Ärztekammer gegen Aromen in E-Zigaretten

Eine der Spitzenorganisationen der deutschen Ärzte, die Bundesärztekammer, spricht sich für eine scharfe Regulierung von Aromen in E-Zigaretten-Liquids aus, wie aus einer jüngst veröffentlichten Stellungnahme hervorgeht.




Die Bundesregierung solle von ihrem europarechtlich gegebenen Spielraum in der Aromenregulierung Gebrauch machen und ein “Verbot des Inverkehrbringens von elektronischen Zigaretten mit charakteristischen Aromastoffen” einführen. Unklar bleibt dabei, was genau mit “charakteristischen” Aromastoffen gemeint ist. Damit könnte wohl ein allgemeines Aromenverbot, aber auch eine Beschränkung zum Beispiel auf Tabakaromen gemeint sein.

Zur Begründung heißt es, zugefügte Aromastoffe trügen “erheblich dazu bei, Nikotinprodukte wie E-Zigaretten für jüngere Konsumenten attraktiv zu machen”. Jugendliche und jüngere Menschen verwendeten E-Zigaretten “unter anderem vor allem wegen der Aromenvielfalt”. Aber auch für Erwachsene ist die Aromenvielfalt einer der wichtigsten Konsumgründe von E-Zigaretten. Wegen des zuletzt stark steigenden Anteils an E-Zigarettennutzerinnen und -nutzern unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr solle “die Präventionspolitik besonders darauf zielen, den Einstieg in die Nikotinabhängigkeit zu verhindern”.

Die Stellungnahme wurde anlässlich des Entwurf eines “Dritten Gesetzes zur Änderung des
Tabakerzeugnisgesetzes“ sowie des Entwurfs der “Vierten Verordnung zur
Änderung der Tabakerzeugnisverordnung” veröffentlicht.

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