Unabhängiges Informationsportal zur E-Zigarette
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Anhörung im Bundestag zeigt vertiefte Gräben
Die wichtigste Nachricht zuerst: Es bleibt bei unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der schwarz-roten Koalition – und der Ausgang des Ringens um das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) ist damit auch nach der heutigen Anhörung von Expertinnen und Experten weiterhin offen.
Während der Vertreter der Union, CSU-Finanzexperte Sebastian Brehm, durchblicken ließ, dass es eine „wichtige Diskussion“ sei, Tabakprodukte auch steuerlich von Alternativen wie der E-Zigarette abzugrenzen, ließ Michael Schrodi von der SPD erkennen, dass er auf Kurs bleibt und das Dampfen, wie vom Finanzministerium und SPD-Minister Olaf Scholz vorgesehen, mit einer hohen neuen Steuer belegt sehen möchte. Das ließ sich schon an seinen Fragen an die Fachleute, zum Beispiel nach den „Gesundheitsgefahren der E-Zigarette“, erkennen.
Wie eGarage erfahren hat, ging es nun auch gleich nach dem Bundestagstermin los: Unter anderem Brehm und Schrodi verhandeln nun darüber, was tatsächlich im Gesetz stehen soll. Eine zweite Erkenntnis: Die Koalition rechnet damit, dass das Gesetz kommt, nachdem zwischenzeitlich auch ein komplettes Scheitern von Eingeweihten nicht mehr ausgeschlossen wurde. Darauf deutete hin, dass es als Huckepack-Gesetz („Omnibus-Verfahren“) dienen soll und eine davon völlig unabhängige gesetzliche Neuerung aus dem Energiebereich angehängt wurde, die rein formell ebenfalls in der Anhörung kurze Erwähnung finden musste, wie Brehm erklärte.
Die aktuellen Entwicklungen drängen den tatsächlichen, sachlich-fachlichen Erkenntnisgewinn dieses Mal – etwas anders als noch im vergangenen Herbst – ein wenig nach hinten. Zumal, wie mehrfach berichtet, die entsprechenden Stellungnahmen bereits veröffentlicht wurden. Dennoch gibt es über interessante Einblicke zu berichten.
BfTG hält Steuerplan für “verfassungswidrig”
Dustin Dahlmann vom Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) stellte heraus, dass die „Berechnungsgrundlage in dem Entwurf“ seiner Ansicht nach „so nicht korrekt“ sei. Denn: Ein 10-Mililiter-Fläschchen Liquid entspreche keinesfalls einer ganzen Stange Zigaretten. „274 Züge, das sind 23 Zigaretten“, hob er die eigene Einschätzung hervor. Dementsprechend sei die gesamte Steuerbasis auf tönerne Füße gestellt. Dahlmann sieht sogar einen „Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz“, die E-Zigarette werde steuerlich gänzlich unattraktiv gemacht und im Vergleich zu einigen Tabakprodukten deutlich höher besteuert. Er warnte vor einer „Erdrosselung unserer Branche“ und hält das Gesetz in seiner jetzigen Form sogar für „verfassungswidrig“.
Martin Storck, Professor und Gefäßmediziner des Städtischen Klinikums Karlsruhe betonte, es sei wichtig, die Gefährdung durch Tabakzigaretten und alternative Produkte wie die E-Zigarette hinsichtlich der Schadwirkung klar zu unterscheiden. Letztere würden zu einer etwa 95-prozentigen Schadensreduktion führen. Grundsätzlich begrüßten zwar alle Mediziner „die Besteuerung von gesundheitsgefährdenden Produkten“. Aber E-Zigaretten und Tabakerhitzer seien geeignet, den „Rauchstopp zu erleichtern“ – danach müsse sich auch die Besteuerung richten.
Tobias Rüther, Suchtmediziner der LMU München, betonte mehrfach: „Raucher rauchen wegen Nikotin, sie sterben an den Verbrennungsprodukten.“ Konkret auf die hohe E-Zigaretten-Steuer angesprochen, sagte er, das beste sei zwar wenn alle Raucher würden sofort aufhören. In der Suchtmedizin habe sich aber eine undogmatische Sicht wissenschaftlich durchgesetzt. Man habe gelernt: Es gebe „Patientengruppen, die nicht auf Suchtstoff verzichten können“. Die E-Zigarette enthalte deutlich weniger Schadstoffe. „Alle Raucher die umsteigen, haben sicherlich einen Benefit.“ Er sehe eine echte Alternative. Gerade für bildungsfernere Schichten seien unterschiedliche Steuersätze ein „super Steuerungsinstrument“.
