In Bayern sollen E-Zigaretten künftig erst ab 18 konsumiert werden.
Der Bayerische Landtag hat beraten und beschlossen und die Staatsregierung zum Handeln aufgefordert. Danach soll im Jugendschutzgesetz das Dampfen erst ab 18 Jahren gestattet werden – und vorher verboten werden. Die Regelung betrifft auch E-Shishas u.ä.
Zur Begründung heißt es beispielsweise:
Im bisherigen Jugendschutzgesetz, in dem als Ziel der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen Gefahren definiert ist, werden „neue“ Formen des Rauchens, Shishas, elektronische Shishas (E-Shishas) oder auch elektronische Zigaretten (E-Zigaretten), die nicht zwingend mit Tabak benutzt werden, nicht explizit erwähnt. Dadurch steigen die Gesundheitsgefahren v.a. für Kinder und Jugend- liche. Dem soll durch die Aufnahme einer entsprechenden Formulierung im Jugendschutzgesetz entgegengewirkt werden.
Der federführende Ausschuss hat seine Empfehlung abgegeben – fast einstimmig. Denn nur die Freien Wähler gaben kein Votum ab. CSU, SPD und Grüne waren in seltener Einmütigkeit vereint.
Und der Vollständigkeit halber darf natürlich auch der Beschluss nicht fehlen.