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Auch bei Tabakerhitzer-Steuer keine Rücksicht auf Harm Reduction
Über die Einigung der schwarz-roten Koalition in Berlin auf eine hohe neue Steuer für E-Zigaretten-Liquids hatten wir bereits ausführlich berichtet und auch die neue Abgabe für Wasserpfeifen-Tabak haben wir uns bereits angeschaut. Wie aber sieht es mit einem wohl etwas schädlicheren Harm-Reduction-Produkt als der E-Zigarette aus, mit den Tabakerhitzern?
Auch hier hat der zuständige Finanzausschuss vor der endgültigen Abstimmung über das Gesetz morgen früh um 4.45 Uhr einen “Kompromiss” vorgelegt, der eine ziemlich hohe neue Abgabe vorsieht. Denn: Bis jetzt wurden Tabakerhitzer wie iQOS von Philip Morris wie Pfeifentabak, also recht niedrig, besteuert. Das ist aller Voraussicht schon ab 1. Januar 2022 anders. Dann sollen laut dem Umdruck Nr. 2 des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen zum TabStMoG folgende Sätze gelten:
2022 sollen auf die 88 Cent Pfeifentabaksteuer noch einmal 1,86 Euro Zusatzsteuer kommen, die dann auf 2,01 Euro (2023 und 2024), auf 2,15 Euro (2025) und schließlich auf 2,27 Euro im Jahr 2026 steigt.
In der Begründung wird kein Hehl daraus gemacht, dass die Erhitzer “im Ergebnis ähnlich wie Zigaretten” besteuert werden. Zur Begründung heißt es, es sei davon auszugehen, “dass erhitzter Tabak ein der klassischen Zigarette im Wesentlichen entsprechendes Abhängigkeitspotenzial birgt”. Er werde nicht überwiegend zu Genusszwecken, sondern im “Rahmen von bestehender Nikotinabhängigkeit konsumiert”.
Die auch nach Ergebnissen des bundeseigenen Instituts BfR um bei vielen Schadstoffen mehr als 90 Prozent reduzierte Konzentration spielt also überhaupt keine Rolle in der Festlegung Besteuerung. Wie bei der E-Zigarette zeigt sich auch hier: Schadbetrachtungen oder gar das Prinzip der “Harm Reduction” haben keinerlei Berücksichtigung gefunden. Steuerlich “bestraft” wird Sucht und Abhängigkeit, nicht Gesundheitsschaden.
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Auch hier hat der zuständige Finanzausschuss vor der endgültigen Abstimmung über das Gesetz morgen früh um 4.45 Uhr einen “Kompromiss” vorgelegt, der eine ziemlich hohe neue Abgabe vorsieht. Denn: Bis jetzt wurden Tabakerhitzer wie iQOS von Philip Morris wie Pfeifentabak, also recht niedrig, besteuert. Das ist aller Voraussicht schon ab 1. Januar 2022 anders. Dann sollen laut dem Umdruck Nr. 2 des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen zum TabStMoG folgende Sätze gelten:
2022 sollen auf die 88 Cent Pfeifentabaksteuer noch einmal 1,86 Euro Zusatzsteuer kommen, die dann auf 2,01 Euro (2023 und 2024), auf 2,15 Euro (2025) und schließlich auf 2,27 Euro im Jahr 2026 steigt.
In der Begründung wird kein Hehl daraus gemacht, dass die Erhitzer “im Ergebnis ähnlich wie Zigaretten” besteuert werden. Zur Begründung heißt es, es sei davon auszugehen, “dass erhitzter Tabak ein der klassischen Zigarette im Wesentlichen entsprechendes Abhängigkeitspotenzial birgt”. Er werde nicht überwiegend zu Genusszwecken, sondern im “Rahmen von bestehender Nikotinabhängigkeit konsumiert”.
Die auch nach Ergebnissen des bundeseigenen Instituts BfR um bei vielen Schadstoffen mehr als 90 Prozent reduzierte Konzentration spielt also überhaupt keine Rolle in der Festlegung Besteuerung. Wie bei der E-Zigarette zeigt sich auch hier: Schadbetrachtungen oder gar das Prinzip der “Harm Reduction” haben keinerlei Berücksichtigung gefunden. Steuerlich “bestraft” wird Sucht und Abhängigkeit, nicht Gesundheitsschaden.
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