Deshalb ist Rüther „absolut der Meinung, dass wir differenzieren müssen“. E-Zigaretten sollten zwar auch mit Blick auf Jugendliche besteuert werden. „Aber es muss auf jeden Fall eine Differenz sein in der Besteuerung zwischen Tabak- und E-Produkten.“
Bernd Werse vom Centre for Drug Research der Johann Wolfang Goethe-Universität Frankfurt, wurde noch deutlicher. Eine „deutliche Mehrheit“ der Experten sei dafür, die Alternativen nicht so hoch zu besteuern wie die Tabakzigarette – die Gründe seien auch schon allesamt benannt worden. Ihm sei es deshalb „vollkommen unbegreiflich, wie dieser Gesetzentwurf überhaupt entstehen konnte“. Die Lenkungswirkung, die dadurch entstehen werde, sei sehr fragwürdig – und das bei einem Thema, bei dem es um „öffentliche Gesundheit und Leben und Tod“ gehe.
Kontroverse um Wirkung auf Gefäße
Ulrike Helbig, Leiterin des Berliner Büros der Deutschen Krebshilfe, sah dies ganz anders. Es sei „in keiner Weise nachgewiesen“, dass die E-Zigarette ein gutes und probates Mittel für den Rauchstopp sei. Auch ein entsprechender Cochrane-Review habe nur „schwache Beweise“ in dieser Hinsicht geliefert. Das war allerdings zuletzt widersprechend beurteilt worden, wie eGarage berichtete – die Beweislage der Rauchstoppwirkung wird im Review nun als „moderat“ eingestuft und damit auf der zweithöchsten von vier Stufen. Dass die E-Zigarette als Raucherentwöhnungsmittel empfohlen werde, seien „Einzelmeinungen“ und aus “sachlich-ethischen Gründen” sei das nicht korrekt.
Sie führte zudem näher die aus ihrer Sicht vorliegenden Gesundheitsgefahren aus. E-Zigaretten enthielten zum Bespiel Schwermetall und Formaldehyd und führten zu Gefäßverengungen. Eine hohe Besteuerung sei „absolut wünschenswert“, schloss sie. Auch Tobias Effertz von der Uni Hamburg sagte für das Aktionsbündnis Nichtrauchen, ABNR, der Steuervorschlag sei “sinnvoll”.
Hinsichtlich der Gefäßverengung musste sich Helbig vom Fachmediziner Professor Storck Widerspruch gefallen lassen. Auch einen Espresso zu trinken, führe zu einer Restriktion, also Verengung der Gefäße. Dies sei, lässt sich zusammenfassen, kein Hinweis auf Gefäßschäden. Vermehrte Thrombosen zum Beispiel seien „nicht nachgewiesen“. Auch bezüglich der Rauchstopp-Wirkung betonte er, es gebe Studien, die höchsten wissenschaftlichen Standards entsprächen und diese Wirkung nachwiesen.
Katrin Schaller vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) füllte auch mündlich nicht die Leerstelle in der schriftlichen Argumentation. Zum Thema preislicher Abstand zwischen E-Zigarette und Tabakzigarette gab sie keine klare Antwort, sondern führte wie bekannt aus, dass das DKFZ sich dagegen ausspreche, nach Nikotingehalt zu besteuern. Weiter führte sie aus, das Aerosol der E-Zigarette enthalte zwar tatsächlich weniger Schadstoffe. Dennoch seien E-Zigaretten keineswegs harmlos. Es gebe „Hinweise“, dass E-Zigaretten Schäden verursachen könnten, Langzeitstudien fehlten aber. Gerade für Nichtraucher und Jugendliche bedeuteten E-Zigaretten ein „vermeidbares Gesundheitsrisiko“.
In Summe lässt sich sagen: An den tiefen Gräben zwischen Befürwortern und Kritikern der E-Zigarette hat sich wenig geändert. Selbst wenn eine Steuer im Raum steht, die die unstrittig deutlich weniger schädliche E-Zigarette in etwa gleich hoch besteuern würde wie die Tabakzigarette, gibt es ein Lager, das kaum ein Stück zur Bewegung bereit ist. Die Gräben sind dadurch noch einmal vertieft worden. Nun ist es an der Politik beziehungsweise den Fraktionen von SPD und Union, zu entscheiden.
