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BfR schlägt Verbot von Menthol und Sucralose vor

30. Dezember 2021By JJS

Wer denkt, dass Behörden zwischen den Jahren keinen Finger rühren, muss nochmal denken. Anfang der Woche, in der Stillen Zeit, hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ein umfangreiches Papier veröffentlicht, das es in sich hat.




Ausführlich, genauer gesagt auf 15 dicht bepackten Seiten, nimmt das Institut darin ein kontroverses Thema unter die Lupe: Aromen in E-Zigaretten-Liquids. Den einen gelten sie, vereinfacht formuliert, als die große Schwachstelle und als ein kaum kalkulierbares Risiko des Dampfens, den anderen als kein größeres Problem und in ihrer Vielfalt elementar, um die E-Zigarette als Rauchstopp-Möglichkeit attraktiv zu halten.

Nun, das BfR richtet in seiner Stellungnahme einen differenzierten Blick auf die Angelegenheit. Nicht nur wurde die Literatur und andere Forschungsergebnisse konsultiert, sondern auch eigene Überlegungen und Messungen, unter anderem mit dem CVUA Sigmaringen, ins Spiel gebracht. Am Ende kommen dann aber doch drei Vorschläge für Aromenverbote heraus, die zum Teil erhebliche Wirkung hätten.

Interessant ist, dass das BfR den ursprünglichen Bedenken gegen die E-Zigarette – dass vor allem die “Basis” hohe Grundrisiken bergen könnte – weitgehend eine Absage. Sie werden recht kurz und recht klar abgehandelt: “In den Aerosolen von E-Zigaretten wurden u. a. gesundheitsschädliche Carbonylverbindungen nachgewiesen, die durch die thermische Zersetzung der Liquidbasis (Propylenglycol und Glycerol) entstehen. Unter normalen Betriebsbedingungen der E-Zigaretten wurden allerdings im Vergleich zu konventionellen Tabakzigaretten sehr geringe Konzentrationen von Carbonylverbindungen gemessen”, heißt es in der Stellungnahme. Insgesamt lautet das Urteil des BfR weiterhin: “Die Aerosole von E- Zigaretten enthalten im Vergleich zum Rauch von Tabakzigaretten deutlich weniger gesundheitsschädliche Substanzen, sie stellen aber dennoch ein Risiko für die Atemwege dar.”




Weniger gefallen dürfte vielen E-Zigaretten-Nutzern, dass das BfR reicht deutlich die Risiken des Dampfens mit Aromastoffen hervorhebt. “Wahrscheinlich” seien gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Aufnahme von Aromen im Dampf. Und: Diese seien “mittelschwer” und “irreversibel”. Allerdings sei die Aussagekraft der vorliegenden Daten noch “gering”.

BfR besonders bei zwei wichtigen Substanzen kritisch

Trotz oder vielmehr gerade wegen der schmalen Wissensbasis bleibt das BfR auf der Seite der Skepsis. Durch Erhitzen und Verdampfen von Aromen könnten toxische Substanzen entstehen. “Bisher sind Aromasubstanzen nicht ausreichend auf ihre Inhalationstoxikologie getestet.” Die große Anzahl an E-Liquid-Geschmacksrichtungen stelle die Risikobewertung vor eine “große Herausforderung”. Denn es müsse nicht nur der Einfluss des einzelnen Aromastoffes berücksichtigt werden, sondern auch der Einfluss von Gemischen verschiedener Aromen sowie mögliche chemische Reaktionsprodukte, die sich durch Erhitzung und Aerosolerzeugung bildeten.

Zwei Beispiele: Das BfR habe bereits 2019 darauf hingewiesen, dass die süßende Sucralose sich unter Bildung von gesundheitsschädlichen chlorierten Verbindungen zersetzt, wenn sei auf Temperaturen von über 120 Grad erhitzt werde. Und zu Menthol heißt es: “Allerdings ruft eine kontinuierliche Exposition gegenüber hohen Mentholkonzentrationen bei Mäusen schwere systemische Symptome hervor. Diese sind auf Wechselwirkungen mit TRPM8-Rezeptoren zurückzuführen. TRPM8-Rezeptoren wirken als Kalziumionenkanäle nicht nur im Riechkolben, sondern auch in anderen Organen des Körpers.”




