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Der Frankfurter Wissenschaftler Heino Stöver

Alternativer Drogenbericht: E-Zigaretten-Werbung soll erlaubt bleiben

3. July 2018By JJS

Der Alternative Drogen- und Suchtbericht ist so etwas wie die Gegenmeinung zur “offiziellen” Sichtweise, dem Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung, der im Laufe dieses Sommers aktualisiert wird. In der jüngst veröffentlichten Ausgabe der alternativen Version, die unterem von der AIDS-Hilfe herausgegeben wird, geht es auch um die E-Zigarette. Heino Stöver, Professor der Frankfurter UAS und der Publizist Dietmar Jazbinsek setzen sich in ihrem Beitrag dafür ein, dass ein neues Gesetz zur Einschränkung von Werbung in jedem Fall zwischen Tabakprodukten und der E-Zigarette unterscheiden müsse. Der zentrale Satz des Beitrags lautet: “Tatsächlich würde es einen schwerwiegenden Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darstellen, wenn man die Freiheitsrechte der Hersteller eines risikoarmen Produkts in der gleichen Weise einschränkt wie die Freiheitsrechte der Hersteller von Tabakprodukten, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Hälfte ihrer Konsumenten das Leben kosten.”

Mit anderen Worten: Weil die E-Zigarette nach dem Stand der Forschung deutlich weniger gesundheitsschädlich ist, solle sie auch etwas offensiver Beworben werden. Derzeit gelten für Tabak- und Dampfprodukte die gleichen Regeln. Ein in der vergangenen Legislaturperiode gescheiterter Gesetzentwurf hatte zum Ziel, die Werbung für beide Produkte deutlich einzuschränken und vor allem Außenwerbung zu verbieten. Auch Gesetzentwurf der Grünen im Bundestag, die allerdings als Oppositionspartei kaum Aussicht auf Erfolg haben, ging in eine ähnliche Richtung.

Stöver und Jazbinsek haben dagegen einen differenzierteren Vorschlag vorgelegt. Sponsoring und Außen- sowie Kinowerbung sollten für Tabak verboten, für die E-Zigarette dagegen weiterhin erlaubt werden. Mit Einschränkungen: So dürften Jugendliche nicht speziell adressiert werden und auch auf Großereignissen, zum Beispiel Festivals, solle die E-Zigarette außen vor bleiben. Auch vor Kinofilmen ab 18 Jahren soll das Dampfen weiterhin beworben werden können. Wichtig zudem: Den Herstellern soll explizit erlaubt werden, ihre Produkte als weniger schädlich im Vergleich zu Tabak darzustellen. “Gesund” und “gesundheitlich unbedenklich” dürften aber nicht als Aussagen getroffen werden.

Auch wenn in den vergangenen Jahrzehnten deutliche Einschränkungen vorgenommen wurden: Die Tabakwerbegesetze in Deutschland gehören zu den liberalsten in Europa. Vielerorts ist Tabakwerbung vollständig verboten. Eine Reform ist also schon länger fällig und der Beitrag von Jazbinsek und Stöver liefert interessanten Input für die Diskussion darüber.

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3. July 2018By JJS

Der Alternative Drogen- und Suchtbericht ist so etwas wie die Gegenmeinung zur “offiziellen” Sichtweise, dem Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung, der im Laufe dieses Sommers aktualisiert wird. In der jüngst veröffentlichten Ausgabe der alternativen Version, die unterem von der AIDS-Hilfe herausgegeben wird, geht es auch um die E-Zigarette. Heino Stöver, Professor der Frankfurter UAS und der Publizist Dietmar Jazbinsek setzen sich in ihrem Beitrag dafür ein, dass ein neues Gesetz zur Einschränkung von Werbung in jedem Fall zwischen Tabakprodukten und der E-Zigarette unterscheiden müsse. Der zentrale Satz des Beitrags lautet: “Tatsächlich würde es einen schwerwiegenden Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darstellen, wenn man die Freiheitsrechte der Hersteller eines risikoarmen Produkts in der gleichen Weise einschränkt wie die Freiheitsrechte der Hersteller von Tabakprodukten, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Hälfte ihrer Konsumenten das Leben kosten.”

Mit anderen Worten: Weil die E-Zigarette nach dem Stand der Forschung deutlich weniger gesundheitsschädlich ist, solle sie auch etwas offensiver Beworben werden. Derzeit gelten für Tabak- und Dampfprodukte die gleichen Regeln. Ein in der vergangenen Legislaturperiode gescheiterter Gesetzentwurf hatte zum Ziel, die Werbung für beide Produkte deutlich einzuschränken und vor allem Außenwerbung zu verbieten. Auch Gesetzentwurf der Grünen im Bundestag, die allerdings als Oppositionspartei kaum Aussicht auf Erfolg haben, ging in eine ähnliche Richtung.

Stöver und Jazbinsek haben dagegen einen differenzierteren Vorschlag vorgelegt. Sponsoring und Außen- sowie Kinowerbung sollten für Tabak verboten, für die E-Zigarette dagegen weiterhin erlaubt werden. Mit Einschränkungen: So dürften Jugendliche nicht speziell adressiert werden und auch auf Großereignissen, zum Beispiel Festivals, solle die E-Zigarette außen vor bleiben. Auch vor Kinofilmen ab 18 Jahren soll das Dampfen weiterhin beworben werden können. Wichtig zudem: Den Herstellern soll explizit erlaubt werden, ihre Produkte als weniger schädlich im Vergleich zu Tabak darzustellen. “Gesund” und “gesundheitlich unbedenklich” dürften aber nicht als Aussagen getroffen werden.

Auch wenn in den vergangenen Jahrzehnten deutliche Einschränkungen vorgenommen wurden: Die Tabakwerbegesetze in Deutschland gehören zu den liberalsten in Europa. Vielerorts ist Tabakwerbung vollständig verboten. Eine Reform ist also schon länger fällig und der Beitrag von Jazbinsek und Stöver liefert interessanten Input für die Diskussion darüber.

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