Berlin ruft Brüssel

Foto: Inge Eberhardt

Es geht um einen komplizierten Sachverhalt und eigentlich nur um die „Rechtliche Einordnung von tabakfreien Nikotinbeuteln“, aber daraus könnte sich was alle Dampfer Betreffendes ergeben.




Der Lebensmittelverband Deutschland, zuständig für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde bzw. Lebensmittelwissenschaft und Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft, erhielt vor wenigen Tagen eine Mail des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtshaft und Verbraucherschutz, die eGarage vorliegt.

Die Hannoveraner haben im Moment den Vorsitz der sogenannten LAV-Arbeitsgruppe. LAV steht für Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika, abgekürzt ALB.
Diese Mail ist vom 04. Dezember.. Demnach befasste sich die LAV-Arbeitsgruppe auf ihrer 38. ALB-Sitzung mit den sogenannten „Nikotin-Pouches“. Und kam dabei zu dem Beschluss, dass diese Nikotinprodukte als zulassungsbedürftige Lebensmittel zu behandeln sind. Deshalb fordert ALB das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, kurz BMEL, auf, „den rechtlichen Status von tabakfreien nikotinhaltigen Produkten auf EU-Ebene zu klären.“

Darüber hinaus wird das BMEL gebeten – und jetzt wird es auch für E-Zigaretten und Liquids interessant -, „sich für eine möglichst zeitnahe, EU-weit einheitliche und spezifische Regelung für „tabakfreie Ersatzprodukte für Tabakerzeugnisse“ vorzugsweise in der Tabakproduktrichtlinie einzusetzen und zu prüfen, ob die Erarbeitung einer entsprechenden nationalen Regelung möglich ist, bis eine solche EU-Regelung vorliegt.“

Da sollten alle rund ums Dampfen mit den Produkten sich befassenden Lobbyisten flott schlau machen, damit da nicht durch die Hintertür die Büchse der Regulierungs-Pandora geöffnet wird und „Übel“ für die Dampfergemeinde bringt: Über tabakfreie Nikotinbeutel hin zu E-Zigaretten und Liquids.