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Batteriendiskurs der EU

23. September 2022By ASW

Das Rauschen im Blätterwald wird immer vernehmbarer, ist fast schon laut, wenn es um Einmal-E-Zigaretten geht. Besonders aktiv sind da der Süden und Südwesten der Republik.




Da warnt eine Schwarzwaldstadt: „Einweg-E-Zigaretten verschmutzen Lahr“, die Badische Zeitung legt nach: „Einweg-E-Zigaretten verschmutzen Wiesen und Grünflächen in Lahr“ mit den Umweltproblemen und die Süddeutsche Zeitung warnt leider hinter einer Bezahlschranke: „Sechs E-Zigaretten sind auch ein IPhone“ und widmet vor drei Tagen eine dreiviertel Seite (leider nicht Online) unter der Überschrift „Süße Sucht“ nicht vor zuckerhaltigen Getränken oder Süßigkeiten, sondern vor den jugendaffinen Wegwerf-E-Zigaretten-Produkten.

Aus der Politik in Berlin hört man dazu leider gerade wenig. Ganz anders klingt es aus Brüssel, von wo aus eGarage vor genau einem Monat zum Stand der Batterien-Debatte auch für Disposables berichtete.
Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU in Brüssel rapportierte nun am 19. September in der Diplomatischen Korrespondenz an den ganz großen Berliner Verteiler von einem Treffen der Ratsarbeitsgruppe – kurz RAG – Umwelt am 15. September zu Thema „Batterienverordnung“. Bei dem Kapitel „Nachhaltigkeit- und Sicherheitsanforderungen“ gab es von Seiten Deutschlands ganz klare und eindeutige Vorstellungen bei der Frage von Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien. So wollten Deutschland und Österreich, wie es auf Seite 4 heißt, dass „die generelle Austauschbarkeit von Batterien durch Endnutzer als die Regel sein müsse“ und forderten sehr enge Ausnahmeregelungen.
Besonders kritisch wird es wohl beim Thema Rücknahmepflicht und Batterien, denn so steht auf Seite 6 des Protokolls: „. Ob die Pflicht zur Teilnahme an kollektiven Rücknahmesysteme als schutzverstärkende Maßnahme gälte, müsste letztlich durch die Gerichte geprüft werden. Insofern sei es wichtig, eine Regelung in der VO (Anm. der Redaktion: Verordnung) selbst zu treffen. DEU wies ferner auf die große Anzahl der registrierten Hersteller hin. Ohne eine Öffnungsklausel in Art. 47a (1) sei ein effektiver Vollzug damit nur schwer sicherzustellen.“




Abschließend noch für diplomatische Feinschmecker eine weiterer Auszug: „Die Mehrheit der wortnehmenden MS unterstützen den Vorschlag der CZE PRÄS bzw. zeigten sich flexibel (unterstützt insb. von NLD, BEL und GRC, die diese Änderung gefordert hatten; weitere MS: FRA, ESP, ITA, LVA, AUT, SVN, LTU, DNK, FIN, POL, CZY, HUN, ROU, MLT). Dies war u.a. auch der Intervention der KOM geschuldet. Anders hingegen DEU, das den Vorschlag ablehnte. DEU wies insb darauf hin, dass eine nationale Sammelquote in Art. 55 festgelegt werde, ggüber einer hersteller- bzw. systemindividuellen Quote in Art. 48 und Art. 48a (ähnl. LUX). In bilateralen Gesprächen am Rande der Sitzung sensibilisierte DEU den JDR sowie die KOM hinsl. dieser Frage. KOM und JDR hätten dies so noch nicht bedacht und würden dieser Frage nachgehen. Eine Überwachung der Hersteller sei aus Sicht DEUs nicht ausreichend. Den Fragen DEU schlossen sich ESP, SWE, LUX, PRT und AUT an.“

Manchmal kann eine Konsensfindung gerade im politischen Europa sehr schwierig und mühselig sein, aber es lohnt unbedingt sich eine Einigung auf EU-Ebene zur Regulierung von Einweg-E-Zigaretten zu finden – und sei es über den Hebel Batterienverordnung.

