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BfTG-Positionspapier zum Werbeverbot

2. Oktober 2019By ASW

Noch immer geht es um das Gespräch zum Thema Werbeverbote heute im auch für die E-Zigarette zuständigen Ernährungsministerium. Gestern stellten wir das gemeinsame Papier der Tabakindustrie und anderen vor – heute das Papier des Bündnisses für Tabakfreien Genuss, kurz BfTG.




Es ist länger, nämlich vier Seiten ohne Literaturhinweise, die zusätzlich eine ganze Seite umfassen, und ja, es trägt keine Unterschrift, und auch im Inhalt ist es völlig anders als das gestrige Papier, und eGarage liegt es bereits vor. Beide gehen heute den Verantwortlichen im federführenden Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu.

Schon die Zwischenüberschriften lassen erkennen, worum es dem Absender, dem BfTG, geht. Sie lassen einen klaren Handlungsleitfaden durchscheinen: Dampfen ist nicht Rauchen; Wichtiger Beitrag zum Tabak-Stopp; Zielgruppe sind erwachsene Raucher und Dampfer; Keine Jugendlichen; Wirksame Regeln bestehen bereits. Dazu Potenzial beim Tabak-Stopp in Deutschland wenig bekannt; andere Staaten klären aktiv zur E-Zigarette auf und Werbung zu E-Zigaretten nach klaren Vorgaben weiterführen.

Die Abgrenzung zwischen der klassischen Tabakzigarette und der E-Zigarette wird deutlich unterstrichen – schließlich geht es dem Verband um Werbung und die Kundenkommunikation zum Dampfer, nicht zum Raucher – und das ist nun zweierlei. In der Argumentation steht die E-Zigarette als Ausstiegshilfe beim Rauchen im Vordergrund und die damit notwendige Information an den und Kommunikation mit dem möglichen Ex-Raucher und Dampfer in spe. Dieser sollte – so die Argumentation – ein ausstiegswilliger erwachsener Raucher sein, der mit anderen Nikotinersatzpräparaten nicht erfolgreich war, bei gleichzeitigem Verweis auf less harmful-Produkte beim Ausstieg.

Da tut Aufklärung not: Und die, so der für uns wichtigste Argumentationsaspekt, fehlt in Deutschland beinahe gänzlich staatlicherseits ob durch die offizielle Gesundheitspolitik oder durch das BMEL oder staatlich geförderte Einrichtungen wie das DKFZ. Da sind andere Länder, so führt das Papier aus, ganz anders aufgestellt. Beispiele werden aufgeführt von Großbritannien über Frankreich und Niederlande bis hin zu Neuseeland (nicht unbedingt bekannt für nikotinfreundliche Politik) und der Schweiz. Alle diese Länder haben offizielle Informationsseiten zur E-Zigarette als Ausstiegsmöglichkeit vom Rauchen installiert.

Vielleicht wäre es hilfreich, würden sich die Kenner rund ums Dampfen und die Regulierer zusammentun, um das Beste für ausstiegswilligen Raucher zu erreichen: mittels gemeinsamer Information und Aufklärung statt Regulierung per Ordre de Mufti. Schließlich gibt es ein gemeinsames Ziel, nämlich die Gesundheit der Bevölkerung.

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Noch immer geht es um das Gespräch zum Thema Werbeverbote heute im auch für die E-Zigarette zuständigen Ernährungsministerium. Gestern stellten wir das gemeinsame Papier der Tabakindustrie und anderen vor – heute das Papier des Bündnisses für Tabakfreien Genuss, kurz BfTG.




Es ist länger, nämlich vier Seiten ohne Literaturhinweise, die zusätzlich eine ganze Seite umfassen, und ja, es trägt keine Unterschrift, und auch im Inhalt ist es völlig anders als das gestrige Papier, und eGarage liegt es bereits vor. Beide gehen heute den Verantwortlichen im federführenden Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu.

Schon die Zwischenüberschriften lassen erkennen, worum es dem Absender, dem BfTG, geht. Sie lassen einen klaren Handlungsleitfaden durchscheinen: Dampfen ist nicht Rauchen; Wichtiger Beitrag zum Tabak-Stopp; Zielgruppe sind erwachsene Raucher und Dampfer; Keine Jugendlichen; Wirksame Regeln bestehen bereits. Dazu Potenzial beim Tabak-Stopp in Deutschland wenig bekannt; andere Staaten klären aktiv zur E-Zigarette auf und Werbung zu E-Zigaretten nach klaren Vorgaben weiterführen.

Die Abgrenzung zwischen der klassischen Tabakzigarette und der E-Zigarette wird deutlich unterstrichen – schließlich geht es dem Verband um Werbung und die Kundenkommunikation zum Dampfer, nicht zum Raucher – und das ist nun zweierlei. In der Argumentation steht die E-Zigarette als Ausstiegshilfe beim Rauchen im Vordergrund und die damit notwendige Information an den und Kommunikation mit dem möglichen Ex-Raucher und Dampfer in spe. Dieser sollte – so die Argumentation – ein ausstiegswilliger erwachsener Raucher sein, der mit anderen Nikotinersatzpräparaten nicht erfolgreich war, bei gleichzeitigem Verweis auf less harmful-Produkte beim Ausstieg.

Da tut Aufklärung not: Und die, so der für uns wichtigste Argumentationsaspekt, fehlt in Deutschland beinahe gänzlich staatlicherseits ob durch die offizielle Gesundheitspolitik oder durch das BMEL oder staatlich geförderte Einrichtungen wie das DKFZ. Da sind andere Länder, so führt das Papier aus, ganz anders aufgestellt. Beispiele werden aufgeführt von Großbritannien über Frankreich und Niederlande bis hin zu Neuseeland (nicht unbedingt bekannt für nikotinfreundliche Politik) und der Schweiz. Alle diese Länder haben offizielle Informationsseiten zur E-Zigarette als Ausstiegsmöglichkeit vom Rauchen installiert.

Vielleicht wäre es hilfreich, würden sich die Kenner rund ums Dampfen und die Regulierer zusammentun, um das Beste für ausstiegswilligen Raucher zu erreichen: mittels gemeinsamer Information und Aufklärung statt Regulierung per Ordre de Mufti. Schließlich gibt es ein gemeinsames Ziel, nämlich die Gesundheit der Bevölkerung.

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