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Österreich: Onlineshop-Verbot bestätigt

28. March 2017By ASW

Mit der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie ist die Alpenrepublik viel weiter gegangen als Deutschland – und verbot die Onlineshops für Dampfe und Dampfprodukte. Eine Klage blieb erfolglos.




Als letztes Jahr in Wien das Gesetz zum 20. Mai in Kraft trat, gab es einen Donnerhall, der sich weit über die Alpen hören ließ. Denn die österreichische Regierung verbot den Handel mit E-Zigaretten und Liquids übers Internet.

Umsatzeinbußen von nahezu 40 Prozent befürchteten die Betreiber von Internetportalen – wir berichteten: Österreichs Dampfershops wollen klagen– und legten Klage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof, VfGH, in Wien ein wegen Eingriffs in die unternehmerische Freiheit.

Und verloren krachend. Die Begründung ist wie immer: Gesundheitsschutz vor wirtschaftlichen Interessen und mangelnde „Unbedenklichkeitsbeweise“ durch Langzeitstudien, wie „Die Presse“ heute berichtet: Urteil zu E-Zigaretten Der Verfassungsgerichtshof bestätigt das Verbot des Onlinevertriebs an Verbraucher

Da könnte ja ein Blick über den Kanal zu den Studien von Public Health England helfen – für die Richter hier der Link bei eGarage: Unglaubliches aus London

Und gleich hatten die Richter noch einen guten Rat parat: Schließlich könne man ja selbst Ladengeschäfte betreiben oder online an Händler verkaufen.

Willkommen in der realen Einkaufswelt Österreichs.
In Deutschland setzten die hundert bedeutendsten Onlinehändler im Jahre 2015 einen Umsatz von 24,4 Milliarden Euro. Wenn sich da die Donaurepublik mal nicht ins eigene Fleisch schneidet.

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Mit der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie ist die Alpenrepublik viel weiter gegangen als Deutschland – und verbot die Onlineshops für Dampfe und Dampfprodukte. Eine Klage blieb erfolglos.




Als letztes Jahr in Wien das Gesetz zum 20. Mai in Kraft trat, gab es einen Donnerhall, der sich weit über die Alpen hören ließ. Denn die österreichische Regierung verbot den Handel mit E-Zigaretten und Liquids übers Internet.

Umsatzeinbußen von nahezu 40 Prozent befürchteten die Betreiber von Internetportalen – wir berichteten: Österreichs Dampfershops wollen klagen– und legten Klage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof, VfGH, in Wien ein wegen Eingriffs in die unternehmerische Freiheit.

Und verloren krachend. Die Begründung ist wie immer: Gesundheitsschutz vor wirtschaftlichen Interessen und mangelnde „Unbedenklichkeitsbeweise“ durch Langzeitstudien, wie „Die Presse“ heute berichtet: Urteil zu E-Zigaretten Der Verfassungsgerichtshof bestätigt das Verbot des Onlinevertriebs an Verbraucher

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Und gleich hatten die Richter noch einen guten Rat parat: Schließlich könne man ja selbst Ladengeschäfte betreiben oder online an Händler verkaufen.

Willkommen in der realen Einkaufswelt Österreichs.
In Deutschland setzten die hundert bedeutendsten Onlinehändler im Jahre 2015 einen Umsatz von 24,4 Milliarden Euro. Wenn sich da die Donaurepublik mal nicht ins eigene Fleisch schneidet.

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