Eine ganze Reihe anderer Aromen wird ebenfalls genauer unter die Lupe genommen, oft jedoch mit dem Verweis auf magere beziehungsweise nicht schlüssige Forschungsergebnisse. Und immer wieder auch auf das Problem, dass sehr schwer gleichwertige und realitätsnahe Untersuchungsbedingungen herzustellen sind.

Das BfR schlägt hier vor, sich stärker auf das Simulieren per Computer von Auswirkungen und Mischungen von Aromen zu verlassen. “In Silico” nennt sich die Methode, wie sich ohne enormen Aufwand an Laborkapazitäten einigermaßen zuverlässig feststellen lässt, wie sich Substanzen und deren Gemische wahrscheinlich verhalten werden. Anders wird der enormen Flut an Aromen und ihrer Kombination wohl kaum zu begegnen sein.

Trotz aller Unsicherheiten kommt das BfR schließlich zu einer Empfehlung. Die folgenden drei Substanzen sollten per Tabakerzeugnisverordnung verboten werden:

I. Safrol. Hier werde lediglich eine Lücke geschlossen, da bereits viele safrolhaltige Produkte als Zusatz für E-Liquids verboten seien.

II. Sucralose. “Bei Erhitzung von Sucralose auf Temperaturen von über 120 Grad bilden sich gesundheitsschädliche chlorierte Verbindungen”, heißt es wie erwähnt zur Begründung.

III. Menthol. Auch hier geht das BfR auf Nummer sicher. “Menthol besitzt eine lokale narkotische Wirkung. Die Substanz erleichtert die Inhalation von Aerosolen und die Aufnahme von Nikotin. Es liegen Studienergebnisse vor, die darauf hin deuten, dass die Substanz bei der Entstehung von Atemwegserkrankungen eine Rolle spielt.”

Während Safrol-Verzicht wohl kein Problem ist, würde das Sucralose-Verbot, falls die Politik handelt, die Branche etwas härter treffen. Die Schädlichkeit von Sucralose ist innerhalb der Branche schon länger bekannt und viele, wenn nicht sogar die meisten Hersteller verzichten darauf inzwischen (hier eine längere, aber nicht ganz frische Liste dazu). Die deutsche Branche behauptet, dass sie den Stoff gar nicht mehr oder so gut wie gar nicht mehr verwendet. Dennoch: Es gibt nach wie vor Sucralose-Produkte, vor allem in Import-Ware.




Menthol-Verbot das größte Problem

Schließlich das Menthol, das eindeutig das größte Problem darstellen würde. Die Branche hat sich gegen ein Verbot bislang erfolgreich zur Wehr gesetzt und argumentiert unter anderem, das Menthol in E-Zigaretten anders als in der Tabakazigarette eben nicht dazu diene, den beißenden Rauch zu verschleiern sondern im Gegenteil wichtig sei, um Ex-Rauchern einen “Rachen-Kick” zu ermöglichen. Zahlreiche Liquids enthalten zumindest geringe Mengen Menthol, die den Geschmack auffrischen. Gerade in Kombination mit Fruchtgeschmäckern ist Menthol eine beliebte Beigabe.

Insofern ist die BfR-Publikation zwischen den Jahren durchaus eine kleine Hiobsbotschaft für die Branche. Angesichts des differenzierten Vorgehens des Instituts, das nicht als Scharfmacher gegen die E-Zigarette auffällt, sollte sie durchaus ernstgenommen werden. Auch, weil nicht unwahrscheinlich ist, dass der Gesetzgeber der Empfehlung folgen wird. Man darf gespannt sein, was die “Beweisaufnahme” in den kommenden Wochen und Monaten bringt und wie sich die E-Zigaretten-Hersteller und -Händler positionieren.

