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Antworten der Bundesregierung zur Meldefrist
Manchmal kann es ja ganz schnell gehen, wenn man der Bundesregierung Fragen stellt zur Meldepflicht von E-Zigaretten vor dem Inverkehrbringen in Deutschland.
Erst am 4. Januar erreichten die Fragen der FDP-Bundestagsfraktion einer sogenannten Kleinen Anfrage die Bundesregierung – und schon zum 17. Januar liegen die Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Hans-Joachim Fuchtel, vor.
Um es gleich vorweg zu nehmen, keine Sternstunde des Parlamentarismus – eigentlich eher eine Verschiebung der Verantwortlichkeiten zwischen den Zuständigkeiten der Bundesländer – ein Hoch auf den Föderalismus – und Europas. Eigentlich war der Bund oder die Bundesregierung nur für die rechtliche Umsetzung der EU-Richtlinie zuständig, für die Kontrolle wird auf die jeweiligen Bundesländer und deren Behörden verwiesen.
Gerne werden dann vier Fragen in einer Antwort zusammengefasst, wenn es beispielsweise um die Kontrolle, die Häufigkeit der Überwachung und die Stillhaltepflicht geht – Marktüberwachung ist Ländersache, keine Informationspflicht an den Bund und somit keine statischen Erhebungen.
Das Nämliche gilt für die fachliche, personelle und finanzielle Ausstattung der zuständigen Behörden – Ländersache. Erkenntnisse über Zuwiderhandlungen – keine Informationen. Jugendschutz – Ländersache. Finanzieller Schaden durch zollrechtliche Vergehen – keine statistischen Erhebungen. Erfahrungsaustausch mit anderen EU-Ländern zum Erfolg oder Misserfolg der Stillhaltepflicht – keine statistischen Informationen.
Es ist eigentlich nur ärgerlich, wie nachlässig, gleichgültig und gelangweilt die Politik auf die Umsetzung und Folgeabschätzung ihrer eigenen Gesetze reagiert. Die stereotypen Antworten schüren doch nur die so oft gescholtene Politikverdrossenheit. Verantwortungsbewusstes Umgehen und Agieren sieht anders aus. Informationen sind manchmal einfach nur Holschuld, nicht Bringschuld.
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Um es gleich vorweg zu nehmen, keine Sternstunde des Parlamentarismus – eigentlich eher eine Verschiebung der Verantwortlichkeiten zwischen den Zuständigkeiten der Bundesländer – ein Hoch auf den Föderalismus – und Europas. Eigentlich war der Bund oder die Bundesregierung nur für die rechtliche Umsetzung der EU-Richtlinie zuständig, für die Kontrolle wird auf die jeweiligen Bundesländer und deren Behörden verwiesen.
Gerne werden dann vier Fragen in einer Antwort zusammengefasst, wenn es beispielsweise um die Kontrolle, die Häufigkeit der Überwachung und die Stillhaltepflicht geht – Marktüberwachung ist Ländersache, keine Informationspflicht an den Bund und somit keine statischen Erhebungen.
Das Nämliche gilt für die fachliche, personelle und finanzielle Ausstattung der zuständigen Behörden – Ländersache. Erkenntnisse über Zuwiderhandlungen – keine Informationen. Jugendschutz – Ländersache. Finanzieller Schaden durch zollrechtliche Vergehen – keine statistischen Erhebungen. Erfahrungsaustausch mit anderen EU-Ländern zum Erfolg oder Misserfolg der Stillhaltepflicht – keine statistischen Informationen.
Es ist eigentlich nur ärgerlich, wie nachlässig, gleichgültig und gelangweilt die Politik auf die Umsetzung und Folgeabschätzung ihrer eigenen Gesetze reagiert. Die stereotypen Antworten schüren doch nur die so oft gescholtene Politikverdrossenheit. Verantwortungsbewusstes Umgehen und Agieren sieht anders aus. Informationen sind manchmal einfach nur Holschuld, nicht Bringschuld.
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