Eine kleine Zusammenfassung aus anderer Feder finden Sie beim Info-Dienst des Bundestags “hib”.
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Während der Vertreter der Union, CSU-Finanzexperte Sebastian Brehm, durchblicken ließ, dass es eine „wichtige Diskussion“ sei, Tabakprodukte auch steuerlich von Alternativen wie der E-Zigarette abzugrenzen, ließ Michael Schrodi von der SPD erkennen, dass er auf Kurs bleibt und das Dampfen, wie vom Finanzministerium und SPD-Minister Olaf Scholz vorgesehen, mit einer hohen neuen Steuer belegt sehen möchte. Das ließ sich schon an seinen Fragen an die Fachleute, zum Beispiel nach den „Gesundheitsgefahren der E-Zigarette“, erkennen.
Wie eGarage erfahren hat, ging es nun auch gleich nach dem Bundestagstermin los: Unter anderem Brehm und Schrodi verhandeln nun darüber, was tatsächlich im Gesetz stehen soll. Eine zweite Erkenntnis: Die Koalition rechnet damit, dass das Gesetz kommt, nachdem zwischenzeitlich auch ein komplettes Scheitern von Eingeweihten nicht mehr ausgeschlossen wurde. Darauf deutete hin, dass es als Huckepack-Gesetz („Omnibus-Verfahren“) dienen soll und eine davon völlig unabhängige gesetzliche Neuerung aus dem Energiebereich angehängt wurde, die rein formell ebenfalls in der Anhörung kurze Erwähnung finden musste, wie Brehm erklärte.
Die aktuellen Entwicklungen drängen den tatsächlichen, sachlich-fachlichen Erkenntnisgewinn dieses Mal – etwas anders als noch im vergangenen Herbst – ein wenig nach hinten. Zumal, wie mehrfach berichtet, die entsprechenden Stellungnahmen bereits veröffentlicht wurden. Dennoch gibt es über interessante Einblicke zu berichten.
BfTG hält Steuerplan für “verfassungswidrig”
Dustin Dahlmann vom Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) stellte heraus, dass die „Berechnungsgrundlage in dem Entwurf“ seiner Ansicht nach „so nicht korrekt“ sei. Denn: Ein 10-Mililiter-Fläschchen Liquid entspreche keinesfalls einer ganzen Stange Zigaretten. „274 Züge, das sind 23 Zigaretten“, hob er die eigene Einschätzung hervor. Dementsprechend sei die gesamte Steuerbasis auf tönerne Füße gestellt. Dahlmann sieht sogar einen „Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz“, die E-Zigarette werde steuerlich gänzlich unattraktiv gemacht und im Vergleich zu einigen Tabakprodukten deutlich höher besteuert. Er warnte vor einer „Erdrosselung unserer Branche“ und hält das Gesetz in seiner jetzigen Form sogar für „verfassungswidrig“.
Martin Storck, Professor und Gefäßmediziner des Städtischen Klinikums Karlsruhe betonte, es sei wichtig, die Gefährdung durch Tabakzigaretten und alternative Produkte wie die E-Zigarette hinsichtlich der Schadwirkung klar zu unterscheiden. Letztere würden zu einer etwa 95-prozentigen Schadensreduktion führen. Grundsätzlich begrüßten zwar alle Mediziner „die Besteuerung von gesundheitsgefährdenden Produkten“. Aber E-Zigaretten und Tabakerhitzer seien geeignet, den „Rauchstopp zu erleichtern“ – danach müsse sich auch die Besteuerung richten.
Tobias Rüther, Suchtmediziner der LMU München, betonte mehrfach: „Raucher rauchen wegen Nikotin, sie sterben an den Verbrennungsprodukten.“ Konkret auf die hohe E-Zigaretten-Steuer angesprochen, sagte er, das beste sei zwar wenn alle Raucher würden sofort aufhören. In der Suchtmedizin habe sich aber eine undogmatische Sicht wissenschaftlich durchgesetzt. Man habe gelernt: Es gebe „Patientengruppen, die nicht auf Suchtstoff verzichten können“. Die E-Zigarette enthalte deutlich weniger Schadstoffe. „Alle Raucher die umsteigen, haben sicherlich einen Benefit.“ Er sehe eine echte Alternative. Gerade für bildungsfernere Schichten seien unterschiedliche Steuersätze ein „super Steuerungsinstrument“.
