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Batterien und EU
Manchmal läutet ein Glöckchen in der Ferne ganz leise – und mit jedem Schritt zu auf den weit entfernten Kirchturm wird das Geläut immer deutlicher, manchmal klarer, manchmal bedrohlicher. Willkommen in der EU und der Batterien-Frage.
Im Dezember 2020 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Batterien-Richtlinie angenommen. Das Europäische Parlament nimmt nun dazu Stellung zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Altbatterien, zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020“, wie der Europäische Rat in seinem 266-seitigen Bericht vom 14. März niederfasst. Und der nicht zuletzt auch den Umgang mit den sogenannten Disposables, die Einmal-E-Zigaretten, regeln wird. Der Bericht liegt eGarage vor, „Feinschmecker“ und Genervte können sich hier durcharbeiten.
Für alle Beteiligten steht als Überschrift auf der Agenda: „Stärkung des Funktionierens des Binnenmarkts, Förderung der Kreislaufwirtschaft und die Verringerung der ökologischen und sozialen Auswirkungen in allen Phasen des Lebenszyklus von Batterien.“ Im Rat beschäftigt sich jetzt die Gruppe „Umwelt“ damit und hat verschiedene Änderungen gegenüber dem Kommissions-Vorschlag vorgenommen.
Schon die unter Artikel 1a Ziele vorgenommene Definition hört sich schon sehr bedrohlich für die Disposables an: „Diese Verordnung ist darauf ausgerichtet, zu einem effizienten Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen, während gleichzeitig auch die negativen Umweltauswirkungen von Batterien verhindert und verringert werden sollen, und die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, indem die negativen Auswirkungen der Entstehung und der Bewirtschaftung von Altbatterien verhindert oder verringert werden.“ Natürlich stehen dabei vor allem „große“ Batterien im Fokus für Autos, Schiffe, Flugzeuge und Industrieanlagen. Aber Runterbrechen geht immer – und wird auch gerne so umgesetzt.
Es geht um Sorgfaltspflicht des in Verkehr bringenden Wirtschaftsteilnehmer, um Recycling oder Umnutzung, Herstellerverantwortung, Sicherheit und Nachhaltigkeit, CO2-Fußabdruck, Kennzeichnungs- und Informationspflicht, Abfallvermeidung und Phasen des Lebenszyklus.
Im „Zeitplan“ für die Umsetzung heißt es: „Die Umsetzung dieser Verordnung ist von besonderer strategischer Bedeutung, da sich die Investitionen für die Entwicklung europäischer Produktionszweige aktuell konkretisieren. Mit dem Kompromisstext soll somit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem erforderlichen Ehrgeiz und einer realistischen Sicht erreicht werden, um eine wirksame Umsetzung der Verordnung zu gewährleisten.“ Und der Europäische Rat wird gebeten, „den Vorsitz zu bitten, auf der Grundlage dieser allgemeinen Ausrichtung Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament im Hinblick auf eine Einigung in erster Lesung aufzunehmen.“
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Es geht um Sorgfaltspflicht des in Verkehr bringenden Wirtschaftsteilnehmer, um Recycling oder Umnutzung, Herstellerverantwortung, Sicherheit und Nachhaltigkeit, CO2-Fußabdruck, Kennzeichnungs- und Informationspflicht, Abfallvermeidung und Phasen des Lebenszyklus.
Im „Zeitplan“ für die Umsetzung heißt es: „Die Umsetzung dieser Verordnung ist von besonderer strategischer Bedeutung, da sich die Investitionen für die Entwicklung europäischer Produktionszweige aktuell konkretisieren. Mit dem Kompromisstext soll somit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem erforderlichen Ehrgeiz und einer realistischen Sicht erreicht werden, um eine wirksame Umsetzung der Verordnung zu gewährleisten.“ Und der Europäische Rat wird gebeten, „den Vorsitz zu bitten, auf der Grundlage dieser allgemeinen Ausrichtung Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament im Hinblick auf eine Einigung in erster Lesung aufzunehmen.“
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