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So kurz vor Pfingsten kann es selbst in Corona-Zeiten zu interessanten Zusammentreffen – wenn auch nur virtuell kommen.




Vergangenen Freitag gab es eine Videokonferenz des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages mit der EU-Gesundheitskommissarin, der Griechin Stella Kyriakides. Im Focus stand zwar die Pandemie und deren Bekämpfung sowie koordinierte Gesundheitspolitik, aber auch die große Vision der EU-Politikerin, eine sogenannte „Gesundheitsunion“ zu gründen, um Wissen, Mittel und Politik zu bündeln.
Und wo ein Wille ist, ist auch ein Regulierungswunsch, den die Grünen Obfrau im Ausschuss, Frau Dr. Kirsten Kappert-Gonther auch sogleich in einer Presseerklärung niederfasste. Und auch im letzten Satz Platz für die E-Zigarette fand: „Der europäische Plan zur Bekämpfung von Krebs muss schnellstmöglich umgesetzt und dabei auch die EU-Tabaksteuerrichtlinie endlich auf den Weg gebracht werden.“

Da passt es doch gut, was in der Tagesordnung des Deutschen Bundestages für die Tage 9. Bis 11. Juni vorsieht. Unter Tagesordnungspunkt 31 für Donnerstag, 10. Juni 2021, die Zweite und Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines „Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteuermodernisierungsgesetzes – TabStMoG) ein geplant. Hierfür, so die Planung, sind 30 Minuten vorgesehen. Und wer sich das anschauen möchte – falls es übertragen wird – muss bitte den Wecker stellen; es sieht so aus, als ob das TabStMoG erste um 22.50 Uhr aufgerufen wird.




Wer mit Recht moniert, solange schon nichts mehr zum Stand der Besteuerung von nikotinhaltigen Liquids gehört zu haben, kann leider nur vertröstet werden. Denn es gibt momentan nichts zu berichten. Eigentlich sollten und wollten die beiden Berichterstatter der GroKo im Finanzausschuss, Sebastian Brehm für die Union und Michael Schrodi für die SPD, beide aus Bayern, am Freitag vor Pfingsten nochmal zusammenkommen und eine Einigung suchen, was aber platzte. Man munkelt, es läge daran, dass das Bundesministerium für Finanzen „nicht geliefert“ habe. Hört sich nach einem Auftrag des Ausschusses an, neue Berechnungen anzustellen, die entweder a) mehr der Konsumentenrealität entsprechen oder b) eine neue Berechnungsgrundlage ausweisen – was immer das bedeuten kann.