Deshalb ist Rüther „absolut der Meinung, dass wir differenzieren müssen“. E-Zigaretten sollten zwar auch mit Blick auf Jugendliche besteuert werden. „Aber es muss auf jeden Fall eine Differenz sein in der Besteuerung zwischen Tabak- und E-Produkten.“
Bernd Werse vom Centre for Drug Research der Johann Wolfang Goethe-Universität Frankfurt, wurde noch deutlicher. Eine „deutliche Mehrheit“ der Experten sei dafür, die Alternativen nicht so hoch zu besteuern wie die Tabakzigarette – die Gründe seien auch schon allesamt benannt worden. Ihm sei es deshalb „vollkommen unbegreiflich, wie dieser Gesetzentwurf überhaupt entstehen konnte“. Die Lenkungswirkung, die dadurch entstehen werde, sei sehr fragwürdig – und das bei einem Thema, bei dem es um „öffentliche Gesundheit und Leben und Tod“ gehe.
Kontroverse um Wirkung auf Gefäße
Ulrike Helbig, Leiterin des Berliner Büros der Deutschen Krebshilfe, sah dies ganz anders. Es sei „in keiner Weise nachgewiesen“, dass die E-Zigarette ein gutes und probates Mittel für den Rauchstopp sei. Auch ein entsprechender Cochrane-Review habe nur „schwache Beweise“ in dieser Hinsicht geliefert. Das war allerdings zuletzt widersprechend beurteilt worden, wie eGarage berichtete – die Beweislage der Rauchstoppwirkung wird im Review nun als „moderat“ eingestuft und damit auf der zweithöchsten von vier Stufen. Dass die E-Zigarette als Raucherentwöhnungsmittel empfohlen werde, seien „Einzelmeinungen“ und aus “sachlich-ethischen Gründen” sei das nicht korrekt.
Sie führte zudem näher die aus ihrer Sicht vorliegenden Gesundheitsgefahren aus. E-Zigaretten enthielten zum Bespiel Schwermetall und Formaldehyd und führten zu Gefäßverengungen. Eine hohe Besteuerung sei „absolut wünschenswert“, schloss sie. Auch Tobias Effertz von der Uni Hamburg sagte für das Aktionsbündnis Nichtrauchen, ABNR, der Steuervorschlag sei “sinnvoll”.
Hinsichtlich der Gefäßverengung musste sich Helbig vom Fachmediziner Professor Storck Widerspruch gefallen lassen. Auch einen Espresso zu trinken, führe zu einer Restriktion, also Verengung der Gefäße. Dies sei, lässt sich zusammenfassen, kein Hinweis auf Gefäßschäden. Vermehrte Thrombosen zum Beispiel seien „nicht nachgewiesen“. Auch bezüglich der Rauchstopp-Wirkung betonte er, es gebe Studien, die höchsten wissenschaftlichen Standards entsprächen und diese Wirkung nachwiesen.
Katrin Schaller vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) füllte auch mündlich nicht die Leerstelle in der schriftlichen Argumentation. Zum Thema preislicher Abstand zwischen E-Zigarette und Tabakzigarette gab sie keine klare Antwort, sondern führte wie bekannt aus, dass das DKFZ sich dagegen ausspreche, nach Nikotingehalt zu besteuern. Weiter führte sie aus, das Aerosol der E-Zigarette enthalte zwar tatsächlich weniger Schadstoffe. Dennoch seien E-Zigaretten keineswegs harmlos. Es gebe „Hinweise“, dass E-Zigaretten Schäden verursachen könnten, Langzeitstudien fehlten aber. Gerade für Nichtraucher und Jugendliche bedeuteten E-Zigaretten ein „vermeidbares Gesundheitsrisiko“.
In Summe lässt sich sagen: An den tiefen Gräben zwischen Befürwortern und Kritikern der E-Zigarette hat sich wenig geändert. Selbst wenn eine Steuer im Raum steht, die die unstrittig deutlich weniger schädliche E-Zigarette in etwa gleich hoch besteuern würde wie die Tabakzigarette, gibt es ein Lager, das kaum ein Stück zur Bewegung bereit ist. Die Gräben sind dadurch noch einmal vertieft worden. Nun ist es an der Politik beziehungsweise den Fraktionen von SPD und Union, zu entscheiden.
Eine kleine Zusammenfassung aus anderer Feder finden Sie beim Info-Dienst des Bundestags “hib”.
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