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Parlamentarisches Nachspiel mit Nachhaltigkeit

24. February 2016By ASW

Wer dachte, das war es schon mit dem Gesetz und all seinen Anhörungen, der irrt: Denn am kommenden Donnerstag findet im Bundestag die 2. und 3. Lesung  zur Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie in deutsches Recht unter Tagesordnungspunkt 4 statt https://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/tagesordnung-158/295952.




Am Freitag folgt sogleich der Bundesrat Gesetzesbeschlüsse des Bundestages. Immerhin soll es schon am 20. Mai diesen Jahres in Kraft treten.

Und für alle, die noch an der Rechtmäßigkeit und Nachhaltigkeit dieses Vorhabens zweifeln, haben wir das Gutachten des Parlamentarischen Beirats:

Berlin, 13. Januar 2016
18. Wahlperiode Deutscher Bundestag
Parlamentarischer Beirat für
nachhaltige Entwicklung
Gutachtliche Stellungnahme
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über
Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Bundestags-Drucksache 18/7218
Bundesrats-Drucksache 630/15
Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der
Bundesregierung auf Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der
Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drs. 18/559) in
seiner 36. Sitzung am 13. Januar 2016 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (BT-Drs. 18/7218) befasst und
festgestellt:
Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist gegeben. Der Bezug zur nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie ergibt sich hinsichtlich folgender Managementregel und folgenden
Indikators:
Managementregel 4 (Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit
vermeiden)
Indikator 14 (Gesundheit und Ernährung – Länger gesund leben)
Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes
getroffen:
„Das Gesetz steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen
Entwicklung im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Mit dem Gesetz sollen vermeidbare
Risiken für die menschliche Gesundheit reduziert werden. Damit wird dem Indikator
„Länger gesund leben” Rechnung getragen, Insbesondere wird das Ziel, die Raucherquote
von Jugendlichen abzusenken, angestrebt. Ebenso wird das Ziel, die Fälle der vorzeitigen
Sterblichkeit zu verringern, verfolgt, indem ein wichtiger Beitrag zur Verringerung der Raucherquote
insgesamt geleistet wird. Damit dienen die Maßnahmen des Gesetzes dazu, den Gesundheitszustand
der Bevölkerung zu verbessern. Indirekt wird auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
durch eine Verringerung der Raucherquote gesteigert, indem die indirekten
Kosten des Rauchens durch Mortalitätsverluste, Arbeitsunfähigkeit, Verluste durch Zigarettenpausen,
Frühberentung und Produktionsausfälle durch Rehabilitation wegfallen.”
Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist plausibel.
Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.
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Wer dachte, das war es schon mit dem Gesetz und all seinen Anhörungen, der irrt: Denn am kommenden Donnerstag findet im Bundestag die 2. und 3. Lesung  zur Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie in deutsches Recht unter Tagesordnungspunkt 4 statt https://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/tagesordnung-158/295952.




Am Freitag folgt sogleich der Bundesrat Gesetzesbeschlüsse des Bundestages. Immerhin soll es schon am 20. Mai diesen Jahres in Kraft treten.

Und für alle, die noch an der Rechtmäßigkeit und Nachhaltigkeit dieses Vorhabens zweifeln, haben wir das Gutachten des Parlamentarischen Beirats:

Berlin, 13. Januar 2016
18. Wahlperiode Deutscher Bundestag
Parlamentarischer Beirat für
nachhaltige Entwicklung
Gutachtliche Stellungnahme
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über
Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Bundestags-Drucksache 18/7218
Bundesrats-Drucksache 630/15
Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der
Bundesregierung auf Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der
Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drs. 18/559) in
seiner 36. Sitzung am 13. Januar 2016 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (BT-Drs. 18/7218) befasst und
festgestellt:
Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist gegeben. Der Bezug zur nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie ergibt sich hinsichtlich folgender Managementregel und folgenden
Indikators:
Managementregel 4 (Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit
vermeiden)
Indikator 14 (Gesundheit und Ernährung – Länger gesund leben)
Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes
getroffen:
„Das Gesetz steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen
Entwicklung im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Mit dem Gesetz sollen vermeidbare
Risiken für die menschliche Gesundheit reduziert werden. Damit wird dem Indikator
„Länger gesund leben” Rechnung getragen, Insbesondere wird das Ziel, die Raucherquote
von Jugendlichen abzusenken, angestrebt. Ebenso wird das Ziel, die Fälle der vorzeitigen
Sterblichkeit zu verringern, verfolgt, indem ein wichtiger Beitrag zur Verringerung der Raucherquote
insgesamt geleistet wird. Damit dienen die Maßnahmen des Gesetzes dazu, den Gesundheitszustand
der Bevölkerung zu verbessern. Indirekt wird auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
durch eine Verringerung der Raucherquote gesteigert, indem die indirekten
Kosten des Rauchens durch Mortalitätsverluste, Arbeitsunfähigkeit, Verluste durch Zigarettenpausen,
Frühberentung und Produktionsausfälle durch Rehabilitation wegfallen.”
Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist plausibel.
Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.
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