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BfR schlägt Verbot von Menthol und Sucralose vor

30. Dezember 2021By JJS

Wer denkt, dass Behörden zwischen den Jahren keinen Finger rühren, muss nochmal denken. Anfang der Woche, in der Stillen Zeit, hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ein umfangreiches Papier veröffentlicht, das es in sich hat.




Ausführlich, genauer gesagt auf 15 dicht bepackten Seiten, nimmt das Institut darin ein kontroverses Thema unter die Lupe: Aromen in E-Zigaretten-Liquids. Den einen gelten sie, vereinfacht formuliert, als die große Schwachstelle und als ein kaum kalkulierbares Risiko des Dampfens, den anderen als kein größeres Problem und in ihrer Vielfalt elementar, um die E-Zigarette als Rauchstopp-Möglichkeit attraktiv zu halten.

Nun, das BfR richtet in seiner Stellungnahme einen differenzierten Blick auf die Angelegenheit. Nicht nur wurde die Literatur und andere Forschungsergebnisse konsultiert, sondern auch eigene Überlegungen und Messungen, unter anderem mit dem CVUA Sigmaringen, ins Spiel gebracht. Am Ende kommen dann aber doch drei Vorschläge für Aromenverbote heraus, die zum Teil erhebliche Wirkung hätten.

Interessant ist, dass das BfR den ursprünglichen Bedenken gegen die E-Zigarette – dass vor allem die “Basis” hohe Grundrisiken bergen könnte – weitgehend eine Absage. Sie werden recht kurz und recht klar abgehandelt: “In den Aerosolen von E-Zigaretten wurden u. a. gesundheitsschädliche Carbonylverbindungen nachgewiesen, die durch die thermische Zersetzung der Liquidbasis (Propylenglycol und Glycerol) entstehen. Unter normalen Betriebsbedingungen der E-Zigaretten wurden allerdings im Vergleich zu konventionellen Tabakzigaretten sehr geringe Konzentrationen von Carbonylverbindungen gemessen”, heißt es in der Stellungnahme. Insgesamt lautet das Urteil des BfR weiterhin: “Die Aerosole von E- Zigaretten enthalten im Vergleich zum Rauch von Tabakzigaretten deutlich weniger gesundheitsschädliche Substanzen, sie stellen aber dennoch ein Risiko für die Atemwege dar.”




Weniger gefallen dürfte vielen E-Zigaretten-Nutzern, dass das BfR reicht deutlich die Risiken des Dampfens mit Aromastoffen hervorhebt. “Wahrscheinlich” seien gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Aufnahme von Aromen im Dampf. Und: Diese seien “mittelschwer” und “irreversibel”. Allerdings sei die Aussagekraft der vorliegenden Daten noch “gering”.

BfR besonders bei zwei wichtigen Substanzen kritisch

Trotz oder vielmehr gerade wegen der schmalen Wissensbasis bleibt das BfR auf der Seite der Skepsis. Durch Erhitzen und Verdampfen von Aromen könnten toxische Substanzen entstehen. “Bisher sind Aromasubstanzen nicht ausreichend auf ihre Inhalationstoxikologie getestet.” Die große Anzahl an E-Liquid-Geschmacksrichtungen stelle die Risikobewertung vor eine “große Herausforderung”. Denn es müsse nicht nur der Einfluss des einzelnen Aromastoffes berücksichtigt werden, sondern auch der Einfluss von Gemischen verschiedener Aromen sowie mögliche chemische Reaktionsprodukte, die sich durch Erhitzung und Aerosolerzeugung bildeten.

Zwei Beispiele: Das BfR habe bereits 2019 darauf hingewiesen, dass die süßende Sucralose sich unter Bildung von gesundheitsschädlichen chlorierten Verbindungen zersetzt, wenn sei auf Temperaturen von über 120 Grad erhitzt werde. Und zu Menthol heißt es: “Allerdings ruft eine kontinuierliche Exposition gegenüber hohen Mentholkonzentrationen bei Mäusen schwere systemische Symptome hervor. Diese sind auf Wechselwirkungen mit TRPM8-Rezeptoren zurückzuführen. TRPM8-Rezeptoren wirken als Kalziumionenkanäle nicht nur im Riechkolben, sondern auch in anderen Organen des Körpers.”