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Das Rauschen im Blätterwald wird immer vernehmbarer, ist fast schon laut, wenn es um Einmal-E-Zigaretten geht. Besonders aktiv sind da der Süden und Südwesten der Republik.




Da warnt eine Schwarzwaldstadt: „Einweg-E-Zigaretten verschmutzen Lahr“, die Badische Zeitung legt nach: „Einweg-E-Zigaretten verschmutzen Wiesen und Grünflächen in Lahr“ mit den Umweltproblemen und die Süddeutsche Zeitung warnt leider hinter einer Bezahlschranke: „Sechs E-Zigaretten sind auch ein IPhone“ und widmet vor drei Tagen eine dreiviertel Seite (leider nicht Online) unter der Überschrift „Süße Sucht“ nicht vor zuckerhaltigen Getränken oder Süßigkeiten, sondern vor den jugendaffinen Wegwerf-E-Zigaretten-Produkten.

Aus der Politik in Berlin hört man dazu leider gerade wenig. Ganz anders klingt es aus Brüssel, von wo aus eGarage vor genau einem Monat zum Stand der Batterien-Debatte auch für Disposables berichtete.
Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU in Brüssel rapportierte nun am 19. September in der Diplomatischen Korrespondenz an den ganz großen Berliner Verteiler von einem Treffen der Ratsarbeitsgruppe – kurz RAG – Umwelt am 15. September zu Thema „Batterienverordnung“. Bei dem Kapitel „Nachhaltigkeit- und Sicherheitsanforderungen“ gab es von Seiten Deutschlands ganz klare und eindeutige Vorstellungen bei der Frage von Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien. So wollten Deutschland und Österreich, wie es auf Seite 4 heißt, dass „die generelle Austauschbarkeit von Batterien durch Endnutzer als die Regel sein müsse“ und forderten sehr enge Ausnahmeregelungen.
Besonders kritisch wird es wohl beim Thema Rücknahmepflicht und Batterien, denn so steht auf Seite 6 des Protokolls: „. Ob die Pflicht zur Teilnahme an kollektiven Rücknahmesysteme als schutzverstärkende Maßnahme gälte, müsste letztlich durch die Gerichte geprüft werden. Insofern sei es wichtig, eine Regelung in der VO (Anm. der Redaktion: Verordnung) selbst zu treffen. DEU wies ferner auf die große Anzahl der registrierten Hersteller hin. Ohne eine Öffnungsklausel in Art. 47a (1) sei ein effektiver Vollzug damit nur schwer sicherzustellen.“




Abschließend noch für diplomatische Feinschmecker eine weiterer Auszug: „Die Mehrheit der wortnehmenden MS unterstützen den Vorschlag der CZE PRÄS bzw. zeigten sich flexibel (unterstützt insb. von NLD, BEL und GRC, die diese Änderung gefordert hatten; weitere MS: FRA, ESP, ITA, LVA, AUT, SVN, LTU, DNK, FIN, POL, CZY, HUN, ROU, MLT). Dies war u.a. auch der Intervention der KOM geschuldet. Anders hingegen DEU, das den Vorschlag ablehnte. DEU wies insb darauf hin, dass eine nationale Sammelquote in Art. 55 festgelegt werde, ggüber einer hersteller- bzw. systemindividuellen Quote in Art. 48 und Art. 48a (ähnl. LUX). In bilateralen Gesprächen am Rande der Sitzung sensibilisierte DEU den JDR sowie die KOM hinsl. dieser Frage. KOM und JDR hätten dies so noch nicht bedacht und würden dieser Frage nachgehen. Eine Überwachung der Hersteller sei aus Sicht DEUs nicht ausreichend. Den Fragen DEU schlossen sich ESP, SWE, LUX, PRT und AUT an.“

Manchmal kann eine Konsensfindung gerade im politischen Europa sehr schwierig und mühselig sein, aber es lohnt unbedingt sich eine Einigung auf EU-Ebene zur Regulierung von Einweg-E-Zigaretten zu finden – und sei es über den Hebel Batterienverordnung.

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