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Bei Streit muss der Schiedsmann her
Über das Urteil des Bundesgerichtshofs, dass die grenzenlose Freiheit für Mieter gar nicht so grenzenlos ist und schon auf dem Balkon endet, haben wir hier schon berichtet.
Den ausführlichen Text, dass Rauchen auf dem Balkon eingeschränkt werden kann, inklusive der Pressemitteilung des Gerichts dazu gibt es hier unter diesem Link.
Die WAZ hat sich mit dem Thema “Gilt das Urteil auch für andere Dinge?” beschäftigt und lanet dabei natürlich unweigerlich auch bei der E-Zigarette.
Ein Schiedsmann kommt zu dem Urteil: “Bei der E-Zigarette wird man wohl ähnlich vorgehen müssen, wie beim Rauchen.”
Ausführlich dazu bei WAZ.de.
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Ein Schiedsmann kommt zu dem Urteil: “Bei der E-Zigarette wird man wohl ähnlich vorgehen müssen, wie beim Rauchen.”
Ausführlich dazu bei WAZ.de.
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