeziehung und -erdrosselung der E-Zigarette geziemt.

Ginge es nicht um die Existenz der steuerbedrohten E-Zigarette, könnte man sich an dem Elaborat des BfTG erfreuen.




Noch ein Wort zu den Folgen: Kein Wunder, dass auch die Gewerkschaft der Polizei, der Städtetag, der Bund der Steuerzahler und die Zoll- und Finanzgewerkschaft zu einer Stellungnahme aufgefordert wurden; denn es ist absehbar, dass der nikotinhaltige Liquid-suchende Dampfer sich auf „abwegige“ Pfade begeben wird. Besonders deutlich wird von der Gewerkschaft der Polizei die Bezirksgruppe Zoll. Eine Einschätzung des TabStMoG überscheibt sie “Neues Tabaksteuerrecht wird „Startup“ für Kriminelle”. Die horrenden, sich aus der neuen Besteuerung ergebenden Preisdeltas würden nicht nur die “Ameisenschmuggler” aktivieren, sondern: “Die steuerrechtliche Seite einer Tabakbesteuerung und die politische Absicht der Einnahmeerzielung und Lenkung hat eben immer auch eine dunkle Seite.” Und weiter heißt es dort: “Solche Steuererhöhungen (sind) willkommene „Startups“ für die Schmuggler, Schieber und Fälscher.”, wie es in der GdP-Zoll Stellungnahm von gestern hieß.

Und dann sucht man Nikotin im Ausland oder – willkommen in der erfolgreichen Lenkungsregulierung – man fängt einfach wieder an zu rauchen. Nur gut, dass das dann auch dem Finanzminister in die Hände spielt. Von den vielen KMUs, die aufgeben werden müssen, könnte es dann leider doch sein, dass im Sinne einer wundersamen Kreislaufwirtschaft, die Mehreinnahmen aus der Tabaksteuer zur Begleichung von Arbeitslosengeld für entlassene Mitarbeiter aus der E-Zigaretten-Branche herhalten muss – und natürlich auch für mögliche weiter erhöhte Gesundheitskosten. Da wird es aber Hosenbandorden im BMF regnen mit dem wundervollen Text: Honni soit qui mal y pense.

Nur der Ordnung halber: In der Kabinettzeitplanung von vergangener Woche befindet sich auf der Tagesordnung des Kabinetts für Mittwoch, den 24. März 2021, als TOP 1: BMF 19/08195 – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteuermodernisierungsgesetz – TabStMoG).

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