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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Foto: Shutterstock.com / Alexandros Michailidis

Aromenverbot? Ein Fehlalarm der EU-Kommission

23. November 2022By JJS

Sind Liquid-Aromen für E-Zigaretten auf einen Schlag von der Europäischen Kommission verboten worden?




“Heute” sei ein Verbot von “aromatisierten Tabakerzeugnissen für E-Zigaretten”, in Kraft getreten, hieß es auf der deutschen Website der EU-Kommission. “Dieses Verbot ist eine Reaktion auf den erheblichen Anstieg des Verkaufs dieser Produkte in der EU. Die Mitgliedstaaten haben nun acht Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen”, wird weiter mitgeteilt.

Ist damit tatsächlich die E-Zigarette gemeint? Ganz abwegig ist die weitgehend fälschliche Bezeichnung als Tabakerzeugnis ja nicht unbedingt aus Sicht der EU, fällt doch dort ihre Regulierung unter die Tabakproduktrichtlinie. Dennoch lautet die Antwort: Nein, die E-Zigarette ist nicht gemeint. Sondern es ist offensichtlich falsch übersetzt worden.

In der englischen Meldung dazu heißt es nämlich: “The Commission welcomes today’s entry into force of the ban on flavoured heated tobacco products.” Es geht also um Tabakerhitzer. Und auch im entsprechenden Regulierungsvorschlag aus dem Sommer kommt die E-Zigarette mit keinem Wort vor. “Lost in translation” – damit kann man manchmal gehörig Schrecken verbreiten. Denn über ein etwaiges Liquid-Aromenverbot oder auch nur Einschränkungen ist dort noch lange nicht entschieden. Die ebenfalls deutlich weniger schädlichen Tabakerhitzer ohne Aromen auskommen zu lassen, ist allerdings nicht das beste Vorzeichen für weitere Regulierungsschritte.

Nachtrag: Die deutsche Meldung der europäischen Kommission ist nun korrigiert worden. Unter der aktualisierten Nachricht steht ein “Transparenzhinweis”: “Diese Pressemeldung ersetzt die ursprüngliche Meldung vom 23.11.2022. Darin war fälschlicherweise von E-Zigaretten die Rede. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.”

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23. November 2022By JJS

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“Heute” sei ein Verbot von “aromatisierten Tabakerzeugnissen für E-Zigaretten”, in Kraft getreten, hieß es auf der deutschen Website der EU-Kommission. “Dieses Verbot ist eine Reaktion auf den erheblichen Anstieg des Verkaufs dieser Produkte in der EU. Die Mitgliedstaaten haben nun acht Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen”, wird weiter mitgeteilt.

Ist damit tatsächlich die E-Zigarette gemeint? Ganz abwegig ist die weitgehend fälschliche Bezeichnung als Tabakerzeugnis ja nicht unbedingt aus Sicht der EU, fällt doch dort ihre Regulierung unter die Tabakproduktrichtlinie. Dennoch lautet die Antwort: Nein, die E-Zigarette ist nicht gemeint. Sondern es ist offensichtlich falsch übersetzt worden.

In der englischen Meldung dazu heißt es nämlich: “The Commission welcomes today’s entry into force of the ban on flavoured heated tobacco products.” Es geht also um Tabakerhitzer. Und auch im entsprechenden Regulierungsvorschlag aus dem Sommer kommt die E-Zigarette mit keinem Wort vor. “Lost in translation” – damit kann man manchmal gehörig Schrecken verbreiten. Denn über ein etwaiges Liquid-Aromenverbot oder auch nur Einschränkungen ist dort noch lange nicht entschieden. Die ebenfalls deutlich weniger schädlichen Tabakerhitzer ohne Aromen auskommen zu lassen, ist allerdings nicht das beste Vorzeichen für weitere Regulierungsschritte.

Nachtrag: Die deutsche Meldung der europäischen Kommission ist nun korrigiert worden. Unter der aktualisierten Nachricht steht ein “Transparenzhinweis”: “Diese Pressemeldung ersetzt die ursprüngliche Meldung vom 23.11.2022. Darin war fälschlicherweise von E-Zigaretten die Rede. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.”

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