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Neues aus dem Bundestag
Für leichte Verwirrung sorgten verschiedene Zeitungsberichte letzte Woche, wonach ein neuer Versuch zum Tabakwerbeverbot unternommen werden soll.
Die Grüne Bundestagsabgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther will ihren bereits im April vorgelegten Entwurf demnächst im Gesundheitsausschuss des Hohen Hauses diskutieren. Diesen hat die Obfrau und Medizinerin zusammen mit anderen Abgeordneten als Drucksache 19/1878 eingebracht. Darin finden sich die E-Zigaretten in trauter Einheit mit den Tabakzigaretten wieder. Das bezieht sich dann auch auf das angestrebte Werbeverbot auf Plakatwänden und im Kino.
Doch zuvor die Bremerin noch eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt – auch zum Thema „Werbung“ unter besonderer Berücksichtigung der Tabakindustrie. Das und die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stübgen, CDU, aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft lesen sich dann in der Bundestagsdrucksache 19/4173 so:
88. Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über sogenannte „verdeckte Werbung“ der Tabakindustrie durch Influencer in sozialen Medien, und welche Maßnahmen sollen dagegen ergriffen werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Stübgen vom 6. September 2018
Der Bundesregierung liegen über die Medienberichterstattung hinaus keine Erkenntnisse zu verdeckter Werbung der Tabakindustrie durch Influencer in sozialen Medien vor.
Gemäß § 19 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) ist es verboten, in Diensten der Informationsgesellschaft für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter zu werben. Die Durchsetzung dieser Bestimmung obliegt den Marktüberwachungsbehörden der Länder.
Verdeckte Werbung ist darüber hinaus auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb unzulässig. Vor diesem Hintergrund sind gesetzgeberische Maßnahmen nicht geboten).
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Neues aus dem Bundestag
Für leichte Verwirrung sorgten verschiedene Zeitungsberichte letzte Woche, wonach ein neuer Versuch zum Tabakwerbeverbot unternommen werden soll.
Die Grüne Bundestagsabgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther will ihren bereits im April vorgelegten Entwurf demnächst im Gesundheitsausschuss des Hohen Hauses diskutieren. Diesen hat die Obfrau und Medizinerin zusammen mit anderen Abgeordneten als Drucksache 19/1878 eingebracht. Darin finden sich die E-Zigaretten in trauter Einheit mit den Tabakzigaretten wieder. Das bezieht sich dann auch auf das angestrebte Werbeverbot auf Plakatwänden und im Kino.
Doch zuvor die Bremerin noch eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt – auch zum Thema „Werbung“ unter besonderer Berücksichtigung der Tabakindustrie. Das und die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stübgen, CDU, aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft lesen sich dann in der Bundestagsdrucksache 19/4173 so:
88. Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über sogenannte „verdeckte Werbung“ der Tabakindustrie durch Influencer in sozialen Medien, und welche Maßnahmen sollen dagegen ergriffen werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Stübgen vom 6. September 2018
Der Bundesregierung liegen über die Medienberichterstattung hinaus keine Erkenntnisse zu verdeckter Werbung der Tabakindustrie durch Influencer in sozialen Medien vor.
Gemäß § 19 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) ist es verboten, in Diensten der Informationsgesellschaft für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter zu werben. Die Durchsetzung dieser Bestimmung obliegt den Marktüberwachungsbehörden der Länder.
Verdeckte Werbung ist darüber hinaus auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb unzulässig. Vor diesem Hintergrund sind gesetzgeberische Maßnahmen nicht geboten).