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Belgien erhebt Liquidsteuer
Angekündigt wurde die Erhebung einer Steuer auf E-Zigaretten-Liquids bereits vor mehr als zwei Jahren, jetzt wird es ernst. Am 1. Januar 2024 wird sie kommen. Auch in Brügge, das Foto muss für Belgien gelten.
Der Hohe Gesundheitsrat, so lautet der Name der höchsten belgischen Gesundheitsbehörde, hatte zwar die geringere Schadensbelastung von E-Zigaretten im Vergleich zu Tabakzigaretten im Sommer 2022 konstatiert, aber das ändert nichts an der „Harmonisierung“ der E-Zigaretten-Steuer, angelehnt am Nachbarn in Deutschland, der sich des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes, kurz TabStMoG, rühmen kann. Da wollte das belgische Finanzministerium nicht hintenanstehen. Zumal leider immer klarer wird, die EU-Kommission kommt einfach mit der Tabaksteuerharmonisierung, vulgo Tabaksteuerrichtlinie, seit Jahren nicht zu Potte – und ein Ende oder eine Entscheidung ist nicht in Sicht.
In Brüssel wie in Berlin wir die Besteuerung pro Milliliter Liquid erhoben, gleichgültig ob es sich und nikotinhaltige oder nikotinfreie Liquids handelt. Wie in Deutschland soll eine Steuerbanderole den Fiskus beglücken. Die Übergangsfrist ist allerdings sehr stramm: Nur bis Ende März haben Hersteller und Vertrieb Zeit, sich mit den Banderolen einzudecken und die Liquids zu bestücken. Dies gilt für alle Produkte, gleich ob nachfüllbare E-Zigaretten oder Caps.
Jetzt aber zur Gretchenfrage: Was soll es denn kosten, wieviel soll denn in den Staatshaushalt gespült werden? Auf der offiziellen Seite des Finanzministeriums des Königreichs Belgien heißt es dazu lapidar: „Der Satz wird in den Regierungsgesprächen im Rahmen der Haushaltsvorbereitung festgelegt.“
Nur so viel scheint den Nachbarn – anders als dem deutschen Gesetzgeber – klar zu sein: Wer die Entwöhnung von der Tabakzigarette mittels E-Zigarette ernsthaft verfolgt, muss den Preisabstand zur klassischen Tabakzigarette groß genug halten, damit der preissensible Raucher einen Anreiz zum Umstieg und Ausstieg hat. Nur dann kann ein gesundheitspolitisches Ziel erreicht werden – und das macht dann auch den Finanzminister wegen geringerer Krankenkosten glücklich.
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Nur so viel scheint den Nachbarn – anders als dem deutschen Gesetzgeber – klar zu sein: Wer die Entwöhnung von der Tabakzigarette mittels E-Zigarette ernsthaft verfolgt, muss den Preisabstand zur klassischen Tabakzigarette groß genug halten, damit der preissensible Raucher einen Anreiz zum Umstieg und Ausstieg hat. Nur dann kann ein gesundheitspolitisches Ziel erreicht werden – und das macht dann auch den Finanzminister wegen geringerer Krankenkosten glücklich.
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