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Alaska-Korrektur
Eigentlich waren wir ganz erwartungsfroh über die vermeintlichen Good News aus dem US-Bundesstaat Alaska. Aber der neueste Gesetzentwurf machte eine Rolle rückwärts.
Vorab gilt erst mal der Dank einer aufmerksamen Leserin unseres Portals, die in den Staaten recherchierte, befreundete Dampfer anfragte, bei US-Juristen nachhakte und die Fährte aufnahm.
Richtig ist, dass es in Juneau zu dem geplanten Nichtraucherschutzgesetz verschiedene Anhörungen gab, die Anlass zur Hoffnung gaben. Aber leider wurden diese enttäuscht.
In der allerletzten und endgültigen Fassung des sogenannten State Bill Nummer 63 (Gesetz für Bundesstaaten in den USA) vom 18. Juli diesen Jahres wird leider gleich in der Präambel des Gesetzentwurfes und der Begründung des Gesetzentwurfes die E-Zigarette mit der klassischen Tabakzigarette gleichgesetzt.
Das liest sich dann so:
LEGISLATIVE INTENT.
It is the intent of the legislature that no
thing in this Act is intended to alter applicable law relating to liability of a manufacturer, dispenser, or other person for a cause of action that may arise from smoking tobacco, e-cigarettes, or other oral
smoking devices in an enclosed area or to otherwise limit the state immunity from liability provided for in state law. In this section, “ecigarette,” “enclosed area,” and “smoking” have
the meanings given to those terms in AS 18.35.399.13
Und der komplette „little shop of horror“ findet sich hier: AK SB63
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Vorab gilt erst mal der Dank einer aufmerksamen Leserin unseres Portals, die in den Staaten recherchierte, befreundete Dampfer anfragte, bei US-Juristen nachhakte und die Fährte aufnahm.
Richtig ist, dass es in Juneau zu dem geplanten Nichtraucherschutzgesetz verschiedene Anhörungen gab, die Anlass zur Hoffnung gaben. Aber leider wurden diese enttäuscht.
In der allerletzten und endgültigen Fassung des sogenannten State Bill Nummer 63 (Gesetz für Bundesstaaten in den USA) vom 18. Juli diesen Jahres wird leider gleich in der Präambel des Gesetzentwurfes und der Begründung des Gesetzentwurfes die E-Zigarette mit der klassischen Tabakzigarette gleichgesetzt.
Das liest sich dann so:
LEGISLATIVE INTENT.
It is the intent of the legislature that no
thing in this Act is intended to alter applicable law relating to liability of a manufacturer, dispenser, or other person for a cause of action that may arise from smoking tobacco, e-cigarettes, or other oral
smoking devices in an enclosed area or to otherwise limit the state immunity from liability provided for in state law. In this section, “ecigarette,” “enclosed area,” and “smoking” have
the meanings given to those terms in AS 18.35.399.13
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