Eine ganze Reihe anderer Aromen wird ebenfalls genauer unter die Lupe genommen, oft jedoch mit dem Verweis auf magere beziehungsweise nicht schlüssige Forschungsergebnisse. Und immer wieder auch auf das Problem, dass sehr schwer gleichwertige und realitätsnahe Untersuchungsbedingungen herzustellen sind.

Das BfR schlägt hier vor, sich stärker auf das Simulieren per Computer von Auswirkungen und Mischungen von Aromen zu verlassen. “In Silico” nennt sich die Methode, wie sich ohne enormen Aufwand an Laborkapazitäten einigermaßen zuverlässig feststellen lässt, wie sich Substanzen und deren Gemische wahrscheinlich verhalten werden. Anders wird der enormen Flut an Aromen und ihrer Kombination wohl kaum zu begegnen sein.

Trotz aller Unsicherheiten kommt das BfR schließlich zu einer Empfehlung. Die folgenden drei Substanzen sollten per Tabakerzeugnisverordnung verboten werden:

I. Safrol. Hier werde lediglich eine Lücke geschlossen, da bereits viele safrolhaltige Produkte als Zusatz für E-Liquids verboten seien.

II. Sucralose. “Bei Erhitzung von Sucralose auf Temperaturen von über 120 Grad bilden sich gesundheitsschädliche chlorierte Verbindungen”, heißt es wie erwähnt zur Begründung.

III. Menthol. Auch hier geht das BfR auf Nummer sicher. “Menthol besitzt eine lokale narkotische Wirkung. Die Substanz erleichtert die Inhalation von Aerosolen und die Aufnahme von Nikotin. Es liegen Studienergebnisse vor, die darauf hin deuten, dass die Substanz bei der Entstehung von Atemwegserkrankungen eine Rolle spielt.”

Während Safrol-Verzicht wohl kein Problem ist, würde das Sucralose-Verbot, falls die Politik handelt, die Branche etwas härter treffen. Die Schädlichkeit von Sucralose ist innerhalb der Branche schon länger bekannt und viele, wenn nicht sogar die meisten Hersteller verzichten darauf inzwischen (hier eine längere, aber nicht ganz frische Liste dazu). Die deutsche Branche behauptet, dass sie den Stoff gar nicht mehr oder so gut wie gar nicht mehr verwendet. Dennoch: Es gibt nach wie vor Sucralose-Produkte, vor allem in Import-Ware.




Menthol-Verbot das größte Problem

Schließlich das Menthol, das eindeutig das größte Problem darstellen würde. Die Branche hat sich gegen ein Verbot bislang erfolgreich zur Wehr gesetzt und argumentiert unter anderem, das Menthol in E-Zigaretten anders als in der Tabakazigarette eben nicht dazu diene, den beißenden Rauch zu verschleiern sondern im Gegenteil wichtig sei, um Ex-Rauchern einen “Rachen-Kick” zu ermöglichen. Zahlreiche Liquids enthalten zumindest geringe Mengen Menthol, die den Geschmack auffrischen. Gerade in Kombination mit Fruchtgeschmäckern ist Menthol eine beliebte Beigabe.

Insofern ist die BfR-Publikation zwischen den Jahren durchaus eine kleine Hiobsbotschaft für die Branche. Angesichts des differenzierten Vorgehens des Instituts, das nicht als Scharfmacher gegen die E-Zigarette auffällt, sollte sie durchaus ernstgenommen werden. Auch, weil nicht unwahrscheinlich ist, dass der Gesetzgeber der Empfehlung folgen wird. Man darf gespannt sein, was die “Beweisaufnahme” in den kommenden Wochen und Monaten bringt und wie sich die E-Zigaretten-Hersteller und -Händler positionieren.

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